Der Bundesrat hat beschlossen, die 5. Revision der Invalidenversicherung (IV) auf den 1. Januar 2008 in Kraft zu setzen. Er hat zudem die Änderungen der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV) und verschiedener weiterer Verordnungen des Sozialversicherungsrechts genehmigt. Die Änderungen treten zeitgleich mit der Gesetzesrevision in Kraft. Die Änderung der IVV betrifft die Ausführungsbestimmungen für die Massnahmen, die mit der 5. IV-Revision beschlossen worden sind. Das Ziel ist es, Behinderte vermehrt in den Arbeitsmarkt zu integrieren und dadurch die Zahl der Renten zu reduzieren, sowie in einem sozial vertretbaren Rahmen Einsparungen bei den Leistungen zu erzielen.