Tages-Anzeiger Online LogoVor 65 im Beruf zurückstecken oder darüber hinaus arbeiten: Für beides soll die berufliche Vorsorge kein Hindernis mehr sein. Das will der Bundesrat. Und erntet breite Zustimmung. Angesichts der immer älteren Bevölkerung sei diese Flexibilität wünschenswert, sagte Bundesrat Pascal Couchepin vor den Medien. Konkret schlägt die Regierung in ihrer Botschaft ans Parlament drei Massnahmen vor:

  • Wer ab dem 58. Altersjahr sein Arbeitspensum auf bis zu zwei Drittel reduziert oder eine entsprechende Lohneinbusse erleidet, weil er eine Arbeit mit weniger Verantwortung übernimmt, soll bei der Pensionskasse weiterhin seinen alten Lohn versichern können. Damit erhält der Betreffende die volle Rente, wenn er mit 65 in Pension geht. Allerdings steht es dem Arbeitgeber offen, ob er seinerseits Rentenbeiträge auf dem zwar versicherten, real aber nicht verdienten Lohn zahlen will.
  • Wer 65 bis 70 Jahre alt ist und weiterhin arbeitet, kann die normalen Beiträge in die Pensionskasse einzahlen. Damit erhöht sich seine Rente, sobald er in den Ruhestand geht. Diese Beiträge sind jedoch freiwillig, um den älteren Arbeitnehmenden die Möglichkeit offen zu lassen, durch einen Verzicht auf weitere Pensionskassenbeiträge auf dem Arbeitsmarkt attraktiver zu werden.
  • Wer über 65 hinaus arbeitet, soll zudem den Bezug seiner Rente aus der Säule 3a (private Vorsorge) aufschieben und statt dessen weitere Beiträge einzahlen können.

«Die gewählte Lösung stärkt die Arbeitnehmer, ohne den Arbeitgebern Verpflichtungen aufzuerlegen», lobt Vizedirektor Hans Rudolf Schuppisser. Hanspeter Konrad, Geschäftsführer des Pensionskassenverbandes geht zudem davon aus, dass seine Mitglieder die neuen Möglichkeiten auch tatsächlich anbieten werden. «Es ist ein Anliegen der Kassen, möglichst flexibel zu sein.»

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