Der Bundesrat wird beauftragt, eine eidgenössische Beobachtungsstelle für die Altersvorsorge zu schaffen. Diese Stelle soll damit beauftragt werden, in den nächsten fünf Jahren Lösungen für die Finanzierung der Sozialversicherungen auszuarbeiten. Ihre Hauptaufgabe soll darin bestehen, wissenschaftliche Analysen zu erstellen und die langfristigen finanziellen Auswirkungen zu beziffern. Die Beobachtungsstelle sollte hauptsächlich aus folgenden Organen hervorgehen, die in diesem Bereich bereits existieren:
– ausserparlamentarische beratende Eidgenössische Kommission für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung;
– ausserparlamentarische beratende Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit;
– ausserparlamentarische beratende Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge;
– ausserparlamentarische beratende Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen.

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