NR Térèse Meyer schreibt in ihrer Motion: «Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Gesetzes über die berufliche Vorsorge vorzulegen. Darin soll festgelegt werden, dass für Arbeitgeber gleichbleibende Beitragssätze gelten; der Anstieg des gesamten Beitragssatzes je nach Alterskategorie der Angestellten soll jedoch nicht geändert werden.
Folgende Grundsätze sollen weiterhin gelten:
– Das vom BVG angestrebte Sparziel soll weiterverfolgt werden.
– Der Beitrag des Arbeitgebers muss mindestens gleich hoch sein wie die gesamten Beiträge aller seiner Arbeitnehmer (Art. 66).
– Es müssen Übergangsbestimmungen eingeführt werden, damit keine Angestellten benachteiligt werden.