Die 8. Ausgabe des Swiss Institutional Survey befasste sich im zweiten Teil der Studie mit den Anlagerichtlinien und Regeln zur treuhänderischen Kapitalanlage von Schweizer Vorsorgeeinrichtungen (Prudent Investor Rules). Dabei wurde untersucht, inwieweit die BVG-Richtlinien in Bezug auf die Limiten der einzelnen Anlagekategorien sowie auf die im Jahr 2000 eingeführten Erweiterungsmöglichkeiten dem heutigen Anlageumfeld noch entsprechen. Die Umfrageteilnehmer, insgesamt 172 institutionelle Investoren mit einem Gesamtvermögen von 211.7 Mrd. Fr., erachten die geltenden Anlagerichtlinien der BVV2 mehrheitlich als nicht mehr zeitgemäss und zeigen sich lediglich mässig zufrieden.

In der Grundsatzfrage äussern sich die Umfrageteilnehmer heterogen: die eine Hälfte möchte die bestehenden Richtlinien beibehalten, die andere Hälfte wünscht sich moderate bis starke Anpassungen oder sogar die gänzliche Abschaffung der Bestimmungen. Dieses Resultat spiegelt den Widerspruch in der heutigen Regelung: einerseits werden den Investoren Beschränkungen in ihrer Anlagetätigkeit auferlegt, andererseits lassen sich die Einschränkungen mit dem so genannten Erweiterungsartikel (Artikel 59 BVV 2) aufheben und die Vermögensanlage kann den individuellen Bedürfnissen angepasst werden.

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