Die Luzerner Pensionskasse (LUPK) konnte den Rentnerinnen und Rentnern in den Jahren 2000 bis 2006 keine Teuerung ausrichten. Sie stellte deshalb beim Regierungsrat einen Antrag auf eine finanzielle Beteiligung des Kantons an der Ausrichtung einer Teuerungszulage für die Jahre 2000 bis 2006 in der Höhe von rund 18,7 Mio. Franken. Der Regierungsrat lehnt eine Beteiligung des Kantons jedoch ab. Obwohl der Regierungsrat das Aussetzen der Teuerungszulagen auf den Renten als unerfreulich erachtet, hält er fest, dass die Rentenleistungen der LUPK im Vergleich mit anderen Kassen gut sind. Der Kanton als ehemaliger Arbeitgeber hat – insbesondere wegen der Streichung der Staatsgarantie – keine Verpflichtung mehr, bei finanziellen Engpässen zusätzliche Beiträge zu leisten.