Anlässlich einer Mitgliederveranstaltung hat der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP in Bern seine Vorschläge für ein neues BVG präsentiert. Das Projekt wurde vor Jahresfrist an der Mitgliederversammlung 2006 angekündigt und jetzt zu einem ersten Abschluss gebracht. Der in weiten Kreisen mit Spannung erwartete Text umfasst nur wenig, kurz gefasste Artikel. Auch die Verweise auf Bestimmungen des Bundesrates (Verordnungen) sind vergleichsweise spärlich. Darin zeigt sich auch die hauptsächliche Zielsetzung der Autoren des Vorschlags, mehr Verständlichkeit und Klarheit in die Vorschriften zu bringen und gleichzeitig den Sozialpartnern als Trägern der 2. Säule wieder vermehrte Kompetenzen einzuräumen.
Entstanden ist der Vorschlag als Reaktion auf die in den letzten Jahren nochmals massiv angeschwollene Gesetzesflut, welche durch die Verpolitisierung fachtechnischer Fragen ein für die verantwortlichen Organe kaum mehr zu bewältigendes Ausmass angenommen hat. Vor diesem Hintergrund ist der Vorstoss des ASIP sehr zu begrüssen.
Der Gesetzesentwurf besteht aus 12 Teilen mit 46 Artikeln. Der Entwurf befasst sich insbesondere mit der Struktur der beruflichen Vorsorge, den Grundsätzen der Führung, mit der Art und Weise der Information der Versicherten, der Ausgestaltung der Vorsorgepläne sowie der Kontrolle und der Aufsicht. Als wissenschaftlichen Hintergrund des Gesetzesentwurfes des ASIP dient eine vom Forschungsinstitut für Empirische Ökonomie und Wirtschaftspolitik St. Gallen (FEW-HSG) erarbeitete Studie. Diese kommt u.a. zum Schluss, dass die durch die 2. Säule verursachte Kapitalbildung vor die schweizerische Volkswirtschaft von Vorteil und grundsätzlich das bestehende Deckungsgraderfordernis von 100% beizubehalten ist.
Niemand beim ASIP erwartet, dass dieser Vorschlag in absehbarer Zeit tatsächlich so realisiert wird. Den Politikern wird jedoch eine Alternative vorgelegt, die aufgrund ihres fachtechnischen und praktischen Hintergrunds nicht einfach übergangen werden kann und sich als eigentliche Herausforderung für die künftige Diskussion bei der Weiterentwicklung des Gesetzes erweisen könnte.
Das Neue BVG
Summary Studie FEW-HSG