Der Bundesrat hat den Entwurf der Verordnung über die Familienzulagen (Familienzulagenverordnung) in die Vernehmlassung geschickt. Mit dieser Verordnung werden die im Familienzulagengesetz geregelten Anspruchsvoraussetzungen für die Familienzulagen konkretisiert. Damit wird eine einheitliche Anwendung des Gesetzes sichergestellt. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis Ende Juni 2007.