parlamentNR Robbiani fordert den Bundesrat auf, in einem Grundlagenbericht darzulegen, wie weit das Oeffentlichkeitsprinzip im BVG angewendet wird, welche Ergebnisse bereits erzielt wurden und welche weitere Schritte unternommen werden sollen.

In seiner Antwort schreibt der Bundesrat u.a.: «Ein Schritt in diese Richtung ist der Bericht des BPV zur «Erhebung der Daten und zur Offenlegung der Betriebsrechnung 2005 der beruflichen Vorsorge bei den beaufsichtigten schweizerischen Lebensversicherungsunternehmen». Das interdepartementale Forschungsprogramm IDA ForAlt befasste sich in verschiedenen spezifischen Forschungsprojekten mit der 2. Säule. Gestützt auf Artikel 97 Absatz 1bis BVG ist insbesondere das «Forschungsprogramm Wirkungsanalyse der 1. BVG-Revision (FoP BV) / 2007- 2008″ lanciert worden. Darin werden drei Themenkreise der beruflichen Vorsorge behandelt, die auf das Anliegen des Postulanten eingehen. Es handelt sich dabei um die Prüfung der Auswirkungen der neuen Regeln bezüglich paritätischer Verwaltung, der Auswirkungen der Transparenzmassnahmen auf die Versicherten und die Umsetzung der neuen Rechnungslegung SWISS GAAP FER 26. Die Arbeiten zu diesen Projekten werden im Laufe des Jahres 2007 beginnen und bis spätestens Herbst 2008 sollen die Ergebnisse vorliegen.» Der BR beantragt Annahme des Postulats.

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