parlamentDie SP hat in einer Motion den Verzicht auf die geplante Senkung des Umwandlungssatzes gefordert. Sie dränge sich in keiner Weise auf. Zudem werde den Versicherten bei den Sammelstiftungen der Lebensversicherer Hunderte von Millionen Franken vorenthalten.

In seiner Antwort hält der Bundesrat u.a. fest: "Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die den Räten im November 2006 unterbreitete Vorlage zur Anpassung des Mindestumwandlungssatzes richtig und unverzichtbar ist. Wissenswert ist auch, dass die Risikofähigkeit hinsichtlich der Anlagetätigkeit einer Vorsorgeeinrichtung nicht nur von einer ausgeglichenen Finanzlage abhängig ist. Es braucht auch ausreichende Wertschwankungsreserven, damit Börsenschwankungen aufgefangen werden können, ohne dass die Versicherten die Folgen tragen müssen. Gerade diese Reserven fehlen auch heute noch in vielen Pensionskassen. Die betroffenen Kassen sind nicht in der Lage, grosse Risiken einzugehen und können folglich kaum höhere Anlageerträge erwarten, als für risikoarme Anlagen erzielt werden. Eine Pensionskasse darf nicht gezwungen sein, ein grösseres Risiko einzugehen als sie tragen kann, und dadurch die ihren Versicherten versprochenen Leistungen gefährden. Ausserdem berücksichtigen die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen nicht die Besonderheiten der Lebensversicherer, sondern umschreiben ganz allgemein einen Vorsichtsgrundsatz, wonach eine Vorsorgeeinrichtung die gesetzlichen Leistungen dauerhaft zu gewährleisten hat." Der Bundesrat beantragt Ablehnung der Motion.

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