parlamentDie Kommission hat die Detailberatung zur 11. AHV-Revision – Leistungsseitige Massnahmen (05.093 n) und 11. AHV-Revision, Einführung einer Vorruhestandsleistung ( 05.094 n) – fortgesetzt. Im Zentrum standen das künftige Rentenalter der Frauen und verschiedene Anträge für eine Neuregelung der Vorruhestandsrente (flexibles Rentenalter). Nach einer Aussprache beschloss die Kommission ohne Gegenstimme, eine Subkommission einzusetzen, die die verschiedenen Modelle des Rentenvorbezugs sowie das Rentenalter prüfen und anschliessend der Kommission Antrag stellen soll.

Nachdem die nationalrätliche Finanzkommission am 22. Februar 2007 die Anträge der SGK-NR zur IV-Finanzierung diskutierte, trug Nationalrat Hermann Weyeneth, Präsident der FK-NR, der Kommission die Stellungnahme dazu vor [(5. IV-Revision. Vorlage 2 ( 05.052 n)] und Zusatzfinanzierung der IV ( 05.053 n)]. Die FK-NR verlangt, dass der Bund die vollständigen Zinsen auf der IV-Schuld nur zahlen muss, wenn auch die beantragte Mehrwertsteuererhöhung in Kraft tritt. Die Kommission folgte einstimmig dem Antrag der nationalrätlichen Finanzkommission. Voraussetzung dazu ist ebenfalls das Inkrafttreten der 5. IV-Revision.
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