parlamentDie Finanzkommission verlangt in einer Stellungnahme (Artikel 49 Absatz 5 ParlG) an die SGK-N, dass die befristete Übernahme des Zinsaufwandes auf dem IV-Verlustvortrag in der Bilanz des AHV-Fonds mit einer Zustimmung von Volk und Ständen zu einer befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Finanzierung der Invalidenversicherung verknüpft wird. 5. IV-Revision ( 05.052 ) und IV-Zusatzfinanzierung ( 05.053 ).  

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