Die Finanzkommission verlangt in einer Stellungnahme (Artikel 49 Absatz 5 ParlG) an die SGK-N, dass die befristete Übernahme des Zinsaufwandes auf dem IV-Verlustvortrag in der Bilanz des AHV-Fonds mit einer Zustimmung von Volk und Ständen zu einer befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Finanzierung der Invalidenversicherung verknüpft wird. 5. IV-Revision ( 05.052 ) und IV-Zusatzfinanzierung ( 05.053 ).
Februar 23, 2007
SGK-N berät 11. AHV-Revision, 5. IV-Revision
Die Kommission hat die Detailberatung zur 11. AHV-Revision – Leistungsseitige Massnahmen (05.093 n) und 11. AHV-Revision, Einführung einer Vorruhestandsleistung ( 05.094 n) – fortgesetzt. Im Zentrum standen das künftige Rentenalter der Frauen und verschiedene Anträge für eine Neuregelung der Vorruhestandsrente (flexibles Rentenalter). Nach einer Aussprache beschloss die Kommission ohne Gegenstimme, eine Subkommission einzusetzen, die die verschiedenen Modelle des Rentenvorbezugs sowie das Rentenalter prüfen und anschliessend der Kommission Antrag stellen soll.
Nachdem die nationalrätliche Finanzkommission am 22. Februar 2007 die Anträge der SGK-NR zur IV-Finanzierung diskutierte, trug Nationalrat Hermann Weyeneth, Präsident der FK-NR, der Kommission die Stellungnahme dazu vor [(5. IV-Revision. Vorlage 2 ( 05.052 n)] und Zusatzfinanzierung der IV ( 05.053 n)]. Die FK-NR verlangt, dass der Bund die vollständigen Zinsen auf der IV-Schuld nur zahlen muss, wenn auch die beantragte Mehrwertsteuererhöhung in Kraft tritt. Die Kommission folgte einstimmig dem Antrag der nationalrätlichen Finanzkommission. Voraussetzung dazu ist ebenfalls das Inkrafttreten der 5. IV-Revision.
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Migros-Pensionskasse: Weitere Verstärkung der Rückstellungen
Die Migros-Pensionskasse hat eine Rendite von 5.9 % (Vorjahr +10.7 %) erzielt. Der Ertragsüberschuss wurde vollumfänglich zur Verstärkung der Vorsorgerückstellungen verwendet. Die Wertschwankungsreserven betrugen per Bilanzstichtag CHF 2.2 Mrd.