P.W. Als ob Rentenklau nicht schon genügen würde, kritisiert die amtierende Nationalratspräsidentin in einem Beitrag der «Bilanz» gleich den doppelten Rentenklau. Die Rede ist von den Versicherern, die angeblich das Parlament bei der ersten BVG-Revision «übertölpelt» hätten. Anstelle des vom Parlament bei Einführung der Legal Quote eigentlich gewollten Nettoprinzips (Anteil an den Ueberschüssen) sei das Bruttoprinzip (Anteil am Umsatz) eingeführt worden. Weder von Egerszegi noch von dem in der Bilanz zitierten «unabhängigen Berater» Werner Hug wird auf die Antwort des Bundesrates und dessen Ueberlegungen zur Interpellation der SP zur «Ueberschussbeteiligung» hingewiesen. Aus dieser geht hervor, wie Gesetz und Verordnung zustande kamen und wie sie zu interpretieren sind.

Unbestritten ist, dass die von den Sammelstiftungen der Versicherer abgegebenen Garantien teuer sind und die Struktur der angeschlossenen, meist kleinen Vorsorgewerke die Kosten in die Höhe treibt. Entsprechendes kann bei der Auffangeinrichtung festgestellt werden. Würde die Legal Quote aber nach den Wünschen Egerszegis umgestellt, verbliebe den Versichern nach Berechnungen des SVV ungefähr noch ein Zehntel des jetzigen Ueberschusses. Das aber würde das Ende des Kollektivgeschäfts bei der Assekuranz bedeuten, was gewissen Kritikern der Versicherer wohl noch so recht wäre. Was es für die gesamte 2. Säule bedeuten müsste, steht auf einem anderen Blatt.

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