Bund_1Der Bundesrat hat die Problematik von möglichen Missbräuchen bei der Mitnahme von Vertragsdeckungskapitalien in der beruflichen Vorsorge im Lichte von aussergewöhnlichen Zinsänderungen vertieft analysiert. Sein an der Sitzung vom 14.2.07 verabschiedeter Bericht schlägt vor, Artikel 53e Absatz 3 BVG mit einer Bestimmung für ausserordentliche Situationen zu ergänzen. So soll sichergestellt werden, dass die Interessen der Versicherten weder durch ein einseitiges Ausnützen von Zinsdifferenzen noch durch eine unnötige Einschränkung der Mobilität der Arbeitgeber beeinträchtigt werden.
EFD – Bundesrat
Bericht des Bunderates