Im November 2006 hatte die SP einen angeblichen «Rentenklau» publik gemacht: Allein im Jahr 2005 hätten die Lebensversicherungen zusätzlich zu den bereits hohen Verwaltungskosten unrechtmässig Gewinne von rund 400 Millionen Franken einbehalten, statt sie an die Versicherten weiterzugeben.
In seiner Antwort auf gleichlautende SP-Interpellationen in beiden Räten weist der Bundesrat diese Vorwürfe zurück. Der Text der Verordnung habe dem Parlament bereits bei der Beratung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) vorgelegen. Die Definition der Mindestquote sei damals ausgiebig diskutiert worden.
Der Verdacht, das BPV setze die gesetzlichen Bestimmungen nicht regelkonform um, ist laut Bundesrat nicht berechtigt. Die «technische Zerlegung» des Ergebnisses der Lebensversicherer im Geschäft der beruflichen Vorsorge sei vielmehr «exakt dem Wortlaut der Verordnung nachgebildet».
Curia Vista – Geschäftsdatenbank – 06.3644