Bei der Beratung des  Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes ( 05.073  ) in der Herbstsession 2006 hat der Ständerat eine Bestimmung zur Offenlegungspflicht (Art. 15a Publica-Gesetz, 52a BVG) diskutiert. Er beschloss, diese Frage in einer Vorlage 3 separat zu behandeln und an die Kommission zurückzuweisen. Die SGK hatte an ihrer Sitzung vom 13. November 2006 Vertreter von Pensionskassen, Banken sowie die Sozialpartner zu einem Hearing eingeladen, wobei sich die Hearingteilnehmer gegenüber der vorgeschlagenen Bestimmung durchgehend kritisch äusserten. Die Kommission hat entschieden, das Geschäft zu sistieren, bis der Bundesrat seine Botschaft zur Revision des BVG (Strukturreform) unterbreitet, die auf Juni 2007 erwartet wird.

Die Kommission tagte am 8./9. Januar 2007 in Bern unter dem Vorsitz von Erika Forster (FDP, SG), vorwiegend in Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin. An der Anhörung zum Mindestumwandlungssatz haben folgende Personen teilgenommen: Urs Bracher, Präsident Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten, Marc Chuard, Chefaktuar und Mitglied Geschäftsleitung Winterthur Versicherungen, Thomas Daum, Präsident Schweizerischer Arbeitgeberverband, Hanspeter Konrad, Direktor ASIP – Schweizerischer Pensionskassenverband, Colette Nova, Geschäftsführende Sekretärin Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Arnold Schneiter, SAV-Aktuar.
Medienmitteilung