Vielen Versicherten der zweiten Säule hat der Briefträger mit der Januar-Lohnabrechnung eine böse Überraschung ins Haus gebracht: Die Prämien sind markant gestiegen. Verursacht wurde dieser Kostenschub durch die am Neujahr in Kraft getretene erste Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), in die – zusätzlich zur bisher versicherten Witwenrente – auch eine Witwerrente verpackt wurde. Hohe Mehrkosten entstehen auch aus einer anderen BVG-Neuerung: der Reduktion des gesetzlichen Mindesteinkommens von bisher 25 320 auf 19 350 Franken. Dadurch sind gemäss einer Schätzung des Bundesamtes für Sozialversicherungen seit Anfang dieses Jahres rund 100 000 Arbeitnehmende mit tiefen Einkommen ebenfalls durch das BVG versichert.
Die damit erreichte «Besserstellung» dieser Lohngruppe ist allerdings eher theoretisch und steht zudem in keinem Verhältnis zum verursachten Verwaltungsaufwand. Denn ein Ungelernter auf der tiefsten Lohnstufe kostet die Vorsorgestiftung ebenso viel wie der Firmenchef mit einem Spitzenlohn.
Dabei dürften viele dieser neuen Versicherungsnehmer insbesondere im Fall einer Invalidität gar keinen Anspruch auf eine Versicherungsleistung anmelden können. Dies weil IV- respektive Hinterlassenenleistungen aus der ersten und zweiten Säule 90 Prozent des entgangenen AHV-Verdienstes nicht übersteigen dürfen, schreibt Hansruedi Berger im Tages-Anzeiger.
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