Die Eidgenössische BVG-Kommission möchte den Mindestzins in der beruflichen Vorsorge laut einer Meldung der Basler Zeitung vorläufig nicht erhöhen. Sie habe dem Bundesrat mehrheitlich empfohlen, den Satz auch 2007 bei 2,5 Prozent zu belassen, wie Kommissionspräsident Claude Frey auf Anfrage sagte. Diese Empfehlung hat allerdings erst einen provisorischen Charakter, die Kommission behalte sich je nach Entwicklung der Wirtschaftslage eine Überarbeitung im August vor.

Laut Frey fiel der Entscheid für eine Empfehlung von 2,5 Prozent mit 13 zu sechs Stimmen. Eine Minderheit aus Gewerkschaftskreisen habe demgegenüber eine Erhöhung auf 3,25 Prozent verlangt. Begründet wurde der Mehrheitsentscheid damit, dass die Pensionskassen noch Handlungsspielraum benötigten. Nicht alle Kassen hätten sich richtig erholt, so dass bei der Festsetzung des obligatorischen Mindestzinses Vorsicht geboten sei. Frey erklärte weiter, dass die Börsenentwicklung nach einem guten 2005 mittlerweile wieder etwas schlechter sei.
baz.ch – Basler Zeitung Online