Gemäss jüngsten verfügbaren Informationen erfolgt jede dritte Eigenheimfinanzierung unter Einbezug von Vorsorgegeldern. Eingesetzt wird sowohl die berufliche als auch die gebundene Vorsorge. Damit mag das Wunschobjekt gesichert sein. Die Auswirkungen auf die Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit und Tod sowie auf die späteren Altersleistungen sollten jedoch nicht vergessen werden.

Bei einem Vorbezug von Pensionskassengeldern reduzieren sich auf jeden Fall die Altersleistungen. Ob auch die Risikoleistungen geringer sind, ist abhängig vom Rentensystem der Pensionskasse. Sind die Risikoleistungen vom angesparten Guthaben abhängig (Beitragsprimat), führt der Vorbezug zu einer Reduktion der Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit und Tod, schreibt  Sonja Mehmann (ZKB) in der NZZ.
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