Die Absicht des Bundesrates, den Umwandlungssatz zur Berechnung der BVG-Renten bis 2011 auf 6,4 Prozent zu senken, ist in der Konsultation auf Kritik gestossen. Die Linke ist dagegen, und die Rechte möchte den Wettbewerb spielen lassen. Die Anpassungen sollen ab 2008 in vier Schritten erfolgen. Für die SP würden damit jene Bevölkerungsteile getroffen, die sowieso schon mit knappem Budget die Lebenskosten bestreiten müssten.
Auch für die Grüne Partei der Schweiz gibt es angesichts der positiven Wirtschaftsprognosen keinen Grund für eine Senkung des Umwandlungssatzes. Eine Hauruck-Politik schüre unnötig Ängste bezüglich der Altersvorsorge, sie sei sozial unverantwortlich und unterminiere das Vertrauen in die Zweite Säule.
Für die SVP wäre die Anpassung des Umwandlungssatzes sachlich angemessen und entspräche den aktuellen versicherungsmathematischen Gegebenheiten. Aus ihrer Sicht sollte der Bundesrat jedoch eine Herauslösung von konkreten versicherungstechnischen Parametern aus dem Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) prüfen.
Auch die FDP zweifelt den Sinn einer politischen Bestimmung des Umwandlungssatzes an. Denn die Politik habe grundsätzlich grösste Mühe, künftige Zinssätze zu prognostizieren. Mit einem Satz von 6,4 Prozent erklärt sich die FDP einverstanden. Sie geht davon aus, dass dieser auf lange Frist Bestand haben dürfte.
Auch die CVP akzeptiert eine Herabsetzung des Umwandlungssatzes auf 6,4 Prozent. Die Bestrebungen nach einer freien Festsetzung des Umwandlungssatzes lehnt sie jedoch ab. Dieser zentrale Parameter des Kapitaldeckungsverfahrens müsse vom Staat festgelegt werden.
baz.ch – Basler Zeitung Online