Der Bundesrat hat am 8.12.06 die Botschaft zur Revision der so genannten Insiderstrafnorm an das Parlament verabschiedet. Darin beantragt er die ersatzlose Streichung der Ziffer 3 des Artikels 161 des Strafgesetzbuches (StGB). Diese Bestimmung schränkt die Insidertatsache zu stark ein und hat sich deshalb als zu wenig griffig erwiesen. Nicht unter die Insider-Strafnorm fallen damit beispielsweise Wertschriftenverkäufe, die im Vorfeld einer Gewinnwarnung getätigt werden, um einen zu erwartenden Kursverlust abzufedern. Mit dieser Streichung wird das Verbot des Ausnützens vertraulicher Tatsachen auf jegliche kursrelevanten Insidertatsachen ausgedehnt.
EFD – Teilrevision der Insiderstrafnorm
Botschaft

Im Zusammenhang mit der unbestrittenen Teilrevision der Insiderstrafnorm wird zurzeit auch verschiedentlich eine grundsätzliche Überprüfung der derzeitigen Regulierung im Bereich der Börsendelikte und des Marktmissbrauchs gefordert. Diese Fragen betreffen nicht nur das Strafrecht, sondern auch die Börsengesetzgebung. Eine solche grundsätzliche Überprüfung sowie die Ausarbeitung von weiteren Massnahmen sind jedoch komplex und bedingen einen grösseren Zeitaufwand. Deshalb hat der Bundesrat das Eidg. Finanzdepartement EFD am 29. September 2006 beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD den Bedarf für eine grundsätzliche Überprüfung der derzeitigen Regulierung im Bereich der Börsendelikte und des Marktmissbrauchs inklusive der Zuständigkeiten zu deren Verfolgung abzuklären.

Am 29. September 2006 hatte der Bundesrat entschieden, die Revision der Insiderstrafnorm aus der Vorlage zur Umsetzung der revidierten GAFI-Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei herauszulösen und beschleunigt zu behandeln. In der Vernehmlassung wurde die vorgeschlagene Aufhebung von Ziffer 3 des Artikels 161 StGB einhellig begrüsst. Die Massnahmen zur Umqualifizierung gewisser Insiderdelikte sowie der Kursmanipulation vom Vergehen zum Verbrechen (Vortat zur Geldwäscherei) sollen wie ursprünglich vorgesehen im Rahmen der GAFI-Vorlage umgesetzt werden. Diese Vorlage soll dem Parlament Mitte 2007 unterbreitet werden.