Das Strafverfahren gegen vier teils ehemalige Angestellte der Basler Finanzverwaltung wegen umstrittener Pensionskassentransaktionen bleibt eingestellt: Die Finanzkommission des Grossen Rats verzichtet auf einen Weiterzug.

Die Kommission hatte Strafanzeige eingereicht, als sie Milliardenverluste der Pensionskasse Basel-Stadt untersuchte. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren aber ein, was auf einen Rekurs hin auch das Strafgericht bestätigte. Nun verzichtet die Kommission auf weitere Rechtsmittel, wie sie mitteilte.

Im Wesentlichen kommt die Rekurskammer zum Schluss, dass trotz einer zum Teil «disproportionalen Verteilung von Finanzmarktgewinnen eine systematische und böswillige Benachteiligung der PKBS» nicht ersichtlich ist. Sie gewinnt vielmehr – mit Verweis auf das Gutachten – teilweise den «Eindruck eines mangelnden Sensoriums und eines Informalismus». Dies zeigt der Finanzkommission einmal mehr, dass die Corporate Governance bei FIWA und PKBS damals ungenügend war.
Kanton Basel-Stadt: Medienmitteilungen