Wechselt ein Arbeitgeber die Pensionskasse, muss vorher klar sein, wo die Rentner weiter versichert sein werden. Der Ständerat hat am Dienstag eine entsprechende Revision der Beruflichen Vorsorge (BVG) unterstützt. Mit der Bestimmung soll verhindert werden, dass Rentnerinnen und Rentner zwischen Stuhl und Bank fallen. Die Schliessung der Gesetzeslücke ist in beiden Räten unbestritten. In der laufenden Legislatur hatten Ständerat wie auch Nationalrat die Vorlage im Grundsatz bereits gutgeheissen. In der Debatte vom Dienstag ging es um kleinere, zum Teil redaktionelle Differenzen mit dem Nationalrat, die aber nicht ausgeräumt werden konnten.
Weiter war in den Räten bereits beschlossen worden, dass ein Arbeitgeber bei substanziellen Änderungen im Vertrag mit der Pensionskasse neu über ein Recht auf Kündigung verfügt. Dies ist eine Reaktion auf das so genannte Winterthur-Modell, das 2003 zu heftigen Kontroversen geführt hatte.
Als substanzielle Änderungen gelten namentlich die Erhöhung der Beiträge um mindestens 10 Prozent in drei Jahren und eine Senkung des Umwandlungssatzes, die für die Versicherten zu einer Senkung der Altersleistung um mindestens 5 Prozent führt.
Amtliches Bulletin (Internet export)