Parlament_56Die SVP hat in einer Interpellation kritisiert, dass neuerdings Leistungen aus patronalen Fonds der AHV unterstellt werden sollen. Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort, dass dann keine AHV-Beiträge erhoben werden, wenn «die Leistungen im Reglement der Vorsorgeeinrichtung normiert sind und der Begünstige einen persönlichen Rechtsanspruch darauf hat, sie also einklagen kann». In diesem Sinne habe auch keine Praxisänderung stattgefunden.

Die Diskussion der Interpellation resp. der bundesrätlichen Antwort konnte in der Wintersession 06 nicht mehr durchgeführt wurden und musste verschoben werden. Die SVP hat aber bereits festgestellt, dass sie von der Antwort nicht befriedigt sei. In der Tat ist es ja eines der Hauptmerkmale dieser Fonds, dass sie Ermessensleistungen erbringen können, auf die naturgemäss kein Rechtsanspruch besteht. Das Thema wird also noch zu reden geben.
Interpellation mit Antwort BR