Gleich drei heisse Eisen griff der Versicherungsverband anlässlich einer Medienveranstaltung auf: die neuerliche Anpassung des Umwandlungssatzes, den angeblichen "Rentenklau" durch eine nicht gesetzeskonforme Durchsetzung der "Legal Quote-Vorschriften" und die Neuordnung der Aufsicht. Vor allem die ersten beiden Themen sind anforderungsreich und für pauschale Vorwürfe und knallige Schlagzeilen wenig geeignet. Beim Umwandlungssatz, der 2007 vom Parlament zu behandeln sein wird, geht es primär um die Anpassung an das gesunkene Zinsniveau. Die Tatsache, dass hier äusserst langfristige Prognosen zugrunde gelegt werden müssen, macht das Unterfangen nicht einfacher. Der Versicherungsverband argumentiert zurecht, dass ohne Anpassung es zu einer laufenden Umverteilung von den Aktiven zu den Rentnern kommt, welche sozialpolitisch unhaltbar ist.

Nicht weniger komplex ist die Anwendung der Vorschriften zur Mindestausschüttung, welche durch eine Medienveranstaltung der SP vor kurzem in die Schlagzeilen geraten ist. NR Rudolf Rechsteiner (BS) wirft sowohl den Versicherern wie dem Bundesamt für Privatversicherung vor, die AVO-Vorschriften nicht gesetzeskonform umzusetzen, was sowohl vom Bundesamt wie der Assekuranz vehement abgestritten wird. Dass man bei der SP glaubt, diese Diskussion mit dem Begriff "Rentenklau" mediengerecht aufblasen zu müssen, trägt wenig zur Glaubwürdigkeit ihrer Argumentation bei. Die Unterlagen des SVV (Referate Schneiter und Bättig, weitere Infos) können mit unten stehendem Link herunter geladen werden.
SVV Medienseminar