Eine Expertenkommission empfiehlt dem Bundesrat eine Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) mit Anpassungen auf der Beitrags- und der Leistungsseite.
Das AVIG verlangt, dass der Bundesrat innert Jahresfrist eine Gesetzesrevision vorlegt, wenn der Schuldenstand des Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung (ALV) Ende des Jahres die Darlehensobergrenze erreicht. Diese Schwelle liegt bei 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Lohnsumme, was gegenwärtig 5,6 Milliarden Franken entspricht. Damit die Verschuldung bis zum Inkrafttreten der Gesetzesrevision in Grenzen gehalten werden kann, erhöht der Bundesrat vorgängig den ordentlichen Beitragssatz von 2,0 Lohnprozenten um höchstens 0,5 Lohnprozente.
Damit die Mehrausgaben aufgefangen werden können, schlägt die Expertenkommission insbesondere vor, den ordentlichen Beitragssatz von 2,0 auf 2,3 Prozent zu erhöhen. Dies würde 690 Millionen Franken Mehreinnahmen generieren. Auf der Ausgabenseite empfiehlt sie verschiedene Massnahmen (z.B. dass arbeitsmarktliche Massnahmen keine Beitragszeit mehr für eine neue ALV-Entschädigung bewirken sollen), mit welchen jährlich zusätzlich 430 Millionen Franken eingespart werden könnten. Damit die aufgelaufenen Schulden von knapp 6 Milliarden Franken zurückbezahlt und ein Vermögen von 1 Milliarde Franken erwirtschaftet werden können, schlagen die Experten dem Bundesrat weiter vor, befristet den ordentlichen Beitragssatz auf mindestens 2,5 Prozent zu erhöhen und auf dem Einkommensteil von 106’800 bis 267’000 Franken den sogenannten Solidaritätsbeitrag von 1 Prozent zu erheben.Die Meinungen in der Expertenkommission zu den einzelnen Vorschlägen sind geteilt; die Stossrichtung, insbesondere die Mischung von Massnahmen für Mehreinnahmen und Einsparungen wird jedoch von allen Mitgliedern mitgetragen.
Das EVD wird dem Bundesrat im Frühjahr 2007 eine Vernehmlassungsvorlage unterbreiten.
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Expertenbericht