Die Untersuchungen des Amtes für berufliche Vorsorge des Kantons Zürich haben bei der Rieter Pensionskasse im Zusammenhang mit der Swissfirst Transaktion keine Hinweise auf Gesetzesverstösse ergeben. Das Amt wird jedoch im Rahmen der üblichen Aufsichtstätigkeit Gespräche mit der Rieter Pensionskasse führen, um die bei den Abklärungen aufgedeckten Optimierungsmöglichkeiten zu erörtern.
Mitteilung der Zürcher Aufsicht