Der Stiftungsrat einer Pensionskasse hat als oberstes Organ die Gesamtführung wahrzunehmen. Seine Aufgaben sind im geltenden Bundesgesetz über die Berufliche Vorsorge (BVG) nicht explizit umschrieben. Es stellt sich die Frage, wie eine wirkungsvolle Kontrolle im Anlagebereich realisiert werden kann. 

Eine laufende Weiterbildung der Entscheidungsträger ist sicherzustellen. Dies ist auch im Sinne eines Best-practice-Standards notwendig. Der Führung und Rekrutierung der Mitarbeiter ist bedeutsam, um das gewünschte ethische Verhalten (auch im Loyalitätsbereich der Vermögensverwaltung) zu erreichen. Kontrolle und Menschen sind die beiden Fundamente der Pension governance. Zusätzliche Regelungen, Gesetze und Vorschriften nützen uns nichts, schreibt Roland Schmid, Hewitt, in der Finanz und Wirtschaft.
Artikel R. Schmid