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Die 7. Ausgabe des Swiss Institutional Survey hat sich mit dem aktuellen Thema „Interne Governance und Führung der Vorsorgeeinrichtung“ beschäftigt. Die Studie mit Stichdatum 30.06.2006 befragt Schweizer institutionelle Anleger, vor allem Vorsorgeeinrichtungen, zu Anlagethemen. Die vorliegenden Ergebnisse liefern interessante Einsichten in die zur Zeit kontroversen Fragen zur Führung der Pensionskassen. Folgende Erkenntnisse können aus der Studie gewonnen werden:

  • Die schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen weisen nach eigener Meinung keine namhaften strukturellen Mängel in den Bereichen Organisation, Betrieb und interne Governance auf. Die aktuelle Situation erfordert daher keine neuen Gesetzesbestimmungen sondern vielmehr die Umsetzung effizienter, angemessener Lösungen im Rahmen der geltenden Vorschriften.
  • Die Mitglieder der Organe werden mehrheitlich nicht entlöhnt; eine Minderheit wird zu einem tiefen Ansatz, zumeist einem Sitzungsgeld, entlöhnt. Finanzielle Anreizsysteme sind selten. Generell erachten es die Institutionen nicht als erforderlich, die Entlöhnung ihrer Hauptverantwortlichen von der Erreichung finanzieller Ziele abhängig zu machen. Nur 1 von 10 Institutionen hat ein finanzielles Anreizsystem hinsichtlich der erzielten Ergebnissen für die Mitglieder der Organe und/oder die internen Fachstellen geschaffen.
  • Mit einer durchschnittlichen Vergütung pro Mitglied und Jahr im Bereich von CHF 3’400.- bis CHF 4’400.- ist die finanzielle Entschädigung der Mitglieder des obersten Führungsgremiums im Verhältnis zur Verantwortung tief angesetzt.
  • Weniger als ein Drittel der Teilnehmer verfügt über ein internes Portfoliomanagement: Sie ziehen es vor, die Vermögensverwaltung extern zu delegieren. Nur die Hälfte der Kassen besitzt eine interne Administration.
  • Bei den kleinen und mittleren Institutionen wird das Engagement der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter für die Institution in den meisten Fällen als zusätzlicher Bestandteil ihrer beruflichen Tätigkeit für das Unternehmen aufgefasst.
  • Die paritätische Vertretung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ist nicht nur die Norm im obersten Führungsgremium; sie ist ebenfalls in den Fach- und Sonderkommissionen sehr verbreitet, insbesondere in den Anlage- und Leistungskommissionen.

Pressemitteilung Lusenti