Während gegen die zurückgetretene Regierungsrätin Dorothée Fierz (FDP) eine Strafuntersuchung wegen Verdachts auf Amtsgeheimnisverletzung läuft, verklagt diese die kantonale Pensionskasse und fordert eine Rente. Gemäss der kantonalen Verordnung über die Renten der Regierungsratsmitglieder sind die Voraussetzungen für unbefristete Leistungen im Fall der früheren Baudirektorin aber nicht erfüllt.
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