Der Bundesrat hat die Änderung des Gesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) zur Senkung des Umwandlungssatzes bis zum 30. April 2006 in die Vernehmlassung geschickt. Dass der Mindestumwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge rascher und stärker gesenkt werden soll, als im Rahmen der 1. BVG-Revision vorgesehen, hatte der Bundesrat bereits im November 2005 beschlossen. Die Senkung ist auf Grund der auf lange Sicht deutlich gesunkenen Renditeerwartungen auf den Finanzmärkten notwendig geworden. Der Umwandlungssatz soll bis 1.1.2011 schrittweise auf 6,4% gesenkt werden. Die Vorlage legt auch einen rascheren Rhythmus zur Überprüfung des Satzes fest.
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Tabelle "Schrittweise Senkung des Mindestumwandlungssatzes
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Vernehmlassungsvorlage