Das 3. Massnahmenpaket der 1. BVG-Revision, welches am 1. Januar 2006 in Kraft tritt, konzentriert sich im Wesentlichen auf die steuerlichen Aspekte. Diesbezüglich wurde ein breit angelegtes Vernehmlassungsverfahren zu den Verordnungsbestimmungen durchgeführt, insbesondere bei den kantonalen Steuerbehörden. Die beiden Schwerpunkte des 3. Pakets betreffen den Begriff der Vorsorge und den Einkauf sowie die Frage des Mindestalters für den vorzeitigen Altersrücktritt. Erika Schnyder, Geschäftsfeld Alter und Hinterlassene im BSV, hat in der Zeitschrift CHSS 6’2005 die wesentlichen Elemente zusammen gefasst.
Der Artikel von Erika Schnyder