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AWP – Soziale Sicherheit hat Daniel Dürr, Geschäftsführer des Sicherheitsfonds, interviewt. Auszüge aus dem Gespräch:

Wie haben sich denn die Insolvenzleistungen seit der Krise entwickelt?
Seit der Börsenkrise im 2008 haben die meisten Vorsorgeeinrichtungen wiederum eine volle Deckung er- reicht. Die notwendigen Wertschwankungsreserven sind aber noch nicht überall wieder voll geäuffnet. Die Entwicklung zeigt klar, dass die meisten Einrichtungen die Hausaufgaben gut gemacht haben. Dennoch: Die Anzahl Insolvenzfälle des Sicherheitsfonds sind in den letzten Jahren leicht angestiegen. Dies hängt aber mehr mit der Anzahl der erledigten Insolvenzdossiers von Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen sowie der Auffangeinrichtung (Versichertenkollektive) zusammen.

Und in Zahlen ausgedrückt?
Im abgelaufenen Kalenderjahr 2013 wurden durch den Sicherheitsfonds BVG rund 3400 Insolvenzdossiers bearbeitet- Auch in diesem Jahr erwarten wir eine etwa gleiche Anzahl Dossiers. Die Insolvenzleistungen betragen hier pro Jahr zwischen 40 und 60 Millionen Franken. Dazu dürften in nächster Zeit noch Leistungen für insolvente Rentenkassen und Rentenkollektive

Das klingt berechenbar.
Die Insolvenzleistungen hängen stark davon ab, ob eine grössere Vorsorgeeinrichtung in Unterdeckung sanierungs- und zahlungsunfähig wird. Diese Situation ist nicht einfach voraussehbar. Zu den letzten grossen Insolvenzfällen gehörten der First Swiss Pension Fund mit 33 Mio CHF im Jahr 2006 und die Rentnerkasse ASCOOP mit 30 Mio CHF im 2010.

Hat der Sicherheitsfonds immer genügend Geld?
Der Sicherheitsfonds wird im Ausgabeumlageverfahren finanziert. Wir decken unsere Ausgaben also mit den laufenden Beiträgen, die wir erhalten. Im 2013 haben wir für das Bemessungsjahr 2012 rund 69 Mio CHF an Beiträgen für Insolvenz- und andere Leistungen erhalten. Für Insolvenz- und Rentenleistungen haben wir dabei rund 70 Mio CHF aufgewendet. Um Schwankungen bei den Ausgaben auffangen zu können, verfügt der Sicherheitsfonds BVG noch über eine Fondsreserve. Würden die Beiträge und die Reserve nicht mehr ausreichen, um die Leistungen erbringen zu können, dann müssten die Beiträge nach oben angepasst werden.

Werden die Beiträge heraufgesetzt?
Nein, im Gegenteil. Die Beitragssätze für die Erbringung von Insolvenz- und anderen Leistungen konnten seit dem Jahr 2004 kontinuierlich gesenkt werden. Dies zeigt uns, dass die Eigenverantwortung bei den Vorsorgeeinrichtungen gross- mehrheitlich wahrgenommen wird.