AV2020
AV2020: SGK-S hält an
AHV-Zuschlag
von 70 Franken fest
Die Kommissionsmehrheit kam zum Schluss, dass die Vorteile des vom Ständerat beschlossenen Modells klar überwiegen, und beantragt mit 8 zu 5 Stimmen daran festzuhalten. Der Zuschlag von 70 Franken auf der AHV-Rente und die Erhöhung des Ehepaarplafonds von 150 auf 155 Prozent seien für alle Neurentnerinnen und Neurentner sofort positiv spürbar, wurde argumentiert. Zudem sei das Modell des Ständerates deutlich kostengünstiger als jenes des Nationalrates, gemäss eingeholtem Bericht um 24 Milliarden Franken in 13 Jahren.
Zwei Minderheiten beantragen, auf den AHV-Rentenzuschlag von 70 Franken zu verzichten und die Leistungen stattdessen anderweitig zu verbessern. Die eine Minderheit schlägt für die Versicherten der zweiten Säule einen tieferen Koordinationsabzug kombiniert mit einer längeren Übergangszeit vor. Ergänzend dazu will die andere Minderheit Versicherten mit tiefen bis mittleren Einkommen, die schon früh erwerbstätig waren, die Frühpensionierung erleichtern. Zudem wurden weitere Modelle geprüft, aber verworfen.
Mit Stichentscheid des Präsidenten beantragt die Kommission, den Koordinationsabzug in der zweiten Säule anzupassen, um die Vorsorge von Personen mit Einkommen zwischen 21 150 und 55 000 Franken zu verbessern. Davon profitieren vor allem Frauen und Teilzeitbeschäftigte. Folgt der Ständerat diesem Antrag, betragen die Kosten der Ausgleichsmassnahmen im Jahr 2030 insgesamt 3,3 Milliarden Franken, verglichen mit 4,5 Milliarden Franken gemäss dem Nationalratsmodell.
Weiter wird der vom Nationalrat beschlossene Interventionsmechanismus abgelehnt . Der Bundesrat wird aber beauftragt, dem Parlament Stabilisierungsmassnahmen zu unterbreiten, falls der AHV-Fonds unter 80% einer Jahresausgabe sinkt. Die Mehrwertsteuer soll um 1% erhöht werden. Die vom NR abgeschaffte Kinderrenten will der Ständerat beibehalten. Die Einschränkungen bei den Witwenrenten werden abgelehnt.
Mitteilung SGK-S
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Faktenblatt
Freude bei der SP, Kritik der Arbeitgeber
Die rechte Nationalratsmehrheit hatte die Altersreform 2020 mit Rentenalter 67 und Rentenkürzungen beinahe zum Entgleisen gebracht. Dank der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) ist die Reform nun wieder auf Kurs, wenn auch noch lange nicht am Ziel. Die SGK-S hält daran fest, dass die Einbussen in der 2. Säule durch höhere AHV-Renten kompensiert werden müssen und will von einer automatischen Erhöhung des Rentenalters nichts wissen.
Ins gleiche Horn bläst der Gewerkschaftsbund:
Mit ihren Entscheiden korrigiert die Sozialkommission des Ständerats (SGK) die krass arbeitnehmerfeindlichen Entscheide des Nationalrats in der Altersvorsorge. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst, dass die SGK nicht auf die Provokation der Nationalratsmehrheit eingetreten ist und den Automatismus für Rentenalter 67 sowie die Streichung der Witwenrente ablehnt und gleichzeitig an der Teilkompensation der Pensionskassen-Rentenausfälle über die AHV festhält.
Es wäre falsch, die Senkung des Umwandlungssatzes einzig innerhalb der zweiten Säule zu kompensieren. Dies kommt alle Beteiligten viel teurer zu stehen. Zudem wäre die angestrebte Rentenhöhe trotz der massiv höheren Beiträgen nicht garantiert. Der sicherste und sozialste Weg, die Rentenausfälle zu kompensieren führt über eine Erhöhung der AHV. Die Minderheitsvorschläge der SGK-S lehnt der SGB ab. Diese Vorschläge wären teurer als der Mehrheitsvorschlag. Zudem würden nur Minderheiten von den angestrebten Verbesserungen profitieren.
Der Arbeitgeberverband hält demgegenüber fest:
Nachdem der Nationalrat in der vergangenen Session die Altersvorsorgereform 2020 auf Erfolgskurs getrimmt hat, zeigt sich die vorberatende Kommission des Ständerats zum Auftakt des Differenzierungsverfahrens unbeirrt. Die Mehrheit der Kommission hält an der bisherigen Position des Ständerats und somit am unverantwortlichen Ausbau der AHV fest. Sie ignoriert damit den jüngsten Volksentscheid und riskiert ein Scheitern der Reform. (…)
Wie weit die Kompensation innerhalb der beruflichen Vorsorge gehen soll, ist letztlich eine politische Frage, bei der sich die beiden Räte finden müssen. Die Mehrheit der SGK-S zeigt sich in der ersten Runde des Differenzbereinigungsverfahrens uneinsichtig und sperrt sich gegen eine tragfähige Lösung. Dies zeugt nicht von einer hohen Bereitschaft, diese wichtige Reform über den Dialog mehrheitsfähig zu machen.
Eine konstruktive Minderheit der Kommission (Keller-Sutter/Kuprecht) wollte hingegen mit gezielten Vorschlägen auf den Nationalrat zugehen. Dabei respektiert sie insbesondere den Grundsatz, wonach die Säulen nicht zu vermischen sind. Stattdessen will sie eine hinreichende Kompensation innerhalb der beruflichen Vorsorge – ergänzt um gezielte sozialpolitische Massnahmen in der 1. Säule. Das Plenum des Ständerats hat es nun in der Hand, die notwendige Kurskorrektur zu vollziehen.
Arbeitgeberverband
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SGB /
SP
Sorgen der Versicherer
Mit Bedauern entnimmt der SVV dem Faktenblatt der SGK-SR, dass die Kommission einer Beschränkung der Risikoprämien in der Kollektivlebensversicherung und einer Trennung der Überschüsse zugestimmt hat. Die Beschränkung der Risikoprämien ist überflüssig, da der Wettbewerb zwischen den Anbietern keine überhöhten Risikoprämien zulässt. Und sie wäre wettbewerbsverzerrend, weil sie für die Lebensversicherer, nicht aber für die autonomen und teilautonomen Pensionskassen gelten würde. Die Trennung von Rückstellungen und Überschüssen aus den Verrechnungsbereichen «Sparen», «Risiko» und «Kosten» hätte wiederum eine Verteuerung der Vollversicherungslösungen zur Folge. Der SVV appelliert deshalb an den Ständerat, diese Vorschläge abzulehnen, da die Lebensversicherer auf annehmbare Rahmenbedingungen angewiesen sind.
SVV /
Faktenblatt
SGK-S
Gesalzene Rechnung
Der Ständerat will diese Kompensation mit einer unnötigen Verknüpfung von AHV und Pensionskasse. Alle Neurentner sollen eine um monatlich 70 Franken erhöhte AHV-Rente erhalten. Selbst CVP-Politiker sprechen von einem «politischen Preis», den es mit Blick auf die Volksabstimmung zu bezahlen gebe. Dieser Preis ist allerdings hoch. Mit der Vermischung der beiden Säulen wird eine Tür geöffnet. Zu befürchten ist eine schrittweise Aushöhlung der beruflichen Vorsorge zugunsten der AHV, was zu grösserer Umverteilung führt. Wer dies wie die SP will, soll den direkten Weg über höhere Bundessteuern wählen.
Der Preis der höheren AHV-Renten ist auch für die jungen Generationen und Ungeborenen gesalzen. Nach den Wünschen der Linken würde nämlich das damit mitverursachte Loch in der AHV über Einnahmen kompensiert. Am stärksten betroffen wären die Jungen, weil sie am längsten Mehrwertsteuer, Lohnprozente oder Steuern bezahlen. Zudem profitieren von den 70 Franken ausgerechnet die geburtenstarken Babyboomer-Jahrgänge. Wenn diese ab 2020 in Pension gehen, steigen die Ausgaben der AHV.
Die Kosten der Ausgleichsmassnahmen
Die politische Debatte um die Reform der Altersvorsorge 2020 hat Fragen über die Höhe der Mehrkosten aufgeworfen, die das Modell des Nationalrats zur Kompensation für die Senkung des Mindestumwandlungssatzes zur Folge hat. Gemäss Schätzungen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) belaufen sich die Mehrkosten gegenüber dem geltenden System auf 4,45 Milliarden Franken. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) beziffert die Zusatzkosten des nationalrätlichen Modells hingegen auf knapp 3,1 Milliarden Franken.
Um für die Plausibilität und Transparenz seiner Berechnungen zu garantieren, legt der Wirtschaftsdachverband sämtliche Grundlagen und Annahmen in einem Bericht offen. Er vergleicht darin die zu erwartenden Mehrkosten der Kompensationsmodelle von Bundesrat, Nationalrat und Ständerat. In einem weiteren Dokument zeigt der Dachverband auf, dass die nationalrätliche Lösung die vollständige Kompensation aller BVG-Versicherten erreicht und somit gezielter wirkt als das Modell des Ständerats mit seinem schädlichen AHV-Ausbau für Neurentner. Dieser führt zu einer eigentlichen Überkompensation der älteren erwerbstätigen BVG-Versicherten, während Jüngere das Nachsehen haben.
Arbeitgeberverband
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Berechnungsgrundlagen
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Wirkung der
Kompensation /
Berechnungen BSV
SR verschleiert die Kosten
Martin Kaiser, die Arbeitgeber und der Nationalrat wollen Rentenausfälle in der zweiten Säule kompensieren. Das kostet gemäss der Sozialkommission des Ständerats (SGK) 24 Milliarden Franken mehr als das Konzept mit dem AHV-Zuschlag. Warum sind Sie trotzdem dafür?
Weil die Rechnung ein falsches Bild vermittelt. Am teuersten ist die Variante des Ständerats, der zusätzlich zur Kompensation für Ausfälle in der zweiten Säule einen AHV-Ausbau für Neurentner will. Insgesamt braucht es dafür rund 0,9 Lohnbeitragsprozente und eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1 Prozent. Die Mehrkosten machen per 2030 rund 7 Milliarden pro Jahr aus. Der Nationalrat will dagegen einen vollständigen Ausgleich der Renteneinbussen innerhalb der beruflichen Vorsorge zu massiv tieferen Kosten. Diese betragen und eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1 Prozent. Die Mehrkosten machen per 2030 rund 7 Milliarden pro Jahr aus. Der Nationalrat will dagegen einen vollständigen Ausgleich der Renteneinbussen innerhalb der beruflichen Vorsorge zu massiv tieferen Kosten. Diese betragen für die gesamte Reform rund 5 Milliarden pro Jahr – oder 0,8 Prozent Lohnbeiträge und eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,6 Prozent. Das sind 2 Milliarden weniger pro Jahr.
Wie erklären Sie sich die Differenzen?
Die SGK betrachtet nur die berufliche Vorsorge und klammert die Mehrkosten für die AHV aus. Zudem schätzt sie die Kosten des Nationalratsmodells in der beruflichen Vorsorge deutlich höher. Das bezweifeln wir. Doch selbst wenn wir die Kosten unterschätzt hätten, wäre der Nationalratsvorschlag bis 2030 immer noch gegen 10 Milliarden billiger. Für die Wirtschaft und die betroffenen Bürger ist entscheidend, was finanziell insgesamt auf sie zukommt. Eine Zahlenakrobatik, wie wir sie nun erleben, schadet dem Vertrauen in die Politik.
Hinter den Berechnungen steckt die Verwaltung. Macht diese mit Zahlen Politik?
Die Verwaltung muss Annahmen treffen, weil die einschlägigen Statistiken fehlen. Bei der Rentenreform geht es aber nur um die obligatorische berufliche Vorsorge. Sechs von sieben Versicherten haben einen überobligatorischen Teil und sind deshalb von der Senkung des Mindestumwandlungssatzes wie auch von der Regelung der Kompensation nicht oder nur teilweise betroffen. Je nach Annahmen entstehen grössere Differenzen.
Nach den Beschlüssen des NR
PENSIONSKASSEN
Publica plant weitere
Kürzung
des Umwandlungssatzes
Die Kassenkommission der Publica sieht eine weitere Senkung des technischen Zinssatzes und damit auch des Umwandlungssatzes vor. Der neue Wert im Alter 65 soll 5.09% betragen (bisher 5.65%) und per Mitte 2018 eingeführt werden. Für über 58-jährige Arbeitnehmende ist eine Übergangsregelung vorgesehen. Die Kassenkommission reagiert damit auf das anhaltend tiefe Zinsniveau und die Renditeerwartungen auf dem Anlagevermögen, die – auch bei kurzfristigen Erholungen – längerfristig tief bleiben dürften. Im Rahmen einer dreimonatigen Vernehmlassung will PUBLICA die Meinung der paritätischen Organe der offenen Vorsorgewerke zu den geplanten Massnahmen einholen. Ihre definitiven Beschlüsse wird die Kassenkommission nach Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse, voraussichtlich Ende des ersten Quartals 2017, fassen und kommunizieren.
(…) Der technische Zinssatz, der seit dem 1.1.2015 bei 2.75% (offene Vorsorgewerke) bzw. 2.25% (geschlossene Vorsorgewerke) liegt, soll auf 2.0% bzw. 1.25% gesenkt werden. Mit der Senkung des technischen Zinssatzes wird die benötigte Sollrendite gesenkt und die Verzinsungsdifferenz zwischen den Vorsorgekapitalien der Versicherten und der Rentenbeziehenden reduziert. (…)
Die Kassenkommission sieht eine abgestufte Umstellung auf den neuen Umwandlungssatz vor, um die Leistungseinbussen für ältere Arbeitnehmende, die im Zeitpunkt der Umstellung über 58-jährig sind, angemessen abzufedern. Die paritätischen Organe können – in Absprache mit den Sozialpartnern – zusätzliche flankierende Massnahmen zur Beschränkung von Leistungseinbussen ergreifen.
Die laufende Vernehmlassung zu den Massnahmen, die von der Kassenkommission zu beschliessen sind, dauert bis Ende Januar 2017. Die definitiven Beschlüsse werden von der Kassenkommission im Anschluss an die Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse, voraussichtlich Ende des ersten Quartals 2017, gefasst und kommuniziert.
In der NZZ wird dazu festgehalten:
Der Publica-Vorschlag klingt realistisch. Laut einer vom Bund bestellten Analyse des Wirtschaftsinstituts BAK von 2014 sind für die nächsten zwei Jahrzehnte im Mittel Jahresrenditen von 2% bis 3% zu erwarten. Gemäss der Schweizerischen Kammer der Pensionskassenexperten liegt heuer die Referenzgrösse für den technischen Zinssatz bei 2,25%. Laut Simulationen der Beratungsfirma PPCmetrics dürfte der Referenzsatz in den nächsten Jahren unter 2% fallen.
Die Publica rechnet derweil gemäss Direktor Dieter Stohler für die nächsten Jahre mit einer Anlagerendite von 1,5% bis 2% pro Jahr. Bundesrat und Parlament können nicht per Dekret eine höhere Rendite und eine tiefere Lebenserwartung verordnen – obwohl sie ständig den Eindruck erwecken, genau dies tun zu wollen.
Publica: Ziel grüner Politik- und Wirtschaftsinteressen
Ziel des Verbands: über die Delegierten Einfluss auf die Investitionspolitik der Kasse zu nehmen. Die Klima-Allianz will die Pensionskassen dazu bringen, ihre Investitionen in fossile Geldanlagen zu beenden.
Bei der Publica indessen ist man über die Aktion der Klima-Allianz irritiert: «Wir und verschiedene Kandidaten sind doch etwas befremdet über dieses Vorgehen. Zielführend ist es nicht», sagt Direktor Dieter Stohler. Erstens hätten viele Versicherte ihre Wahl bereits getroffen und die Stimme abgegeben. Zweitens sei das Kandidatenprofil der Klima-Allianz einseitig: Publica habe die Aufgabe, die berufliche Vorsorge auf nachhaltige Weise durchzuführen. Dabei müssten viele Aspekte beachtet werden, nicht nur die Anlagestrategie. Stohler weist zudem darauf hin, dass die Delegierten nicht für die Anlagepolitik zuständig seien. Die Einflussnahme erfolge nur indirekt, indem die Delegierten alle vier Jahre die acht Arbeitnehmervertreter der 16-köpfigen Kassenkommission wählen. Das ist jenes Gremium, das für die Anlagestrategie verantwortlich ist.
Tages-Anzeiger / Klima-Allianz
BVK: Schlieremer
Staatsangestellte
votieren für Wechsel
Nun wird der Stadtrat in seiner Sitzung vom 14. November definitiv über die BVK-Kündigung befinden. Die Bedingung für ein Ja des Stadtrates ist, dass die Kosten für den Wechsel die 6-Millionen-Marke nicht übersteigen. «Danach sieht es im Moment nicht aus. Der Stadtrat hat stets betont, dass wir den Entscheid des Personals mittragen werden», so Stadtpräsident Brühlmann-Jecklin. Aktuell soll der Wechsel lediglich Kosten von 4,5 Millionen Franken auslösen.
KAPITALANLAGEN
Sind die Anlage-Richtlinien noch zeitgemäss?
Bilanz: Wie die CSEIP Rentengelder sammelt
Gut fünfzehn Jahre hat er als Berater in der Energieindustrie gearbeitet, zahlreiche Firmen begleitet, im Inland wie im Ausland, von der BKW bis zum E.On-Konzern. Doch vor ein paar Jahren wollte Roland Dörig etwas anderes machen – ohne dabei seinen Sektor zu verlassen. Für sein neues Projekt brauchte er einen Partner. Er nahm deshalb mit rund 30 Finanzdienstleistern Kontakt auf, bei der Credit Suisse wurde er fündig. Gemeinsam gründeten die Grossbank und der Energieberater Mitte 2014 eine neue Firma: die Vermögensverwalterin mit dem etwas sperrigen Namen Credit Suisse Energy Infrastructure Partners (CSEIP).
Das Geschäftsmodell: Die Firma sucht erstens Anlagen im Energiesektor mit Investitionsbedarf sowie zweitens institutionelle Investoren mit Anlagenotstand – und bringt dann die beiden Parteien über die CS-Anlagestiftung (CSA) zusammen. Der Energiesektor kommt zum Kapital für seine dringend notwendigen Investitionen für den Um- und Ausbau seiner Infrastruktur, die Pensionskassen zu einer teilweise sogar regulierten Rendite mit regelmässigen Ausschüttungen. Und die CSEIP kassiert Gebühren. Für Dörig eine «Win-win-win-Situation».
Hypotheken: “Pensionskassen graben Banken das Geschäft ab”
Dabei haben sie einen gewichtigen Vorteil – sie unterliegen nicht dem antizyklischen Kapitalpuffer (AZP), der von den Banken verlangt, Eigenmittel für Wohnbau-Hypotheken in der Höhe von 2 Prozent zu hinterlegen. Genau diese «Regulierungsarbitrage» wissen die Pensionskassen zu ihren Gunsten zu nutzen. Dies zeigt ein Blick auf die Zinskonditionen.
So verlangt beispielsweise die Pensionskasse der Stadt Bern (PVK) für eine zehnjährige Festhypothek im ersten Rang 1,26 Prozent. Zum Vergleich: Bei der Zürcher Kantonalbank (ZKB) liegen die Richtsätze bei 1,57 und bei Raiffeisen bei 1,46 Prozent.
Zurückhaltender sind Pensionskassen teilweise bei der Belehnungs-Obergrenze. Die Pensionskasse des Kantons Zürich (BVK) zum Beispiel fordert, mindestens 30 Prozent des Kaufpreises aus Eigenmitteln zu finanzieren. Andere Vorsorgeinstitute wie die PVK hingegen verlangen nur 20 Prozent Eigenmittel und liegen damit gleichauf mit den Banken. (…)
Ein verstärktes Vorpreschen der Pensionskassen dürfte früher oder später auch die staatlichen Instanzen auf den Plan rufen – allen voran die SNB –, die sich vor einem Kollaps des Immobilienmarkts fürchtet.
Doch zu den Versicherern und zu den Pensionskassen habe die SNB «überhaupt keine Entscheidungskompetenzen», lässt sie auf Anfrage von finews.ch ausrichten und verweist auf die Finma. Doch offenbar auch der Finma sind in dieser Frage die Hände gebunden. Es heisst, man soll bei der SNB nachfragen.
Fest steht: Solange der antizyklische Kapitalpuffer für die Pensionskassen nicht zum Tragen kommt und die Zinsen weiterhin tief bleiben – wovon auszugehen ist –, haben die Vorsorgeeinrichtungen einen kompetitiven Vorteil gegenüber den Banken.
How We Run Our Money: Unilever Dutch pension funds
Dutch pension funds, meanwhile, have not been waiting around. Some have restructured in anticipation of a world where collective defined contribution (CDC), will become the norm.
Unilever is among the companies that have started the transition. After a consultation between stakeholders and the approval of a collective labour agreement at the end of 2014, the company closed its Dutch DB scheme, Progress, to new entrants as of April 2015. At the same time, a new pension scheme for Dutch employees, Forward, was set up.
Hedge Funds Haven’t Lost Appeal
for Biggest Danish Pension Fund
“In our case, funds have played a small but a good part in our portfolio,” Carsten Stendevad, the chief executive officer of ATP, which oversees about $118 billion in assets, said in an interview in Copenhagen.
The comments stand out at a time when a number of other pension funds have questioned the sense of continuing to rely on hedge funds to generate extra returns. There are plenty of examples of prominent skeptics. Rhode Island’s $7.7 billion pension fund terminated investments in seven hedge funds, including Brevan Howard Asset Management and Och-Ziff Capital Management Group LLC, it said earlier this month.
VERSICHERTE
Beobachter: Kapitalzwang
Ausgelöst hat die Debatte die Pensionskasse der Credit Suisse. Ab 2017 zahlt sie maximal 98’700 Franken Rente pro Jahr. Wer mehr Altersguthaben hat, muss es als Kapital beziehen. Gewerkschafterin Bianchi fürchtet, dass das nur der Anfang ist. «Was jetzt nur für Kaderleute gilt, könnte bald auch für tiefere Lohnsegmente kommen.»
Weitgehend unbeachtet geblieben ist: Die Pensionskasse von Novartis geht seit fünf Jahren noch weiter. Eine Rente gewährt sie nur noch für Löhne bis 150’000 Franken. Wer mehr verdient, muss sich den entsprechenden Teil des Vorsorgevermögens auszahlen lassen. Und muss dafür zuvor auch seine Anlagestrategie wählen. Das bedeutet zusätzliche Risiken: Wenn die Finanzmärkte richtig schlecht laufen, erhält der Versicherte womöglich weniger, als er eingezahlt hat. Immerhin übernimmt bei Novartis der Arbeitgeber zwei Drittel der Beiträge. Das Konzept habe sich bewährt, heisst es bei der Pensionskasse.
Die Kassen sind heute um jeden Versicherten froh, der sich bei der Pensionierung möglichst viel Kapital auszahlen lässt. 2014 haben gemäss Bundesamt für Statistik 36’363 Versicherte insgesamt 6,1 Milliarden Franken bezogen. Laut Gewerkschafterin Bianchi eine gefährliche Entwicklung. Die Risikoverlagerung hin zu den Versicherten führe zu einer Entsolidarisierung in der zweiten Säule. «Das macht die private Vorsorge für den Einzelnen attraktiver als das Zwangssparsystem der zweiten Säule.»
Anders sieht das Kurt Gfeller, Vizedirektor des Schweizerischen Gewerbeverbands. Das Solidaritätsprinzip sei in der zweiten Säule «systemfremd». Zudem gelte der Zwang zum Kapitalbezug und zur Wahl der Anlagestrategie ja nur für eine «sehr kleine Minderheit». Betroffen seien ausschliesslich Besserverdiener, die nicht zum ersten Mal Geld anlegten. Jérôme Cosandey vom wirtschaftsliberalen Think-Tank Avenir Suisse ergänzt: «Kapitalbezüge oder die freie Wahl der Anlagestrategie im überobligatorischen Teil können nicht weniger Solidarität bedeuten, weil diese in der zweiten Säule gesetzlich gar nicht vorgesehen ist.»
NZZ: “Kapital oder Rente?”
AKTUARIELLES
Americans Are Dying Faster
The latest, best guesses for U.S. lifespans come from a study (PDF) released this month by the Society of Actuaries: The average 65-year-old American man should die a few months short of his 86th birthday, while the average 65-year-old woman gets an additional two years, barely missing age 88.
This new data turns out to be a disappointment. Over the past several years, the health of Americans has deteriorated—particularly that of middle-aged non-Hispanic whites. Among the culprits are drug overdoses, suicide, alcohol poisoning, and liver disease, according to a Princeton University study issued in December.
Partly as a result, the life expectancy for 65-year-olds is now six months shorter than in last year’s actuarial study. Longevity for younger Americans was also affected: A 25-year-old woman last year had a 50/50 chance of reaching age 90. This year, she is projected to fall about six months short. (The average 25-year-old man is expected to live to 86 years and 11 months, down from 87 years and 8 months in last year’s estimates.) Baby boomers, Generation X, and yes, millennials, are all doing worse.
AUFSICHT
OAK: Inkrafttreten der Weisungen „Qualitätssicherung in der Revision nach BVG“
- Erfahrung aus praktischer Revisionstätigkeit in der beruflichen Vorsorge von 50 verrechenbaren Prüfstunden pro Kalenderjahr;
- Weiterbildung in der beruflichen Vorsorge von vier Stunden pro Kalenderjahr. Die Weisungen beinhalten zudem Vorgaben für ein einheitliches Vorgehen in Fällen, in denen die OAK BV Hinweise der Aufsichtsbehörden auf Missstände in Revisionsunternehmen oder bei der Durchführung von Revisionsdienstleistungen an die Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) weiterleitet.
Die vorliegenden Weisungen W-03/2016 „Qualitätssicherung in der Revision nach BVG“ treten per 1. Januar 2017 in Kraft. Für die Mindestanforderungen an die Erfahrungen aus praktischer Tätigkeit und Weiterbildung gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren.
STATISTIK
Swisscanto PK-Monitor im Q3
Die Finanzierungssituation der Vorsorgeeinrichtungen hat sich im dritten Quartal 2016 leicht verbessert (Abbildung 1). Bei den privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen stieg der geschätzte vermögensgewichtete Deckungsgrad im dritten Quartal um 0,6 Prozentpunkte auf 111,0%. Auch bei den öffentlich-rechtlichen Pensionskassen mit Vollkapitalisierung stieg der geschätzte Deckungsgrad im selben Ausmass und liegt nun bei 99,4%.
Die Verteilung der Vorsorgeeinrichtungen nach Deckungsgrad-Bandbreiten per 30. September 2016 zeigt gegenüber den Durchschnittszahlen weitere Details (Abbildung 2).
«Über dem Strich» – mit einer Deckung von 100% und mehr – finden wir 97% der privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen und 74,5% der öffentlichrechtlichen Kassen mit Vollkapitalisierung. 63,5% der privaten und 19,2% der öffentlichen Vorsorgeeinrichtungen mit Vollkapitalisierung weisen einen Deckungsgrad auf, der das Niveau von 110% übertrifft.
Die durchschnittlichen technischen Zinssätze der erfassten Vorsorgeeinrichtungen im Beitragsprimat lagen Ende 2015 für privatrechtliche Vorsorgeeinrichtungen bei 2,47% und für
Die Verteilung der Vorsorgeeinrichtungen nach Deckungsgrad-Bandbreiten per 30. September 2016 zeigt gegenüber den Durchschnittszahlen weitere Details (Abbildung 2).
«Über dem Strich» – mit einer Deckung von 100% und mehr – finden wir 97% der privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen und 74,5% der öffentlichrechtlichen Kassen mit Vollkapitalisierung. 63,5% der privaten und 19,2% der öffentlichen Vorsorgeeinrichtungen mit Vollkapitalisierung weisen einen Deckungsgrad auf, der das Niveau von 110% übertrifft.
Die durchschnittlichen technischen Zinssätze der erfassten Vorsorgeeinrichtungen im Beitragsprimat lagen Ende 2015 für privatrechtliche Vorsorgeeinrichtungen bei 2,47% und für die öffentlich-rechtlichen bei 2,74%. Die Unterdeckungsquote der privatrechtlichen und der öffentlich- rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit Vollkapitalisierung hat sich aufgrund der Marktentwicklung im dritten Quartal 2016 wiederum leicht verringert und liegt nun bei 3,1% beziehungsweise 25,5%.
TERMINE
Tagungen, Versammlungen, Konferenzen
NOVEMBER
- 15. November, Zürich
Lusenti Partners
Performer Konferenz. Anlagediversifikation, Beschränkungen und nicht-traditionelle Investments. Website - 16. November, Basel / 23. November Zürich
Libera
Libera Forum – Gesetzesänderungen, Risikomanagement, Vermögensanlagen 2017 - 17. November, Bern
Swiss Life Pension Services
CFO Breakfast. Infos/Anmeldung - 18. November, Aarau
Gewos
AIS 2016 XII. Aargauer Info-Veranstaltung für Pensionskassen. Infos - 22 novembre, Genève
Lusenti Partners
Conférence Performer. Diversification, contraintes d’investissements et placements non traditionnels. Website - 24. November, Zürich
Pensionskassenforum 2016
Neue Anlagen mit tragbaren Risiken / Anlegen mit Algorithmen. Website - 30. November / 1. Dezember, Luzern
Zentralschweizer BVG-Aufsicht
BVG-Seminar für Stiftungsräte und Revisionsstellen. Website
Aus- und Weiterbildung
NOVEMBER
- 16. – 18. November, Thun
Movendo
Aufbaukurs für Mitglieder von Stiftungsräten und Vorsorgekommissionen. Website - 24. und 25. November, Unterägeri
Fachschule für Personalvorsorge
Ausbildung für Stiftungsräte (Stufe 2). Website - 29. November, Zürich
VPS Verlag
Workshop, Austausch von Führungsorganen der PKs. Infos
DEZEMBER
- 2 / 7 décembre, Yverson les Bains / Lausanne
EPAS
Séminaire l’aide à la responsabilité propre dans le 2 pilier. Infos - 5. Dezember, Zug
Hochschule Luzern
MAS/DAS Pensionskassen-Management. Website