324  14. November 2016       
      
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KOMMENTAR


Renten-Bschiss

Nein, wir mögen den Bschiss-Jargon so wenig wie die Rentenklau-Ideologie. Aber nach Steuer-Bschiss, Mittelstands-Bschiss, Strom-Bschiss nehmen wir ihn jetzt trotzdem auch einmal auf und bringen den Renten-Bschiss, als Retourkutsche. Die Rede ist – Sie werden es vielleicht schon geahnt haben – von der 70 Franken AHV Werbe-Aktion von SP und CVP in der Altersvorsorge 2020.

Man stelle sich doch einmal vor: Wessen Rente etwa am 31. Dezember 2018 beginnt, bekommt 70 Franken weniger und als Ehepaar bloss 150 und nicht 155 Prozent als Plafond, als  jene – gesegnet mit der Gnade der späten Geburt - einen Tag später ab 1. Januar 2019. Natürlich gibt es immer Probleme mit Schwellenwerten, zugegeben. Aber in diesem Fall kommt weit Ärgeres hinzu: Die Altrentner schauen kollektiv in die Röhre. An denen geht die Giesskanne vorbei. Wenn die Betroffenen das einmal kapiert haben, werden sie absehbar und zurecht sauer.

Das Scheinargument, die 70 Franken seien der politische Preis, um das Projekt AV2020 in einer Volksabstimmung durchzubringen, entpuppt sich bestenfalls als Illusion, eher aber als Humbug. Zumal nicht wenige der Altrentner bereits mit deutlich tieferen Umwandlungssätzen als 6% in Rente gegangen sind. Die 1,5 Mio. AHV-Altrentner werden das Vorhaben unter diesen Voraussetzungen an der Urne mit Gusto als Bschiss versenken. Mit anderen Worten: Der Zuschlag ist nicht der Garant, sondern das Risiko dieses Vorschlags.

Und nicht nur bei den Alten läuft man hier ein politisches Hochrisiko. Die AHVplus-Initiative ist an den Jungen gescheitert. Je jünger desto dagegen. Die Tages Anzeiger-Zahlen müssen den Initianten einen echten Schock versetzt haben. Gerade mal 20% der Jungen unter 35 haben sich für die Initiative ausgesprochen. Das AHV-Päckli in der AV2020 dürfte bei dieser Altersgruppe genau so flach herauskommen.

Wenn SP und Gewerkschaften jetzt plötzlich vorgeben, die Interessen der Jungen zu vertreten und sie von der Mehrbelastung im BVG verschonen zu wollen, dann ist das fadenscheinig, nachdem man jahrlange die Umverteilung im BVG nonchalant hingenommen hat. Alte und Junge haben kein Interesse an dieser politischen Scheinlösung. Wer sie vertritt, nimmt das Scheitern der AV2020 in Kauf.

Ein Satz in der Mitteilung der SGK des Ständerats entlarvt den Mechanismus hinter dem Vorschlag. Zu lesen ist da, Zitat: «Der Zuschlag von 70 Franken auf der AHV-Rente und die Erhöhung des Ehepaarplafonds von 150 auf 155 Prozent seien für alle Neurentnerinnen und Neurentner sofort positiv spürbar, wurde argumentiert». Das ist ein Argument für den AHV-Ausbau, der aber nicht für alle gilt, sondern eine Zweiklassen-Mitgliedschaft in der AHV begründet. Wie war das doch gleich mit der AHV als der fairsten Form der Vorsorge?

Das Schöne und das Gefährliche an der AHV mit ihrem Umlageverfahren ist, dass man von heute auf morgen neue Leistungen beschliessen kann. Bezahlen müssen all jene, die hinten anstehen. Wer hingegen im rechten Moment die Rente bezieht, kommt zum Nulltarif in den Genuss des Ausbaus, auch ohne UWS-Einbusse und ohne vorgängige Beitragserhöhung. Wem da der Name Madoff in den Sinn kommt, liegt nicht ganz falsch.

Klar, jetzt kommt das Argument, bei der AHV werde kollektiv gespart und es gebe kein individuelles Kässeli. Aber es ist möglicherweise doch etwas störend, wenn eine Generation ein Leben lang von historisch guten Bedingungen profitiert, bloss mit einer Hand einbezahlt hat und dann plötzlich mit beiden Händen in den Topf greifen darf.

Es gibt auch noch ein paar technische Probleme. Sind die 70 Franken unabhängig von der Rentenhöhe und einer vollen Beitragsdauer? Oder wird da abgestuft und wenn ja, wie? Gibt es eventuell auch nur 20 oder 30 Franken Zuschlag, wenn die Maximalerfordernisse nicht erfüllt sind? Aber diesbezüglich sind wir zuversichtlich. Das BSV wird alle diese und noch viele andere Fragen locker in einer 20seitigen Verordnung regeln. Kein Problem also. Die AHV ist ja so transparent und leicht verständlich.

Und schliesslich – wir wollen nicht künstlich verlängern – sei auch an dieser Stelle nochmals erwähnt, dass nur geschätzte 15 Prozent der BVG-Versicherten von der Umwandlungssatz-Senkung betroffen sind; der ganze gewaltige Reformzauber mit den epischen Debatten nur deshalb nötig geworden ist, weil das Parlament sich den Luxus leistet, eine versicherungstechnische Grösse auf Gesetzesbasis zu stellen und damit einer Volksabstimmung auszusetzen. Das ist Demokratie ad absurdum geführt. Und es gefährdet zunehmend das Funktionieren der 2. Säule. Ein gewaltiger Preis für parlamentarische Selbstverwirklichung.

Peter Wirth, E-Mail


 

 

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