Die Entscheide des NR
– Weil die Rente künftig flexibler bezogen werden kann, wird 65 als Referenzalter bezeichnet.
– Die Rente kann frühestens mit 62 Jahren bezogen werden – in der beruflichen Vorsorge unter Umständen auch früher. Anders als der Ständerat hat der Nationalrat entschieden, dass nicht erwerbstätige Frührentner weiterhin AHV-Beiträge zahlen, dafür aber keine Einbussen in Kauf nehmen müssen. In der zweiten Säule gibt es keine Beitragspflicht.
– Den vom Bundesrat vorgeschlagenen erleichterten Vorbezug für Personen mit langer Beitragsdauer und tiefem Einkommen lehnen beide Räte ab.
– Spätestens mit 70 Jahren müssen alle Arbeitnehmenden in Rente gehen. Beiträge, die nach dem Referenzalter geleistet werden, wirken sich auf die Rente aus. Der heute geltende Freibetrag für Einkommen im Rentenalter wird aufgehoben.
– Zur Finanzierung der AHV will der Nationalrat die Mehrwertsteuer in zwei Schritten um 0,6 Prozent erhöhen. Der Ständerat hat sich für zusätzlich 1 Mehrwertsteuerprozent ausgesprochen, der Bundesrat wollte 1,5 Prozent mehr.
– Der Nationalrat hat beschlossen, eine Stabilisierungsregel für die AHV in der Verfassung zu verankern. Sobald der Ausgleichsfonds unter 100 Prozent einer Jahresausgabe sinkt, muss der Bundesrat dem Parlament Korrekturmassnahmen vorschlagen. Fällt der Fonds-Stand trotzdem unter 80 Prozent, wird das Rentenalter auf 67 Jahre erhöht, und die Mehrwertsteuer wird um 0,4 Prozent angehoben.
– Der Mindestumwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge wird von 6,8 Prozent auf 6 Prozent gekürzt. Darüber sind sich die Räte einig. Die Renten sinken dadurch rechnerisch um 12 Prozent.
– Der Nationalrat lehnt den vom Ständerat beschlossenen monatlichen Zuschlag von 70 Franken auf neue AHV-Einzelrenten ab. Auch die Anhebung des Plafonds für Ehepaar-Renten von 150 auf 155 Prozent findet keine Mehrheit.
– Der Nationalrat will die Renteneinbussen durch die Senkung des Umwandlungssatzes innerhalb der zweiten Säule ausgleichen: Der Koordinationsabzug soll aufgehoben werden. Jüngere Arbeitnehmende zahlen höhere Beiträge ein, ältere tiefere. Arbeitnehmende ab 40 Jahren (Uebergangsfrist 25 Jahre) werden mit einem Beitrag aus dem Sicherheitsfonds (zentrale Lösung) beim Sparen unterstützt. Die Massnahmen haben zum Ziel, zusätzliches Alterskapital aufzubauen.
– Eine Witwenrente sollen nur noch jene Frauen bekommen, die minderjährige oder betreuungsbedürftige Kinder haben. Die Rente wird von 80 Prozent auf 60 Prozent einer Altersrente gesenkt. Die Witwenrente für Geschiedene kürzte der Nationalrat auf den Betrag eines allfälligen Unterhaltsbeitrags. Kinderrenten für Eltern im Pensionsalter werden gestrichen. Renten für Pflegekinder werden nicht ins Ausland ausgezahlt. Der Ständerat will beim heutigen System bleiben.
– Der Nationalrat erhöht den Bundesbeitrag an die AHV von 19,55 Prozent auf 20 Prozent. Das sind rund 270 Millionen Franken mehr als heute. Der Ständerat will den Anteil unverändert lassen.
– Selbständigerwerbende zahlen nach dem Willen des Nationalrats weiterhin nur 7,8 Prozent AHV-Beiträge. Auch die sinkende Beitragsskala wird beibehalten.
– Der Nationalrat lehnt Massnahmen
für mehr Transparenz in der beruflichen
Vorsorge ab. Der Ständerat hatte den
Vorschlägen des Bundesrats zugestimmt.
Die Räte sind sich jedoch einig, dass
die Versicherer in der beruflichen
Vorsorge weiterhin nur 90 Prozent der
Erträge weitergeben müssen. Der
Bundesrat hatte 92 Prozent
vorgeschlagen.
Antrag Aeschi in letzter Minute
Antrag Aeschi / Amtl. Bulletin
NR für Stabilisierungsregel
Der Nationalrat stimmte mit 106 zu 90 Stimmen der in der Verfassung verankerten Stabilisierungsregel zu. Der Mechanismus, den die Nationalratskommission ausarbeitete, hat zwei Stufen: Sobald der Ausgleichsfonds unter 100 Prozent einer Jahresausgabe zu sinken droht, muss der Bundesrat dem Parlament Korrekturmassnahmen vorschlagen.
Falls der politische Eingriff versagt und der Fonds-Stand unter 80 Prozent fällt, wird das Rentenalter automatisch auf 67 Jahre erhöht. Parallel dazu wird die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozent angehoben. Die Anpassungen erfolgen in mehreren Schritten.
Die Ahv müsse auch für künftige Generationen gesichert werden, sagte SVP-Sprecher Thomas de Courten (BL). „Es genügt nicht, die Symptome zu bekämpfen, wir müssen auch die Ursachen angehen.“ Bei steigender Lebenserwartung sei es daher unter Umständen nötig, das Rentenalter zu erhöhen, sagte de Courten.
Auch für FDP-Sprecher Bruno Pezzatti (FDP/ZG) geht es um die langfristige Sicherung der AHV-Renten. Der Automatismus komme nur dann zum Tragen, wenn die Politik versage. Es handle sich um einen „Notnagel“.
Es sei eher ein „Sargnagel“ für die Vorlage, sagte Ruth Humbel (CVP/AG). Die CVP wehrte sich zusammen mit der SP, der BDP und den Grünen gegen die Stabilisierungsregel mit automatischer Erhöhung des Rentenalters.
FDP und GLP mit "drittem Weg"
- Anstelle von vier gestaffelten Altersgutschriften gibt es nur noch deren zwei: 9% zwischen 25 und 44 Jahren sowie 13,5% ab Alter 45 bis 65
- Der Koordinationsabzug im BVG wird vollständig abgeschafft.
- Um die Kompensation für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welche bereits länger im Arbeitsprozess sind, sicherzustellen, gilt eine Übergangsgeneration ab Alter 40.
Dazu wird ausgeführt:
Dieses Kompensationsmodell folgt damit bezüglich zweier Kriterien zwar dem Bundesrat, ergänzt dieses aber um eine massgebliche Verbesserung beim dritten Parameter, den Altersgutschriften. Ein solches Modell verlangt zwar ebenfalls von Steuerzahlern, Wirtschaft oder Arbeitnehmenden beträchtliche Aufwendungen, ist aber unter dem Strich kostengünstiger als die Reformvarianten des Bundesrates oder des Ständerates. Zudem gelingt so eine vollständige Kompensation innerhalb der zweiten Säule.
Streit um Kostenfolgen
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat auf Anfrage des «Tages-Anzeigers» hierzu erstmals konkrete Zahlen errechnet. Und kommt zu einem vernichtenden Fazit: Der «dritte Weg» schlüge im Endeffekt mit fast 4,5 Milliarden Franken jährlich zu Buche – womit er rund 1,5 Milliarden mehr kosten würde als die Modelle des Ständerats (voraussichtlich 2,9 Milliarden) und des Bundesrats (3,2 Milliarden).
Besonders hart würde es die Jungen treffen. «Ein 34-Jähriger mit 70 000 Franken Jahreseinkommen muss heute einen Beitrag von knapp 4500 Franken leisten. Mit dem Vorschlag der FDP und der GLP wären es neu 6000 Franken», sagt BSV-Direktor Jürg Brechbühl. «Bei unserem eigenen Reformvorschlag käme man nur auf 164 Franken mehr als unter der aktuellen Regelung – beim Modell des Ständerats auf 228 Franken, die sich auf AHV und berufliche Vorsorge verteilen.»
Dass FDP und Grünliberale eine Mehrbelastung von 1500 Franken auslösen, hängt mit den Parametern zusammen, an denen sie schrauben. Unter anderem wollen sie den Lohn neu vollständig statt nur teilweise versichern. Das will auch der Bundesrat – doch während er bei den 25- bis 34-Jährigen einen Beitragssatz von 5 Prozent vorsieht, sind es im FDP-GLP-Konstrukt 9 Prozent. (…)
Die neuen Zahlen des BSV könnten den erhofften Befreiungsschlag der Freisinnigen und Grünliberalen vereiteln. Ihr Modell steht bereits von anderer Seite unter Druck: Der FDP-geführte Gewerbeverband warb am Montag in einem Positionspapier bei den Parlamentariern «eindringlich» für eine Ablehnung des Vorschlags. Die Gewerbler sehen Arbeitsplätze gefährdet.
Die Kosten der
Ausgleichsmassnahmen,
BSV und Arbeitgeber
BSV und Arbeitgeber gehen vom gleichen Datenmaterial aus. Die Unterschiede konzentrieren sich auf die Gruppe der 25- bis 34-Jährigen. Ihre Lohnsumme beträgt im Jahr 2030 schätzungsweise 75 Milliarden Franken. Auf dieses Volumen betragen die Altersgutschriften in der Variante Bundesrat 5 Prozent und beim Modell Nationalrat 9 Prozent. Die Differenz von 4 Prozentpunkten ergibt Mehrkosten von 3 Milliarden Franken.
Dabei handelt es sich aber nicht um die effektiven Mehrkosten. Grund dafür ist, dass viele Vorsorgeeinrichtungen heute bereits höhere Beiträge vorsehen, als das BVG-Minimum vorschreibt. In diesen Fällen sind die Anpassungen der Gutschriften geringer und die effektiven Kosten damit tiefer. Dies führt laut BSV unter dem Strich dazu, dass die langfristigen Ausgleichsmassnahmen das Modell des Nationalrats um 1,85 Milliarden Franken verteuern. Bei der Herleitung des Arbeitgeberverbands sind die zusätzlichen Aufwendungen aufgrund der auf 9 Prozent erhöhten Altersgutschriften auf 360 Millionen Franken veranschlagt. Dies erklärt die Differenz zur Kostenberechnung der Bundesverwaltung.
Nun stellt sich die Frage, wer näher bei der Realität liegt. Laut dem Arbeitgeberverband fehlen genaue Daten über die effektiven Altersgutschriften. Ebenso wenig liessen sich genaue Aussagen machen über die Zahl der Versicherten, die bereits heute keinen Koordinationsabzug haben oder deren Koordinationsabzug an den Beschäftigungsgrad gebunden ist. Dieser Abzug (derzeit 24 675 Franken), der im Modell Nationalrat vollständig wegfällt, ist der nicht versicherte Anteil am Lohn. Umgekehrt formuliert: Je präziser diese Informationen zu den Versicherten sind, desto näher an der Realität sind die Kostenschätzungen.
Nach den Vorgaben des Arbeitgeberverbands gerechnet, würden beim Modell Bundesrat die langfristigen Ausgleichsmassnahmen tiefer ausfallen als in der Tabelle angegeben.
AV2020: ASIP mit Vorbehalt
Bezüglich der langfristig wirkenden Massnahmen hält der ASIP fest, dass sowohl die Beschlüsse des Stände- als auch des Nationalrates umsetzbar sind. Wie bereits in der Vernehmlassung festgehalten, unterstreicht der ASIP, dass mit dem Verzicht auf den Koordinationsabzug unter gleichzeitiger Anpassung der Altersgutschriftensätze das Leistungsniveau für AHV-Jahreslöhne von rund 85’000 Franken beibehalten, für tiefere Lohnbereiche aber ausgebaut wird. Schliesslich ist politisch zu entscheiden, ob man – bei einer Vereinfachung des Systems – die anfallenden Mehrkosten für die Sozialpartner und Leistungsverbesserungen bei tieferen Einkommen und Risikoleistungen (Überversicherungen) in Kauf nehmen will.
Eine allfällige Verbesserung der Altersvorsorge für Personen mit tiefen Einkommen, mit mehreren Arbeitsverhältnissen sowie für Teilzeitbeschäftigte über die AHV ist aus Sicht ASIP letztlich unter Berücksichtigung der Kosten-folgen durch die Sozialpartner zu beurteilen. Als Fachverband verhalten wir uns diesbezüglich neutral.
Ein wichtiger und für dessen Stabiltät entscheidender Erfolgsfaktor des international beneideten Schweizer Drei-Säulen-Systems ist die klare Trennung der drei Säulen. Für den ASIP ist deshalb entscheidend, dass die Kompensation der Senkung des BVG-Umwandlungssatzes zum Leistungserhalt innerhalb des BVG erfolgt. Der ASIP unterstützt kurzfristig wirkende Ausgleichsmassnahmen zur Erhaltung des Leistungsniveaus.
Die vorgesehene Übergangsfrist ist aber viel zu lang und sollte auf zehn, maximal fünfzehn Jahre beschränkt werden. Der Fachverband hätte eine dezentrale Lösung über die einzelnen Vorsorgeeinrichtungen einer zentralen Lösung über den Sicherheitsfonds mit Umverteilungen zwischen den Pensionskassen vorgezogen. Diese wäre nicht nur fairer gegenüber den Pensionskassen, die quasi ihre Hausaufgaben schon gemacht haben, sondern obendrein auch kostengünstiger.
Aufgrund der sich stellenden ökonomischen und demografischen Herausforderungen darf diese Reform auf keinen Fall scheitern. Im Hinblick auf die Volksabstimmung ist daher nochmals eingehend zu prüfen, welche Themen in das Gesamtpaket aufgenommen werden sollen, um den Erfolg nicht schon von Anfang an zu gefährden.
Reaktion von SP und SGB
Die Befürchtungen sind eingetroffen: Die rechte Mehrheit von SVP, FDP und Grünliberalen hat im Nationalrat die Erhöhung des Rentenalters auf 67 durchgesetzt und die längst überfällige Anhebung der AHV-Renten verweigert. Anstatt die effiziente und solide AHV zu stärken, werden Milliarden in die marode und teure 2. Säule gesteckt. Bleibt es dabei, ist die Altersvorsorge 2020 in der Volksabstimmung zum Scheitern verurteilt.
Die Erhöhung des Rentenalters auf 67 wurde aus dem Gesamtprojekt Altersvorsorge 2020 in eine separate Vorlage ausgegliedert. Damit ist das Rentenalter 67 faktisch tot. Falls es überhaupt den parlamentarischen Prozess übersteht, wird die SP das Rentenalter 67 in der Volksabstimmung frontal bekämpfen und hat nicht den geringsten Zweifel, dass sie damit erfolgreich sein wird.
Auch der Rest der Altersvorsorge 2020 wird es an der Urne sehr schwer haben. Denn der Nationalrat hat den Kompromissvorschlag des Ständerats abgelehnt, die AHV-Renten um 70 Franken zu erhöhen. Stattdessen wird die ineffiziente und auf Treibsand gebaute 2. Säule mit 4,5 Milliarden Franken aufgebläht.
Doris Bianchi vom Gewerkschaftsbund kommentiert:
Die Mehrheit des Nationalrats hat heute unter dem Motto „länger arbeiten und viel mehr bezahlen“ in der Beratung der „Altersvorsorge 2020“ einen Crashkurs verfolgt. Der Automatismus für Rentenalter 67 ist nicht mehrheitsfähig. Allen Beschwichtigungen zum Trotz ist der beschlossene Interventionsmechanismus ein vorprogrammiertes Rentenalter 67 im nächsten Jahrzehnt. Dies obschon heute immer mehr ältere Arbeitnehmenden um ihre Arbeitsstelle bangen müssen und kaum Chancen haben bei Stellenverlust eine Anstellung zu finden. Rentenalter 67 wird zu einer Massen-Aussteuerung führen.
Reaktion der FDP
Geht es der AHV finanziell schlecht und scheitern politische Reformen im Parlament, soll eine Schuldenbremse greifen und garantieren, dass die AHV weiterhin volle Renten auszahlen kann. Die Schuldenbremse sieht vor, dass dann das Rentenalter und die Mehrwertsteuer schrittweise und begrenzt erhöht werden, damit die AHV nicht kollabiert und Rentner nicht vor dem Nichts stehen. So wird auch garantiert, dass das Rentenalter nicht auf Vorrat erhöht wird. Es braucht also glasklare Voraussetzungen, damit dieser Sicherheitsmechanismus überhaupt in Kraft tritt.
Die Linke demaskiert sich in ihrer Kritik an der Schuldenbremse. Sie behauptet immer, die AHV sei kerngesund. Wieso also bekämpft sie eine Schuldenbremse, welche nur in Kraft tritt, wenn die AHV-Finanzen dem Kollaps entgegentreten? Sind die Prognosen doch nicht so gut, wie immer behauptet wird?
Die FDP hat von Anfang an betont, dass Sie das Rentenniveau grundsätzlich halten will. Die Erhöhung der AHV-Renten um 70 Franken ist, aus den gleichen Gründen das bei der AHVplus-Initiative der Fall war, klar abzulehnen. Mit dem Antrag von NR Regine Sauter hat der Nationalrat für eine Reformvariante gestimmt, welche die Kompensationsmassnahmen zur Senkung des Umwandlungssatzes innerhalb der beruflichen Vorsorge vornimmt. Wir nehmen erfreut zur Kenntnis, dass Sozialminister Alain Berset das Modell vertiefen will. Die FDP wird sich im Ständerat dafür einsetzen, dass dieser Weg weitergegangen wird.
Die Einschätzung des TA
Bundeshausredaktor
Markus Brotschi
fasste die
Entscheide des
Nationalrats zur
Altersvorsorge
2020 vom 28.9.16
so zusammen:
Genau vor einem Jahr schmiedeten im Ständerat CVP und Linke mit FDP-Sozialpolitikerin Christine Egerszegi einen Rentenkompromiss. Ziel war es, dem Volk ein ausgewogenes Reformpaket vorzulegen: Rentenalter 65 für Frauen, Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule und als Kompensation dafür eine Erhöhung der AHV-Renten um 70 Franken pro Monat. Im Nationalrat drückten gestern nun FDP, GLP und SVP der grossen Rentenreform ihren Stempel auf. Die Grundsätze lauten: das Volk auf Rentenalter 67 einstimmen, möglichst wenig zusätzliche Steuern für die AHV und keine Kompensation der Rentenausfälle in der zweiten Säule über die AHV. Das Rentenniveau von erster und obligatorischer zweiter Säule soll aber erhalten werden.
NZZ: Jetzt liegt der Ball beim Ständerat
Im Ständerat ist die Bereitschaft da, über das neue Kompensationsmodell zu sprechen, wie Mitglieder der Sozialpolitischen Kommission sagten. Alex Kuprecht (Schwyz, svp.) geht die Kompensation noch zu weit, weil sie jene Altersklassen stärker belastet, die in der Ausbildung sind oder Familien gründen. Er will ausrechnen lassen, ob geringere Abzüge reichen. Man werde mit der CVP sprechen, die sich mit den 70 Franken weit hinausgelehnt habe. Konrad Graber (Luzern, cvp.) sagte, er hänge nicht an den 70 Franken und sei offen, das Modell ernsthaft anzuschauen, obwohl es nicht ausgegoren sei. Einige Nachteile seien augenfällig. Es koste mehr und belaste die Jüngeren stärker, das Gewerbe sei dagegen. Der Nationalrat signalisiere aber damit Bereitschaft, die Ausfälle der zweiten Säule zu kompensieren, sogar stärker als der Ständerat. Pirmin Bischof (Solothurn, cvp.) sagte, die Kommission werde sich das Modell erklären lassen und es durchrechnen lassen. Am Schluss müsse es eine bessere Lösung ergeben. Die 70 Franken seien kein Dogma. Karin Keller-Sutter (St. Gallen, fdp.) ist froh um die Differenz, denn mit den 70 Franken würden die Ausfälle überkompensiert. Die Zahlen des Modells seien unklar, aber man müsse es prüfen.
Der Interventionsmechanismus für ein höheres Rentenalter hingegen wird im Ständerat keine Chance haben. «Ich kenne niemanden im Ständerat, der das in der Vorlage will», sagte Keller-Sutter. Man müsse nach der geglückten Reform mit genügend Zeit über ein höheres Rentenalter sprechen.
NZZ: “Rentenreform auf Schlingerkurs”
Aus dem Ständerat kommt eine Vorlage, die von einer Mitte-Links-Allianz geprägt ist. In der grossen Kammer hingegen will die Mehrheit aus FDP und SVP dem Paket ihren Stempel aufdrücken. Nicht schlüssig sind zudem die Entscheide der vorberatenden Nationalratskommission. Gerade in einem derart komplexen Dossier wäre eine klare Linie gefordert, die dem Plenum als Orientierung dienen würde. Doch nur 10 von 25 Kommissionsmitgliedern standen am Schluss hinter der Vorlage. Ein solches Geschäft würde normalerweise auf die nächste Session verschoben, sagte Kommissionssprecherin Isabel Moret (fdp., Neuenburg) am Montag. Doch die Zeit drängt: Um die 0,3 Mehrwertsteuerprozente aus der IV-Zusatzfinanzierung ohne hohe Umstellungskosten für die Wirtschaft direkt für die AHV verwenden zu können, muss die Vorlage 2017 zu Ende beraten sein.
AKTUELL
VPS-Preis an Stiftung Abendrot
An der Preisverleihung wurden auch die sechs weiteren Nominierten ausgezeichnet: Artes&Comoedia , ASGA , Stiftung FAR, Pensionskasse Firmenich SA, Pensionskasse PTV und die Zuger Pensionskasse. Sie bewiesen, dass sich mit Engagement und Kreativität trotz der allseits beklagten Regulierungsflut viele Gestaltungsspielräume nutzen lassen.
Allvisa: Splitt in zwei Gesellschaften
Zu den Gründen der Aufteilung wird festgestellt, dass die professionalisierten Strukturen der zwei Unternehmen eine bessere Konzentration auf das Kerngeschäft und mehr Flexibilität in der Marktbearbeitung ermöglichen. Die Firmendomizile der Allvisa Services AG und Allvisa AG befinden sich an der Seestrasse 6 in Zürich. Die Neuorganisation erfolge nicht nur im Zuge von Compliance-Vorgaben der Kunden, sondern auch infolge der Marktentwicklung, unter anderem der Tendenz zur Professionalisierung der Geschäftsführung von Pensionskassen, was einen verstärkten Bedarf an externen, hochqualifizierten Geschäftsführungs-Dienstleistungen zur Folge habe.
Die Allvisa AG wurde 1923 gegründet, die Beratungstätigkeit für Pensionskassen nahm sie 1984 auf.
NZZaS: Feuerlein im Dach des ASIP
pw. Dass Jacquemart das Thema unmittelbar vor Beginn der Beratungen zur AV2020 im Nationalrat aufgegriffen hat, ist kein Zufall. Damit wird unübersehbar Politik gemacht, denn der Standpunkt des ASIP bezüglich Finanzierung der Ausgleichsmassnahmen ist seit mindestens zwei Jahren bekannt, desgleichen die Meinung des SGB. Da ist also nichts Neues zu berichten. Bianchi dürfte Jacquemart gezielt zur Behandlung des Themas motiviert haben, und Jacquemart hat es jetzt aufgeplustert präsentiert und sich damit willig zum Sprachrohr des Gewerkschaftsbundes gemacht. Das ist zu durchsichtig, um ernst genommen zu werden.
KAPITALANLAGEN
Liquiditätsprobleme bei Pensionskassen
und Anlagestiftungen
Mit dem Erlass der Liquiditätsverordnung des Bundes vom 30. November 2012 und den teilrevidierten Bestimmungen vom 25. Juni 2014 (in Kraft seit 1. Januar 2015) erfuhren die Bankguthaben von Pensionskassen einen Unattraktivitätsschub. Die in der Verordnung vorgeschriebenen Beurteilungskriterien und Klassifikationen von Pensionskassen führten dazu, dass Banken Pensionskassengelder nicht mehr für Refinanzierungen nützen konnten.
Gemäss den Klassifizierungsvorgaben der Liquiditätsverordnung wird den Sicht- und Termineinlagen von Pensionskassen eine Abflusswahrscheinlichkeit von unverständlich hohen 100 Prozent zugerechnet (eine faire Beurteilung ergäbe wohl eine Abflusswahrscheinlichkeit von 40 bis 50 Prozent). Mit anderen Worten: Pensionskassengelder auf Bankkonti werden als per se instabil klassifiziert. Dies, obwohl die Praxis zeigt, dass die Cashbestände der Pensionskassen eine stabile – oder aber aufgrund der regelmässigen, monatlichen Rentenzahlungen zumindest eine berechenbare – Konstante sind.
Aufgrund dieser zu hoch veranlagten Abflusswahrscheinlichkeit werden die Pensionskassenguthaben für Banken derart unattraktiv, dass sie diese Gelder entweder auf dem Markt zu tiefen oder negativen Zinsen anlegen oder bei der SNB platzieren und 0.75 Prozent Negativzins bezahlen müssen. Das klassische Zinsdifferenzgeschäft mit Pensionskassengeldern wird somit nur schon aufgrund der ungünstig verordneten Bestimmungen verunmöglicht.
Zurückzuführen ist die verschärfte Vorschrift durch den Entscheid des Bundesrates, das Liquiditätsrisikomanagement der Schweizer Banken den Basel III-Standards anzupassen, wobei die Regierung eine strenge Sichtweise verfolgte und den Standards zusätzlich einen Swiss Finish verpasste, wohingegen auch Anpassungen an lokale Verhältnisse durchaus möglich gewesen wären. Konsequenz ist, dass die Banken nicht motiviert sind, grössere Cashbestände von PKs zu übernehmen.
Das führt dazu, dass einzelne Vorsorgeeinrichtungen dazu übergegangen sind, grössere Cashbestände zu horten oder Liquidität beim Arbeitgeber anzulegen. Eine bessere Alternative sieht Kriemler in der Eröffnung von Konten durch Pensionskassen und Anlagestiftungen bei der SNB, was entgegen anderslautenden Meinungen durchaus möglich sei. Das liege einzig im Ermessen der Nationalbank.
Negativzinsen: Banken in der Bredouille
FuW: PKs drängen in den Hypo-Markt
Die PK der Post vergibt zwar keine Immobilienkredite. Allerdings: «Eine Zusammenarbeit mit einem Partner prüfen wir», sagt Françoise Bruderer, Geschäftsführerin der Post-PK. Diese Partner öffnen den Vorsorgeeinrichtungen den Weg in den Hypothekarmarkt, indem sie ihnen die günstige Verarbeitung und Verwaltung von Immobilienkrediten anbieten.
Seit diesem Jahr gibt es gleich zwei neue Angebote: Mitte September startete die Glarner Kantonalbank (GLKB) als Outsourcing-Dienstleisterin. Erste Kundin ist die Migros-PK. «Es finden weitere Gespräche statt», sagte GLKB-CEO Hanspeter Rhyner an der Aktienkonferenz Investora. In der Phase der Kundenakquise befindet sich die Ende August gestartete Finovo von Christian Stöckli, ein langjähriger Mitarbeiter der Zürcher Kantonalbank. Nach eigener Aussage ist Finovo mit acht PK in Gesprächen.
«Seit Einführung der Negativzinsen hat sich das Wachstum alternativer Hypothekenanbieter beschleunigt», sagt Andreas Granella, CEO Avobis Credit Services, ein Dienstleister, der seit 1997 am Markt ist. «Damit sich ein Einstieg lohnt, sollte das Zielvolumen etwa 200 Mio. Fr. betragen», rät er Neueinsteigern. (…)
PK-GESCHÄFTSFÜHRUNG
Manor PK: Alternative statt Oblis
Herr Roth, wie sieht die strategische Asset Allocation der Pensionskasse Manor aktuell aus?
Martin Roth: Wir halten lediglich noch 10 Prozent unserer Anlagen in Obligationen Schweizer Franken und Fremdwährungen. Im Gegenzug investieren wir 16,5 Prozent in Alter – native Anlagen. Diese verteilen sich auf 11 Prozent Hedge Funds, 3,5 Prozent Private Equity und 2 Prozent Infrastruktur.Reicht die Gesamtperformance um die Verpflichtungen zu erfüllen?
Nein. Unsere strategische Asset Allocation ergibt derzeit eine erwartete Rendite von 2,3 Prozent und unsere Sollrendite beträgt 2,8 Prozent.Was heisst das für die Versicherten?
Vor diesem Hintergrund werden wir per 1.1.2017 ein neues Vorsorgereglement mit einem technischen Zinssatz von 1,5 Prozent und einem Umwandlungssatz von 5,0 Prozent bei Alter 65 einführen. Dies ermöglicht uns, die Sollrendite leicht unter die erwartete Rendite von 2,3 Prozent zu senken.Lässt sich nicht mit weiteren Vermögensumschichtungen der Renditebedarf decken?
Für die Pensionskasse Manor ist eine reine Vermögensumschichtung nicht mehr zielführend, ausser wir könnten das Risiko der Anlagestrategie stark erhöhen. Dies ist aber bei einem Deckungsgrad von 112 Prozent nicht opportun.An Alternativanlagen werden der Mangel an Transparenz und die Höhe der Verwaltungsgebühren kritisiert. Ist die Kritik berechtigt, nachdem die neuen Transparenzvorschriften in Kraft sind?
Nein. Wir haben heute eine Transparenzquote von über 99 Prozent und erfassen systematisch sämtliche Kosten der Alternativen Anlagen. Diese Transparenz ist insbesondere bei Konditionsverhandlungen und Quervergleichen sehr nützlich. Sämtliche Kosten der Alternativen Anlagen werden regelmässig in Bezug zu den erzielten Nettorenditen gestellt.
VERSICHERTE
TA: Zwang zum Kapitalbezug
PERSONELLES
Stabwechsel bei Abendrot:
Rücktritt von Hans-Ulrich Stauffer
An der Delegierten-versammlung vom 15.09.2016 gaben die Mitgründer der Stiftung Abendrot Eva Zumbrunn und Hans-Ulrich Stauffer nach 32 Jahren auf Ende 2016 ihren Rücktritt als Geschäftsführer der Stiftung Abendrot bekannt. Ihre Nachfolge treten Enza Bögli, Nicole Cassan und Stephan Bannwart an. Alle drei arbeiten seit mehreren Jahren für die Stiftung Abendrot und die Übergabe wurde von langer Hand geplant.
Einen informativen und humorvollen Rückblick, der in Form eines kleinen Filmes an der Delegiertenversammlung gezeigt wurde, können Sie hier sehen: Rückblick.
pw. Hansueli Stauffer (Bild oben) gehört zu den markantesten Persönlichkeiten in der Beruflichen Vorsorge. Das uns vorliegende Foto ist jedoch nicht mehr allerneuesten Datums. Er trägt jetzt eine andere Brille und auch der Bart ist ab. Der Humor und die Abenteuerlust sind dem Honorarkonsul der kapverdischen Inseln jedoch geblieben. Hoffentlich wird er künftig nicht gar so kurz treten, dass wir auf seine juristischen Analysen und sonstigen Beiträge zur 2. Säule verzichten müssten. Vorsichtshalber sei er darauf hingewiesen, dass ein allzu abruptes Abbremsen von einem 150%-Job auf 0 eine erhebliche gesundheitliche und psychische Gefährdung bedeuten kann. Aber das weiss er selber wohl am besten.
GESETZGEBUNG
Motion SGK: Entpolitisierung der
technischen Parameter im BVG
Eine Minderheit (Steiert, Carobbio Guscetti, Feri Yvonne, Graf Maya, Gysi, Heim, Schenker Silvia) beantragt die Ablehnung der Motion.
Der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung der Motion.
Nationalrat: Die Motion wird mit 138 gegen 56 Stimmen angenommen.
AUFSICHT
OAK: Revidierte Weisung zu Prüfungsstandards
Die Weisungen verlangen zusätzlich folgende
Strukturierung des Punkts 4.4 der Fachrichtlinie
5 der Kammer der PK-Experten: Prüfungsergebnis
und Beurteilung des Experten:
1. Prüfungsergebnis finanzielle Sicherheit
2. Sanierungsfähigkeit
3. Prüfungsergebnis reglementarische
versicherungstechnische Bestimmungen: Der
Experte äussert sich dazu, ob die
reglementarischen Bestimmungen über die
Leistungen und die Finanzierung seit dem letzten
Gutachten geändert worden sind.
4. Prüfungsergebnis laufende Finanzierung
5. Ausblick: Erwartete Entwicklung der
Vorsorgeeinrichtung über mittlere Frist. Die
Fachrichtlinie FRP 5 ist in dieser Form erstmals
für den Jahresabschluss 201 6 an zuwenden.
ASSEKURANZ
FuW: Interview mit Ivo Furrer, Swiss Life
Herr Furrer, die alternde Bevölkerung und
die niedrigen Zinsen stellen die Vorsorgeeinrichtungen vor
grosse Herausforderungen. Wie beurteilen Sie den
Gesundheitszustand des Systems und seiner Einrichtungen auf
einer Skala von eins bis sechs?
Den heutigen Zustand würde ich mit einer Vier bewerten, also
mit einem Genügend. Das schweizerische Vorsorgesystem ist
mit den drei Säulen AHV, berufliche Vorsorge und
individuelles Alterssparen unter den weltbesten, zehrt aber
zu sehr von Polstern. Da ist viel Reformbedarf. Wir wollen
in der Schweiz ja nicht bei einer Vier bleiben, sondern eine
bessere Note anstreben. Da müssen wir alle daran arbeiten.
Wo sind die grössten Mängel?
Wegen der Entwicklung der Lebenserwartung und der
tiefen Zinsen ist der gesetzliche Umwandlungssatz der
beruflichen Vorsorge viel zu hoch. Er bestimmt, welcher
Prozentsatz des gesparten Kapitals den künftigen
Pensionierten als Rente jährlich ausgezahlt wird. Weil zu
viel versprochen wird, kommt es zu einer ungleichen
Verteilung von Anlageertrag. Das ist ungerecht und unnötig.
Wer nun denkt, die notwendige Umwandlungssatzsenkung mit der
AHVplus-Initiative zu kompensieren, geht einen falschen Weg.
Ein solcher AHV-Ausbau würde der ganzen Bevölkerung sehr
hohe Finanzierungskosten aufbürden.
Die «Altersrentenreform 2020» des Bundesrats
sieht auf dem obligatorischen Teil der Zweitsäulevermögen in
vier Jahren einen Umwandlungssatz von 6% vor, nach zurzeit
6,8%. Was wäre der mathematisch richtige Satz?
Im überobligatorischen Teil der beruflichen
Vorsorge lässt sich schon lange ablesen, was realistisch
ist. Da ist der Umwandlungssatz erheblich niedriger. Nur so
geht für die Pensionskassen und die Versicherer die Rechnung
noch auf. Auf das Ganze bezogen ist zukunftsgerichtet ein
Umwandlungssatz in der Grössenordnung von 5% angebracht.
SOZIALVERSICHERUNG
Neue Massstäbe für die Alterspflege
Für das siebte Kantonsmonitoring von Avenir Suisse hat Jérôme Cosandey die kantonalen Organisationen in der Alterspflege, deren Kostenstrukturen und Finanzierungsmodelle basierend auf Interviews mit den kantonalen Amtsvorstehern sowie konsolidiertem Zahlenmaterial durchleuchtet. Wie schon der Titel besagt, fordert der Autor «neue Massstäbe für die Alterspflege», und er zeigt auf, wo die Kantone – ganz im Sinne des föderalistischen Systemwettbewerbs – voneinander lernen könnten.
INTERNATIONAL
Harvard Does a Trade You Should Never Make
At $35.7 billion, the university’s endowment is the biggest in the world. And let’s get it out of the way quickly — anyone can have a bad year. But here’s what should be of greater concern to alums and donors: the processes that the university and the management company use to look after this huge pile of money.
TERMINE
Tagungen, Versammlungen, Konferenzen
OKTOBER
- 4. Oktober, Zürich / 5., Lausanne / 18., Bern / 19., Luzern / 25., Basel
Swiss Life Anlagestiftung
Herbsttournee 2016 mit Didier Cuche - 5. Oktober, Zürich
ASIP
Extrafinanzielle Kennzahlen. Infos - 6. Oktober, Zürich
Swiss Life Pension Services
Pension Day. Infos/Anmeldung - 20. / 25. Oktober, Bern
BBSA Bernische BVG-Aufsicht
BVG-Seminar 2016. Website - 25. Oktober, Zürich
Assurinvest
Herbsttagung Assurinvest – Weiterbilung für Stiftungsräte. Infos - 25. Oktober, Balsberg
PFS
Infotag für angehende Pensionierte. Website - 31. Oktober, Zug
Hochschule Luzern
Anlagetagung für Vorsorgeeinrichtungen. Website
Aus- und Weiterbildung
OKTOBER
- 3. Oktober, Zug
Hochschule Luzern
MAS/DAS Pensionskassenmanagement. Website - 19. / 26. Oktober / 8. November
VPS Verlag
Einführung in die Sozialversicherung. Anmeldung - 26. Oktober / 30. November, Modulkurs, 5 Tage; Luzern
VPS Verlag
Einführung in die berufliche Vorsorge. Infos - 27. Oktober, Zürich Flughafen
ZKB
Ausbildungszyklus für Pensionskassen. Erweiterungsseminar. Website - 28. Oktober und 4. November
Fachschule für Personalvorsorge
Grundausbildung Stiftungsrat (Stufe 1). Website