(PFS) Die Swisscanto Holding AG, eine Tochterfirma der Zürcher Kantonalbank (ZKB), und die Zürich Versicherungs-Gesellschaft haben per 1. Februar 2024 ihre Beteiligungen an der PFS Pension Fund Services AG auf je 45% erhöht. Beide sind bereits seit 2020 an der Pensionskassen-Dienstleisterin beteiligt.
PK-Experten
Fünf neu diplomierte PK-Experten
Vier der fünf erfolgreichen Absolventen (mit Diplom in den Händen von links): Ramsi Richani, Dennis Clément, Salomé Morand und Thimothée Maurer (nicht im Bild: Andreas Haller), umrahmt von den Vertretern der Prüfungskommissionen (Christoph Ryter und Roland Schmid), Trägerverbänden (Sabine Betz und Ursula May) sowie dem Geschäftsführer Holger Walz.
(vps.epas) Im September 2023 konnte zum dritten Mal die höhere Fachprüfung für Pensionsversicherungsexpertinnen und Pensionsversicherungsexperten nach überarbeitetem Prüfungsreglement abgelegt werden. Zudem wurde aufgrund der ablaufenden Übergangsfrist zum letzten Mal die Fachprüfung nach altem Prüfungsreglement angeboten.
An einer würdigen Veranstaltung im Dezember 2023 konnte den fünf erfolgreichen Diplomanden das Diplom als Pensionsversicherungsexperte (alte Bezeichnung) bzw. das Diplom als Experte / Expertin für berufliche Vorsorge (neue Bezeichnung) überreicht werden.
Fünf Fragen an fünf Vorsorgeexperten
Patrik Schaller (Präsident Fachkommission BVG Expertsuisse) und Joachim Beil (Leiter Romandie Expertsuisse) sprachen mit der Vorsorgeexpertin Vera Kupper Staub und den vier Vorsorgeexperten Sergio Bortolin, Thomas R. Schönbächler, Georg Stillhart und Roger Tischhauser zum Status Quo und den Zukunftsperspektiven der beruflichen Vorsorge. Der Beitrag erschien im “Special Expert Focus”. Zusammenfassend wird dazu festgehalten:
Es wird immer mehr Flexibilität in der beruflichen Vorsorge gefordert. Wie vollziehen Pensionskassen den gesellschaftlichen Wandel, um mit neuen Ansprüchen Schritt zu halten und zukunftsorientiert handeln zu können? In der Vergangenheit prägten stabile Arbeitsverhältnisse mit Vollzeitbeschäftigung und wenigen Stellenwechseln sowie fixe Arbeitsorte und Arbeitszeiten den Arbeitsmarkt.
Der heutige Arbeitsmarkt ändert sich mit dem Wandel der Ausbildung, neuen Berufsformen, Lebensstilen und der Entwicklung der Geschlechterrollen und des Familienbilds. Eine Pensumsreduktion für Weiterbildungen kann bspw. zu Lücken in der beruflichen Vorsorge führen. Die wichtigsten Punkte, die in der beruflichen Vorsorge untersucht werden müssten, um eine Pensionskasse für die Zukunft richtig aufzustellen, sind Flexibilität bei der Jobwahl, Lebensstil und Zeitplanung.
OAK: Datenschutzgesetz und PK-Experten
Die OAK-BV hat eine Mitteilung betreffend die Einordnung der Experten für berufliche Vorsorge im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des neuen Datenschutzgesetzes per 1. September 23 veröffentlicht. Es wird ausgeführt:
“Am 1. September 2023 tritt das totalrevidierte neue Datenschutzgesetz (revDSG) mit der ebenfalls to- talrevidierten neuen Datenschutzverordnung (revDSV) in Kraft. Gleichzeitig wird Art. 85a des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; SR 831.40) angepasst mit der Streichung des Begriffs «Persönlichkeitsprofile» und der Ergänzung um einen neuen Absatz 2.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung dieser Änderungen hat die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE) die OAK BV als Zulassungsbehörde um eine Einschätzung zur Frage gebeten, ob die Experten für berufliche Vorsorge als private Personen oder als Bundesorgane im Sinne des revDSG gelten.
“Übertriebener Kontrollaufwand, unpraktikable Bestimmungen”
inter-pension setzt sich in ihrer Stellungnahme kritisch mit dem Weisungsentwurf der OAK zur Expertenbestätigung auseinander. Einleitend wird festgehalten:
Wir anerkennen die Absicht, die Aufsichtspraxis betreffend Expertenbestätigungen vereinheitlichen zu wollen. Insofern ist gegen den Zweck (Ziffer 1 der Weisung) nichts einzuwenden. Allerdings möchten wir daran erinnern, dass der Verordnungsgeber mit der Einführung der Art. 1 ff. BVV 2 klar festgehalten hat, dass es sich bei der Prüfung der Angemessenheit um eine modellmässige Betrachtung handelt: «Ein Leistungsplan muss somit im Modell angemessen sein; in einzelnen Fällen sind Abweichungen möglich.» (Erläuterungen des BSV zum 3. Paket der 1. BVG-Revision, Seite 8).
Dieser Aspekt droht mit einem u.E. übertriebenen Kontrollaufwand, wie er durch die neue Weisung entsteht, leider in den Hintergrund zu treten. Zudem sind wir der Ansicht, dass eine an sich unpraktikable Verordnungsbestimmung (wir meinen damit Art. 1a BVV 2) sich nicht mittels zusätzlich auferlegter Pflichten, welche keine Rechtsgrundlage haben, kontrollieren lässt. Hierfür müsste – wenn schon – der Verordnungsgeber tätig werden und nicht die Aufsicht (siehe unten Ziff. 2.3).
Eine Weisung, die über das Ziel hinaus schiesst und den Kontrollaufwand in unangemessener Weise erhöht, können wir nicht akzeptieren. Mit keinem Wort werden die erhöhten Kosten erwähnt, die durch die Bearbeitung der zusätzlichen und längeren Formulare entstehen; Kosten, die am Schluss immer die Vorsorgeeinrichtung und damit die Arbeitgeber und Versicherten tragen. Die berufliche Vorsorge wird privat durchgeführt, beruht auf der Sozialpartnerschaft und untersteht dem BVG als Rahmengesetz primär für das Obligatorium.
Stellungnahme inter-pension, Anhörung OAK
Aon seeking EU nod on $30 billion Willis bid
BRUSSELS (Reuters) -Insurance broker Aon has offered to sell assets in several EU countries and the reinsurance unit of takeover target Willis Towers Watson to gain EU antitrust approval for its $30 billion acquisition bid, a person familiar with the matter said on Monday.
Aon, which clinched the deal a year ago to create the world’s largest insurance broker ahead of Marsh & McLennan Companies Inc, submitted concessions to the European Union’s competition watchdog last Friday, an EU filing showed.
The sector’s biggest-ever deal comes as insurers grapple with rising claims and new challenges brought on by the COVID-19 pandemic and climate change.
Aon has proposed the sale of businesses in France, Germany, the Netherlands and Spain, including financial and professional lines and aerospace and cyber activities, the person said.
Reuters / Versicherungsmonitor
Aon WTW-Combination: Zustimmung der Aktionäre
Shareholders of Aon and Willis Towers Watson have approved all of the proposals necessary to complete the two firms’ previously announced combination.
The proposals were voted on at extraordinary general meetings yesterday and at a special meeting of WTW shareholders ordered by the High Court of Ireland.
John Haley, CEO of Willis Towers Watson, said the approval marked “an important milestone” towards completing the merger transaction.
“We are pleased with the outcome of today’s meetings and we thank all of our shareholders for their support of this combination that will bring together our complementary strengths and expand our capacity to address unmet client need,” he said.
In einer Mitteilung der beiden Firmen wird ausgeführt: The combination, which remains subject to customary regulatory and other closing conditions, is expected to close in the first half of 2021. Upon the closing of the combination, Willis Towers Watson shareholders will receive 1.08 Aon shares in exchange for each Willis Towers Watson share they held immediately prior to the closing.
Stellungnahme Vorsorgeforum zur BVG-Reform
Wie üblich hat das Vorsorgeforum eine gemeinsame Stellungnahme der Mitgliederverbände zur BVG-Reform verfasst. Beteiligt sind der Pensionskassenverband ASIP, inter-pension, der Versicherungsverband, die Kammer der PK-Experten die Aktuarvereinigung sowie der Gewerbeverband.
Während die Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6 Prozent sowie die Notwendigkeit von Kompensationsmassnahmen ausser Frage steht, wird der vom Bundesrat resp. den Sozialpartnern vorgeschlagene Rentenzuschlag einhellig abgelehnt.
Unterschiedliche Meinungen bestehen bei der Finanzierung der Massnahmen für die Uebergangsgeneration. Eine Mehrheit spricht sich für eine zentrale Finanzierung aus, der ASIP will dafür die bestehenden Rückstellungen der einzelnen Pensionskassen einsetzen.
Über die engere Thematik der Vernehmlassung hinaus wird die Erhöhung des Referenzalters und die Entpolitisierung der technischen Parameter gefordert. Dazu heisst es:
Es steht ausser Frage, dass die Senkung des gesetzlichen Mindest-Umwandlungssatzes auf 6 Prozent längst nicht mehr den versicherungstechnischen Gegebenheiten entspricht. Selbst die in Expertenkreisen häufig zu hörende Forderung einer Senkung auf 5 Prozent scheint im Lichte der aktuellen Verhältnisse bereits wieder als ungenügend.
Wenn die Arbeitsgruppe des Vorsorgeforums sich deshalb dem Bundesrat mit dem Vorschlag einer Senkung auf 6 Prozent anschliesst, so geschieht das unter Berücksichtigung der politischen Realitäten und mit der gleichzeitigen Forderung, dass die Festlegung des Umwandlungssatzes aus dem Gesetz zu entfernen ist.
Der Bundesrat wird aufgefordert, die entsprechenden parlamentarischen Vorstösse (Parl. Initiative Bortoluzzi 12.414; Motion der SGK-N 16.3350) aufzunehmen. Es geht nicht an, dass jede BVG-Revision stets von diesem einen Parameter dominiert wird, was zu unfruchtbaren Auseinandersetzungen und Blockaden führt. Eine versicherungstechnische Grösse hat im Gesetz nichts zu suchen.
Bedeutung der überarbeiteten Fachrichtlinie FRP 4
Martin Hänggi und Samuel Blum von Libera haben in Expert Focus einen Beitrag zum Thema der Fachrichtlinie 4 – technischer Zins – verfasst. Sie schreiben dazu: “Neue Rahmenbedingungen für die Festlegung des technischen Zinssatzes und Umverteilung in der 2. Säule – ein Labyrinth ohne Ausweg?“ Nun ganz so schlimm scheint es nicht zu sein. Jedenfalls die Gefahr, in die Fänge eines Minotaurus zu geraten scheinen gering. Im Fazit ihres Beitrags heisst es:
Die neue FRP 4 bestimmt die Grundsätze, Prinzipien und Rahmenbedingen für die Empfehlung des Experten für den technischen Zinssatz. Dabei muss der Experte die in der FRP 4 festgelegte Obergrenze bei seiner Empfehlung zum technischen Zinssatz beachten. Die Obergrenze selbst ist nicht als empfohlener technischer Zinssatz der SKPE zu verstehen. Mit der FRP 4 werden dem Experten einerseits klare Vorgaben gemacht, andererseits wird ihm ein beträchtlicher Spielraum bei der Interpretation und der Umsetzung offengelassen.
Dies zeigt sich exemplarisch darin, dass sogar die formelbasierte Obergrenze für die Empfehlung des Experten zum technischen Zinssatz in vom Experten begründeten Ausnahmefällen überschritten werden darf. In diesem Sinne spiegelt die neue FRP 4 gut die Landschaft in der Schweiz wider, mit über 1600 Vorsorgeeinrichtungen, die jede ihre individuellen Merkmale und eigenen Strukturen aufweisen. Es ist zu hoffen, dass die neue FRP 4 den Risikodialog zwischen dem Experten und den Vorsorgeeinrichtungen weiter fördert und damit die zweite Säule langfristig gesichert bzw. gestärkt werden kann.
AHV-Sanierung mit SNB-Mitteln
Gemäss den Berechnungen von Wechsler und Thommen könnte mit den Kapitalerträgen aus dem SNB-Sondervermögen die AHV langfristig saniert werden. Das Betriebsergebnis würde zwar auch in diesem Szenario erstmals im Jahr 2039 ein Minus ausweisen. Weil jedoch der AHV-Ausgleichsfonds dann über CHF 130 Mrd. aufweisen wird, könnte das Defizit noch weitere Jahre durch das Fondskapital gedeckt werden. Damit bliebe genügend Zeit, neue Finanzierungswege für die Zeit nach 2050 zu finden.
Der Bundesrat hat seine Vorgaben für die Botschaft zur AHV-Revision präsentiert. Mehr als eine kurzfristige Verschnaufpause gibt das dem Sozialwerk nicht. Die PK-Experten Martin Wechsler und Fabian Thommen von legen ein Alternativprojekt vor. Es geht aus von der Überlegung, dass weder eine Erhöhung des Rentenalters noch höhere Beiträge das Finanzierungsproblem lesen können. Die Gutverdienenden suchen die Frühpensionierung, nur eine Minderheit muss oder will länger arbeiten. Höhere Beiträge in Form von Lohnprozenten belasten die Wirtschaft. Der Ausweg: Die AHV wird mit dem Ertrag von Devisenreserven der Nationalbank gesichert. Dazu könnten von den bestehenden Devisenreserven 500 Mrd. in einen speziellen AHV-Fonds übertragen werden, dessen Substanz nicht angegriffen wird, dessen Erträge aber voll der AHV zugute kämen. Wechsler rechnet bei einer Rendite von 2% mit jährlich 10 Milliarden. Zusammen mit den STAF-Milliarden und aufgrund des wachsenden Ausgleichsfonds wäre die AHV damit bis ca. 2050 saniert.
Modell Wechsler / Bericht auf SRF 3 Vorgaben Bundesrat für AHV 21
BVG-Reform: Die Kostenfrage
Keller Experten, Frauenfeld, haben die Modelle der Sozialpartner und des Gewerbeverband unter die Kostenlupe genommen. Sie schreiben in einer Mitteilung:
Die Sozialpartner schlagen deutliche Verbesserungen für Personen mit tieferen Löhnen vor, indem der Koordinationsabzug (also der nicht-versicherte Teil des Lohns) von derzeit 24’885 Fr. auf 12’443 Fr. halbiert wird. Zudem wird für die Übergangsgeneration ein Rentenzuschlag von anfänglich 200 Fr. pro Monat eingeführt, der über einen Beitrag von 0.5% aller AHV-pflichtigen Einkommen finanziert wird.
Für die einzelnen Pensionskassen bzw. deren angeschlossene Arbeitgeber und Versicherte führt dies zu Mehrkosten, wie unsere Berechnungsbeispiele zeigen.
Bei beiden Vorschlägen kann in der Regel nur mit Erhöhung von Sparbeiträgen sichergestellt werden, dass die Altersgutschriften immer das BVG-Minimum erreichen. Sollen zudem keine Versichertengruppen gegenüber dem heutigen Reglement Einschränkungen erleiden, führt dies zu markanten Mehrkosten von bis zu knapp 25% bei einer von uns analysierten Musterkasse.
Technischer Zins bleibt bei 2%
Der von der Kammer der Pensionskassen-Experten jährlich am 30. September festgelegte Referenzzinssatz verbleibt bei den bereits geltenden 2%.
Der Referenzzinssatz wird von der SKPE jährlich auf der Grundlage des BVG-Indexes 2005 Pictet BVG25 plus vom 30. September (Gewicht zwei Drittel) und der Rendite 10-jähriger Bundesanleihen (Gewicht ein Drittel) veröffentlicht. Das Ergebnis wird um 0.5% vermindert und auf 0.25% abgerundet. Der Referenzzinssatz darf zudem weder unter der Rendite für 10-jährige Bundesanleihen noch über 4.5 % liegen. Der Referenzzinssatz gilt für Jahresabschlüsse 2018 der Vorsorgeeinrichtungen.
Die oben stehende Grafik zeigt die erwartete Entwicklung des technischen Referenzzinssatzes gemäss FRP 4 für die kommenden Jahre. Aufgrund von aktuellen Simulationen ist es wahrscheinlich, dass sich der Referenzzinssatz mittelfristig in der Bandbreite zwischen 1,75 und 2,00 Prozent bewegen wird.
Libera schreibt in einer Mitteilung zum Entscheid der Kammer:
An der ausserordentlichen Generalversammlung vom 24. November 2017 hatte sich die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE) gegen die vorgeschlagene Anpassung der Fachrichtlinie FRP 4 entschieden. Die FRP 4 blieb damit unverändert, wird jedoch zurzeit erneut überarbeitet.
Wir erwarten, dass die überarbeitete Fassung demnächst in die interne Vernehmlassung bei den Pensionskassen-Experten geschickt wird und voraussichtlich an der Generalversammlung der SKPE im April 2019 zur Abstimmung gebracht wird.
Zum heutigen Zeitpunkt kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Oberaufsichtskommission für berufliche Vorsorge (OAK BV) ihrerseits eine Weisung zum technischen Zinssatz erlassen wird.
Mitteilung Libera / Mitteilung Kammer / Fachrichtlinie 4
“Renten sinken stärker als nötig”
Bernhard Raos geht im Beobachter der Frage nach, wie hoch der technische Zinssatz sein müsste. Raos schreibt:
Die Pensionskassenexperten sind zerstritten. Stundenlang diskutierte ihre Kammer jüngst – und konnte sich dennoch nicht einigen, wie hoch der technische Referenzzinssatz vernünftigerweise sein soll. Der Entscheid wurde auf November vertagt. (…)
Wie hoch der technische Zinssatz vernünftigerweise sein soll, ist schon länger umstritten. 2010 einigte sich die Kammer der Pensionskassenexperten auf ein Berechnungsmodell, wie der Referenzzins festgelegt werden soll. Inzwischen ist er eine wichtige Grösse, nach der sich sehr viele Experten und Pensionskassen richten. Doch gegen den Referenzzinssatz gab es von Beginn weg Kritik. Ein einheitlicher Satz für alle Pensionskassen macht eigentlich keinen Sinn. Denn jede Kasse legt ihr Geld anders an und weist eine andere Altersstruktur auf. (…)
Auch die Oberaufsichtskommission ist mit dem Modell der PK-Experten unzufrieden und will den Referenzzins ganz streichen. Die Kritik kommt allerdings reichlich spät, denn der Referenzzinssatz hat seine Wirkung längst entfaltet. Viele Pensionskassen haben die Renten in den letzten Monaten stärker gesenkt als nötig.