Text: Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob die OAK anzuweisen ist, keine Weisung über neue Anforderungen an die Revisionsstelle zu erlassen. Gegebenenfalls ist die Regulierungskompetenz einzuschränken oder der Auftrag der OAK anzupassen.

Begründung: Die OAK macht im Rahmen ihres Weisungsentwurfs «Anforderungen an die Revisionsstellen» Gebrauch von der grundsätzlichen Regulierungskompetenz gemäss Artikel 64a Absatz 1 Buchstabe f. im BVG. Der Weisungsentwurf «Anforderungen an die Revisionsstellen» geht aber weit über das eigentliche Mandat der OAK hinaus. Er stellt einen massiven Eingriff in den Markt der Pensionskassenprüfung dar.

Eine qualitätsorientierte Weiterentwicklung im Segment der Pensionskassenprüfungen wäre indes zu prüfen. Dies kann aber effizienter im Rahmen des laufenden bundesrätlichen Auftrags zur Überprüfung der Revision und Revisionsaufsicht gemacht werden. Dies verhindert Doppelspurigkeiten und Mehrfachregulierungen zwischen OAK und Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) und verhindert eine unnötige bürokratische Belastung der Wirtschaft.

  Postulat / Weisungsentwurf