Hansueli Schöchli befasst sich in der NZZ mit der Frage der Einkäufe, die eine der in der Einigungskonferenz zu behandelnden Differenzen. Er schreibt:
Die Pensionskassen behandeln freiwillige Einkäufe in der Regel als überobligatorisches Vorsorgekapital. Der Ständerat will nun aber, dass die Kassen solche Einkäufe bis zum Auffüllen der Beitragslücken des Betroffenen voll zum obligatorischen Kapital zählen müssen. Diese unscheinbare Differenz kann bedeutende Folgen haben: Denn für das obligatorische Vorsorgekapital verlangt das Gesetz als Minimum eine subventionierte Jahresrente von 6,8 Prozent des angesparten Kapitals (im Jargon: Umwandlungssatz). Pro 100’000 Franken Alterskapital muss also die Jahresrente mindestens 6800 Franken betragen. Beim überobligatorischen Kapital sind die Pensionskassen frei.
Die 6,8 Prozent sind gemessen an Lebenserwartung und Renditeerwartungen viel zu hoch; eher angemessen waren in den letzten Jahren 5 Prozent; mit den jüngsten Zinserhöhungen wären es vielleicht gegen 5,5 Prozent. Bei Versicherten mit viel überobligatorischem Kapital können die Pensionskassen schon heute in einer Mischrechnung einen Satz von 5 Prozent oder weniger anwenden – als Mischung zwischen 6,8 Prozent für das obligatorische Kapital und zum Beispiel 4 Prozent oder weniger für das überobligatorische Kapital.