Sicherheitsfonds
Gesetzliche Grundlagen / BVG Zweiter Titel Art. 54 -59
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»Verordnung
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Zweck
Die Stiftung Sicherheitsfonds BVG ist eine nationale Einrichtung der beruflichen Vorsorge, welche mit dem Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) eingeführt wurde.
Ihr Hauptzweck ist die Absicherung der Vorsorgeguthaben im Insolvenzfall.
Seit dem Frühling 1999 fungiert sie zusätzlich als Zentralstelle 2. Säule und ab 2002 im Rahmen der bilateralen Abkommen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Freizügigkeit als Verbindungsstelle für den Bereich der beruflichen Vorsorge.
Organisation und Finanzierung
Als öffentlichrechtliche Stiftung ist der Sicherheitsfonds eine Behörde und hat Verfügungskompetenz. Oberstes Gremium ist der Stiftungsrat, in welchem die Spitzenorganisationen der Sozialpartner, die öffentliche Verwaltung sowie ein neutrales Mitglied Einsitz haben. Aufsichtsbehörde ist das Bundesamt für Sozialversicherung. Die Geschäftsführung ist an die Vereinigung zur Durchführung des Sicherheitsfonds delegiert, einem Zusammenschluss der wichtigsten Organisationen der beruflichen Vorsorge. Der Sicherheitsfonds wird durch sämtliche dem Freizügigkeitsgesetz unterstellten Vorsorgeeinrichtungen finanziert.
Geschäftsführung
Daniel Dürr. Verantw. Mandatsleiter des Sicherheitsfonds BVG seit 1.1.2003






