PK-Portfoliomanager wegen Insidertrading verurteilt
Ein ehemaliger Portfoliomanager der St.Galler Pensionskasse hat seine kursbewegende Marktmacht mutmasslich für eigene Zwecke missbraucht. Das hat nun eine empfindliche Strafe gesetzt, schreibt Finews.
Weiterlesen »Der frühere Portfoliomanager der St. Galler Pensionskasse wurde von der Strafkammer des Bundesstrafgerichts zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt.
In dem Urteil wurde er der mehrfachen ungetreuen Amtsführung, des mehrfachen Ausnützens von Insiderinformationen und der mehrfachen Geldwäscherei für schuldig befunden, wie die Nachrichtenagentur «SDA» meldete. Demnach hat der Manager im Zeitraum 2008 bis 2018 mit unzulässigen Geschäften rund 3,1 Millionen Franken für sich persönlich erwirtschaftet.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann weitergezogen werden.
Der Finanzprofi hat Titel gekauft, von denen er wusste, dass bald eine grössere Transaktion der Pensionskasse folgen würde, stellten die Richter weiter fest. Mit diesem illegalen «Frontrunning» habe er auf steigende Kurse durch die hohen Volumen der Pensionskasse gesetzt, die er dann wenige Tage später mit einem Verkauf in Profit ummünzte.
SAV-Stellungnahme zur Renteninitiative
Der Vorstand der Schweizerischen Aktuarvereinigung hat die Initiative “„Für eine
sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)“ analysiert und
beschlossen, die Initiative zu unterstützen. In ihrer Stellungnahme schreibt die Vereinigung:
Die Renteninitiative sieht vor, das Rentenalter, nach einer initialen Erhöhung auf 66, direkt an die Lebenserwartung im Alter 65 zu koppeln. Dabei wird die erwartete Rentendauer im Gegensatz zu den Modellen in anderen Ländern nicht fixiert. Die zusätzliche Lebenserwartung wird vielmehr nur zu 80% auf ein höheres Rentenalter umgelegt. Die erwartete Rentendauer wird daher mit einer steigenden Lebenserwartung auch weiterhin zunehmen.
Der vorgesehene Mechanismus ist damit ein faires, wirksames und nachhaltiges Mittel, um mit der steigenden Lebenserwartung umzugehen, die Finanzierung durch eine längere Beitragsdauer zu entlasten und die AHV in der Konsequenz langfristig zu stabilisieren. (…)
Immer weniger Beitragszahler pro Rentner
Die NZZ zeigt die Entwicklung der AHV mit Blick auf die Entwicklung der Zahlen von Rentnern und Beitragszahlern und wirft einen Blick einen Blick in die Zukunft auf das Jahr 2050.
Die Zusammensetzung der Schweizer Bevölkerung der Zukunft lässt sich mit gewissen Annahmen vorhersagen. Das Bundesamt für Statistik schätzt, dass es 2050 10 Millionen Schweizer gibt, von denen 22 000 über 99 Jahre alt sind. Auf jeden Menschen über 65 Jahre kommen 2050 noch zwei Menschen im erwerbsfähigen Alter. Legt man die momentane Beschäftigungsquote von 70 Prozent Vollzeitstellen zugrunde, finanzieren dann je 1,4 Vollzeitbeschäftigte einen Rentner.
Dabei ist das BfS noch optimistisch in einigen seiner Schätzungen. Es nimmt an, dass die Geburtenrate wieder zunimmt, weil Frauen aufgrund des medizinischen Fortschritts immer später im Leben Kinder bekommen können. Bis 2050 rechnet das BfS daher im Schnitt mit 1,6 Frauen pro Kind. Heute sind es nur 1,4, die Zahl ist bisher kontinuierlich gesunken.
Ohne weitere Reformen erwartet der Bund für das Jahr 2050 ein Defizit im Budget der AHV von 140 Milliarden Franken.
Tarreghetta verlässt Luzerner PK
(SDA) Der Geschäftsführer der Luzerner Pensionskasse (LUPK), Reto Tarreghetta, verlässt das Unternehmen. Über die Gründe wurden keine Angaben gemacht. Die LUPK war jüngst wegen ihrem Verhalten gegenüber dem Kleintheater in die Kritik geraten.
Tarreghetta habe seine Stelle nach rund sechs Jahren auf Ende Mai gekündigt, teilte die LUPK am Dienstag mit. LUPK-Präsident Urban Sager machte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA keine Angaben zum Grund der Kündigung. Es sei Stillschweigen vereinbart worden, sagte der SP-Kantonsrat.
Mitte Januar hatte das von Emil Steinberger 1967 gegründete Kleintheater beim Bundesplatz publik gemacht, dass es von der Schliessung bedroht sei. Grund dafür sei, dass die Besitzerin des Gebäudes, die LUPK, die mit dem Schadstoff Naphtalin belastete Immobilie abreissen wolle.
Die LUPK schreibt in einer Mitteilung:
Die Luzerner Pensionskasse (LUPK) wird einen neuen Geschäftsführer erhalten. Der amtierende Geschäftsführer Reto Tarreghetta hat seine Stelle nach rund sechs Jahren auf Ende Mai gekündigt.
Der Vorstand bedauert den Entscheid von Reto Tarreghetta und bedankt sich bei ihm für seine ausgezeichnete und sehr wertvolle Arbeit. Er hat die LUPK strategisch sowie operativ zielführend weiterentwickelt, professionalisiert, nachhaltig gestaltet und Entscheidendes zur soliden Finanzierung der Kasse beigetragen.
Der Rekrutierungsprozess für die Neubesetzung der Geschäftsführung wurde bereits lanciert. Für die Übergangszeit bis zur Neubesetzung wird Rolf Haufgartner, Leiter Finanzen, die Führung der LUPK ad interim übernehmen. Mit seiner langjährigen Erfahrung und ausgezeichneten Fachkenntnissen garantiert er bis zur Neubesetzung der Geschäftsführung Kontinuität und Sicherheit im operativen Geschäft.
Die LUPK verwaltet Vorsorgevermögen im Umfang von 9,8 Milliarden Franken von rund 28’000 Aktivversicherten und 9100 Rentenberechtigten.
Fiskus contra arbeiten im Rentenalter
Zwar leide die Schweiz unter Fachkräftemangel, wird uns täglich versichert, aber arbeiten im Rentenalter wird durch die Besteuerung und die AHV nach Kräften sabotiert. Albert Steck hat sich in der NZZ des Themas angenommen und sieht anhand eines Beispiels Möglichkeiten für eine (teilweise) Verbesserung.
«Das Beispiel verdeutlicht, dass nicht nur Topverdiener exorbitante Beträge an den Fiskus abliefern müssen, sondern ebenso gewöhnliche Leute aus der Mittelschicht», sagt Jörg Odermatt, Gründer und Präsident des Vorsorgeberaters Pensexpert. Seit Anfang Jahr bietet die Firma nun eine wegweisende Lösung, um den Steuerfrust zu vermeiden. Die Idee ist denkbar simpel: Wenn jemand nach 65 nochmals ins Erwerbsleben zurückkehrt, wird die Auszahlung der Pensionskassenrente sistiert.
Er erhoffe sich, dass weitere Anbieter das Konzept der «Stop and Go»-Rente übernähmen, erklärt Odermatt: «Der gesellschaftliche Nutzen steht für uns im Vordergrund: Wenn wir es schaffen, die Weiterarbeit nach 65 attraktiver zu machen, leisten wir einen Beitrag gegen den Fachkräftemangel, welcher für unser Land ein zunehmendes Problem darstellt.» Für die Einführung genüge eine Reglementsanpassung in der Pensionskasse oder Vorsorgestiftung. (…)
UBS PK-Performance Januar 2024
- Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im Januar eine durchschnittliche Performance von 0,48% nach Abzug von Gebühren. Seit Publikation unseres Barometers im Jahr 2006 beträgt die annualisierte Rendite 2,97%.
- Im vergangenen Monat war die Bandbreite der Performance aller Pensionskassen 1,54 Prozentpunkte. Das beste (1,31%) Ergebnis erzielte eine mittelgrosse Pensionskasse mit verwalteten Vermögen zwischen CHF 300 Mio. und 1 Mrd., das schlechteste (–0,23%) eine grosse Pensionskasse mit verwalteten Vermögen über CHF 1 Mrd. Die geringste Performancespanne (1,2 Prozentpunkte) wiesen die mittelgrossen Pensionskassen auf.
- Die Sharpe Ratio (der letzten 36 Monate) war mit durchschnittlich 0,18 grösser als im Vormonat (0,15). Für die grossen Pensionskassen betrug der Wert 0,22, für mittelgrosse 0,24 und für die kleinen 0,12.
Migros-PK mit 3,7% Rendite
(MPK) Die MPK erzielte im vergangenen Anlagejahr eine Rendite von 3,7 %. Die breite Vermögensdiversifikation mit einer hohen Gewichtung von Immobilien- und Infrastrukturanlagen haben im Gegensatz zum Vorjahr ein noch besseres Ergebnis verhindert. Vor allem die Immobilien Ausland haben nach einigen sehr guten Jahren eine Bewertungskorrektur von 8.3 % (Vorjahr +15.3 %) erfahren.
Das Geschäftsjahr schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 932,9 Mio. Insgesamt erhöhten sich die Kapitalanlagen um CHF 0,6 Mrd. auf CHF 28,2 Mrd. Hiervon entfallen 32,8 % auf die Nominalwerte und 27.5 % bzw. 37.7 % auf die Aktien und Immobilienanlagen. In Gold sind 2.0 % des Anlagevermögens investiert.
Die nachhaltig gestiegenen Zinsen erlaubten es, den Bewertungszinssatz für die Rentenverpflichtungen von 1.5 % auf 2.0 % zu erhöhen, was den Deckungsgrad positiv beeinflusst hat. Er liegt per Bilanzstichtag bei 129.4 %. Die MPK verfügt somit auch per Ende 2023 über freie Mittel.
Plattform zum Datenaustausch zwischen den PKs
Auf der Plattform «BVG Exchange» können Pensionskassen Daten zu Freizügigkeitsleistungen austauschen. Derzeit beteiligen sich über 340 Vorsorgeeinrichtungen, heisst es in einem Beitrag von CHSS.
Um die Vorsorgeeinrichtungen digital zu vernetzen, hat die Auffangeinrichtung vor etwas mehr als zehn Jahren die Plattform «BVG Exchange» konzipiert. Ziel ist es, dereinst alle Austrittsdaten und Freizügigkeitsleistungen der Pensionskassen über diese Plattform abzuwickeln – unabhängig davon, ob die Auffangeinrichtung involviert ist oder nicht. Um den Anreiz für Vorsorgeeinrichtungen zu erhöhen, ist die Nutzung der Plattform für Institutionen der zweiten Säule kostenlos. Aufgrund der eingesparten Verwaltungskosten lohnt sich diese Investition für die Auffangeinrichtung.
Aktuell nutzen über 340 von insgesamt rund 1350 Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz die Plattform. Dies entspricht rund einem Viertel. Darunter finden sich viele grosse Kassen wie beispielsweise Gastrosocial, die in über 22’000 Hotel- und Restaurantbetrieben mehr als 170’000 Versicherte zählt. Aufgrund der hohen Fluktuation in der Branche bearbeitet Gastrosocial über die Plattform rund 1000 Aus- und Eintritte pro Monat.
13. Rente und die AHV-Finanzen
Eric Breval, Direktor von Compenswiss, hat gegenüber der NZZ dargelegt, was die Annahme der SGB-Initiative für die AHV-Finanzen bedeuten würde. Ohne dass die Finanzierung geregelt wäre, müsste die Zusatzrente spätestens 2026 ausbezahlt werden.
Bei einer Annahme der Initiative müssten Bundesrat und Parlament entscheiden, wer für den AHV-Ausbau aufkommen muss. Viel Zeit bliebe nicht: Der Initiativtext legt verbindlich fest, dass die zusätzliche Rente spätestens ab 2026 ausbezahlt werden muss. Ob Bundesbern bis dahin eine mehrheitsfähige Vorlage zustande bringen würde, ist ungewiss. Normalerweise brauchen solche Reformen mehr Zeit. Zudem müsste die Vorlage nicht nur die Finanzierung der dreizehnten Rente festlegen, sondern auch der Fehlbeträge, die schon heute – ohne Ausbau – absehbar sind.
Und damit nicht genug: Gegen die Vorlage könnte das Referendum ergriffen werden. Es gäbe eine erneute Volksabstimmung. Je nach Ausgang wären längere Verzögerungen denkbar. Die AHV aber wäre derweil verpflichtet, die höheren Renten auszuzahlen. Keine einfachen Aussichten für die AHV-Vermögensverwalter. Es sei seine Pflicht, alle Szenarien durchzuspielen, sagt Eric Breval.
CS PK-Index Januar 2024
(CS) Im Januar steigt der Pensionskassen Index um 1,08 Punkte bzw. 0,54%; seine Veränderung seit Jahresanfang beträgt damit 0,54%. Per 31. Januar 2024 steht der Index bei 199,99 Punkten, ausgehend von 100 Punkten zu Beginn des Jahres 2000.
Der Hauptanteil an der positiven Entwicklung im Januar ist den Aktien (+0,52%) zuzuschreiben, wobei auf Aktien Ausland ein positiver Beitrag von 0,37% und auf Aktien Schweiz von 0,15% fällt. Zusätzlich wird das Monatsergebnis durch einen positiven Beitrag der Immobilien (+0,13%) erhöht. Leicht positive Beiträge gab es zudem auch von den alternativen Anlagen mit 0,03% zu verzeichnen. Die Obligationen CHF (-0,12%) und die Liquidität (-0,05%) belasten das Resultat. Die übrigen Anlageklassen waren eher unauffällig.
Familienzulagen 2022
(BSV) Im Jahr 2022 wurden gesamthaft Familienzulagen in der Höhe von 6,4 Milliarden Franken ausbezahlt. Den mit 96 Prozent grössten Anteil machten die Leistungen gemäss Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) aus, der Rest entfiel auf Familienzulagen in der Landwirtschaft sowie auf weitere Versicherungssysteme (AVIG, IV). Insgesamt wurden 2,5 Millionen Leistungen an rund 1,4 Million Bezüger/-innen ausgerichtet.
Im Rahmen des FamZG wurden total 6,2 Milliarden Franken ausbezahlt. Die Kinderzulagen beanspruchten 70 Prozent, die Ausbildungszulagen 29 Prozent und die Geburts- und Adoptionszulagen 1 Prozent. Finanziert wurden die Zulagen grösstenteils von den Arbeitgebern, mit einem mittleren gewichteten Beitragssatz in der Höhe von 1,64 Prozent auf dem Lohn.
Zürich und ZKB erhöhen Beteiligung an PFS
(PFS) Die Swisscanto Holding AG, eine Tochterfirma der Zürcher Kantonalbank (ZKB), und die Zürich Versicherungs-Gesellschaft haben per 1. Februar 2024 ihre Beteiligungen an der PFS Pension Fund Services AG auf je 45% erhöht. Beide sind bereits seit 2020 an der Pensionskassen-Dienstleisterin beteiligt.
1e-Vorsorgepläne der CS werden geschlossen
Michael Ferber schreibt über die Konsequenzen der CS-Uebernahme durch die UBS auf die Pensionskasse:
Mit der Eingliederung der Credit Suisse (CS) in die «neue UBS» rücken auch die Pensionskassen der beiden Banken näher zusammen. Per 1. Januar 2027 passt die Vorsorgeeinrichtung der CS ihr Vorsorgemodell an dasjenige der UBS-Pensionskasse an. Dies geht aus einem Informationsschreiben der CS-Pensionskasse an ihre Versicherten sowie einer internen Mitarbeiterinformation von CS und UBS hervor. Die Medienstelle hat dies bestätigt.
Ab 2027 fliessen keine Beiträge mehr in die bei der CS-Pensionskasse geführten Kapitalsparpläne für Gutverdienende, die sogenannten 1e-Pläne. Die Vorsorgeeinrichtung der UBS hat dieses Instrument nicht eingeführt. Die Anpassung des Vorsorgemodells der CS-Kasse führt zu niedrigeren Umwandlungssätzen für deren Versicherte.
Auswirkung der Teilzeitarbeit auf Vorsorgelücken
Lukas Müller-Brunner, Direktor des ASIP, und Michael Lauener, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zeigen in einem Beitrag in Expert Focus die Folgen der zunehmenden Teilzeitarbeit für die Vorsorge der einzelnen Personen und die Gesellschaft insgesamt. Dabei wird auch auf die anstehende BVG-Reform eingegangen, welche diesbezüglich erhebliche Verbesserungen verspricht. In ihrem Fazit halten sie fest:
Wie die Ausführungen gezeigt haben, besteht im Bereich der Versicherung von Teilzeitarbeit in der zweiten Säule dringender Handlungsbedarf. Im Kern geht die heutige Versicherungslösung auf die Vorstellung eines Arbeitsmarkts aus den 1980er-Jahren zurück. Die zunehmende Anzahl an Teilzeit- oder Mehrfachbeschäftigten ist damit im BVG-Obligatorium deutlich schlechter abgesichert, als dies bei einer durchgehenden Vollzeiterwerbstätigkeit der Fall ist. Die entsprechenden Rentenlücken sind den versicherten Personen in vielen Fällen gar nicht bewusst.
Die Rechnung wird an die nächste Generation weitergereicht
In einem Interview mit der NZZ zeigt NR Andri Silberschmidt auf, weshalb ein höheres Rentenalter notwendig und eine 13. AHV-Rente nicht zu verantworten ist. Auszüge.
Heute bekommen neun von zehn Rentenbezügern mehr Geld aus der AHV, als sie eingezahlt haben. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass die AHV primär von den sehr Wohlhabenden bezahlt wird. Ist es wirklich ein Problem, wenn Sergio Ermotti oder Christoph Blocher ebenfalls eine 13. AHV-Rente bekommen? Sie haben ja schliesslich dafür bezahlt.
Dieses Argument höre ich oft. Interessant ist aber vor allem die Frage, weshalb heute neun von zehn Personen mehr AHV erhalten, als sie an Beträgen eingezahlt haben.
Dann stelle ich die Frage. Weshalb?
Weil ignoriert wird, dass wir heute ein Rentenversprechen zulasten der Enkel haben, das nicht finanziert ist. Die umlagefinanzierte AHV hängt stärker als alle anderen Sozialsysteme von der Demografie der Schweiz ab. Bei der Einführung der AHV im Jahr 1948 finanzierten 6,5 Arbeitnehmer eine Rente, 2035 werden es noch 2,3 sein. Wenn wir nichts unternehmen, wird sich in den nächsten 25 Jahren ein Defizit von 100 Milliarden Franken anhäufen.