Blick: Mindestzins – “Weniger und doch zuviel”
Werner Vontobel kommentiert im Blick die Senkung des Mindestzinses von 2 auf 1,5%. Er schreibt: “Mindestzins von 2 auf 1,5 Prozent herabgesetzt - das klingt wie eine üble Strafaktion gegen die armen Rentner. In Wirklichkeit ist es ein Geschenk, zumindest für die Versicherten, die in einem Jahr in Rente gehen und das Rentenalter erreichen, bevor ihre Pensionskasse pleitegeht.
Seit 2000 mussten nämlich die Pensionskassen ihren Versicherten insgesamt 10 bis 15 Prozent mehr Mindestzins gutschreiben, als sie effektiv erzielt haben. Selbst wenn die Rendite nächstes Jahr wesentlich höher ausfiele als die geschätzten 1,5 Prozent, würde das nur einen kleinen Teil des aufgelaufenen Rückstands kompensieren. (…)
Statt rituell über den Mindestzins zu jammern, sollten die interessierten Kreise ihr System insgesamt auf den Prüfstand stellen. Wohlgemerkt: Die reiche Schweiz kann und soll sich solide Renten leisten. Aber sie sollten auch solide finanziert sein.”
Stadt Bern: Reform der PK angekündigt
Mit einer Totalrevision des Personalvorsorgereglements will der Berner Gemeinderat die Renten des Stadtpersonals «längerfristig sichern». Leistungsprimat und Rentenalter 63 aber bleiben.
Der “Bund” schreibt: “In den beiden Reizthemen bringt die jetzt vorgelegte Totalrevision des Personalvorsorgereglements keine Änderung. Der Gemeinderat hält am Leistungsprimat fest. Und das Rentenalter für die Stadtangestellten soll bei 63 bleiben, die Pensionierung soll aber flexibler gestaltet werden können.
Dennoch redet Finanzdirektorin Barbara Hayoz (FDP) von einer «grossen Reform», der ersten seit über 20 Jahren. Die Revision soll es laut Gemeinderat ermöglichen «die städtischen Renten längerfristig zu sichern». «Systematische Finanzierungslücken» sollen geschlossen werden – was für das Stadtpersonal in einzelnen Punkten auch Leistungskürzungen und Beitragserhöhungen bringen wird.
- Die «grosszügigen und nicht vollständig finanzierten Leistungen» bei Frühpensionierungen werden «kostengerecht reduziert», wie der Gemeinderat schreibt. Die vorzeitige Pensionierung wird für die Angestellten teurer.
- Die Versicherungsdauer wird von 36 auf 38 Jahre erhöht.
- Die Beiträge werden altersmässig gestaffelt. Ältere Arbeitnehmer sollen etwas höhere Beiträge zahlen, jüngere entlastet werden.
- Neu sollen nicht nur bei individuellen oder generellen, sondern auch bei teuerungsbedingten Lohnerhöhungen Lohnerhöhungsnachzahlungen geleistet werden, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt werden.
- Die Rolle des Stadtrats bei künftigen Reglementsänderungen soll zurückgebunden werden. In Zukunft soll das Parlament nur noch die Leistungen vorgeben, die Finanzierungsregeln im einzelnen soll die Verwaltungskommission der Pensionskasse erlassen können.
- Die Personalvorsorgekasse wird zur selbstständigen Rechtspersönlichkeit und auch organisatorisch aus der Stadtverwaltung ausgegliedert.
- Der Gemeinderat strebt die Inkraftsetzung der Totalrevision auf den 1. Januar 2013 an. «Wegen der hohen Komplexität des Geschäfts» schlägt er vor, dass der Stadtrat zur Vorberatung eine spezielle Kommission aus Stadtratsmitgliedern «mit speziellen Kenntnissen in der beruflichen Vorsorge» einsetzt.
BVG-Kommission empfiehlt Mindestzins von 1,5%
Die Mitglieder der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge haben sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, den Mindestzinssatz von aktuell 2% auf 1.5% anzupassen. Über eine allfällige Änderung des Satzes entscheidet der Bundesrat.
Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 1% bis 2%. Grundlage der Diskussion in der Kommission ist eine Berechnungsmethode, welche die BVG-Kommission dem Bundesrat 2009 empfohlen hat. Entscheidend für die Höhe des Satzes sind dabei vor allem der langfristige Durchschnitt der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Nach dieser Berechnungsmethode ergibt sich ein Zinssatz von 1.5%. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu welchem Satz das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.
Parl. Initiative Pelli: Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen
Eingereichter Text: Artikel 89bis ZGB ist so zu reformieren, dass weniger Bestimmungen des BVG und BVV2 für die Wohlfahrtsfonds mit Ermessungsleistungen angewendet werden. Namentlich die Bestimmungen über die Aufbewahrung von Unterlagen, die Interessenkonflikte, die Teil-/Gesamtliquidation, die Auflösung von Verträgen, die finanzielle Sicherheit, die Transparenz, die Rückstellungen, die Vermögensverwaltung (Art. 89bis Abs. 6 lit. 5, 8, 9, 10, 14, 15, 16 und 18 ZGB) und die anlässlich der Strukturreform erlassenen Bestimmungen über die Zulassung und die Aufgaben der Kontrollorgane, die Integrität und Loyalität der Verantwortlichen, die Rechtsgeschäfte mit Nahestehenden, die Interessenkonflikte, sowie die finanzielle Sicherheit (Art. 89bis ZGB Abs. 6 lit. 7, 8 und 14 nZGB).
Begründung: Die parlamentarische Initiative will die Funktion der Wohlfahrtsfonds erhalten, damit diese weiterhin Not- und Härtefälle von einzelnen Arbeitnehmenden (aktuellen und ehemaligen) und von Hinterbliebenen lindern, rasche Sanierung der eigenen Pensionskasse ermöglichen und allenfalls notwendige Restrukturierungen abfedern können.
Dem Charakter und der Rechtsnatur von Wohlfahrtsfonds wurde leider in der Gesetzgebung viel zu wenig Beachtung geschenkt. In Artikel 89bis ZGB wurden unter der Definition "Personalfürsorgestiftungen" BVG- und BVV2-Bestimmungen implizit als anwendbar erklärt, obwohl deren Handhabung bei Wohlfahrtsfonds zu wenig durchdacht und noch viel weniger in der Praxis getestet wurde. In diesem Sinne wurde in den parlamentarischen Beratungen den Anliegen der Wohlfahrtsfonds kaum Aufmerksamkeit geschenkt. Wohlfahrtsfonds sind richtigerweise dem Vorsorgezweck und damit der Kollektivität und der Gleichbehandlung verpflichtet. Sie unterstehen der staatlichen Aufsichtsbehörde. Sie sind aber keine Personalfürsorgeeinrichtung im engeren Sinne. Ein immer engeres gesetzliches Korsett hat nachweislich viele verantwortungsbewusste Stiftungsräte dazu bewogen, den Wohlfahrtsfonds ihrer Unternehmung zu liquidieren, weil sie der administrative Aufwand zu stark vergrössert hat, insbesondere wegen der Pflicht zur Einführung vieler Reglemente. Die Gelder können durch die hohen bürokratischen Kosten und Hürden zu wenig ihrem Zweck zugeführt werden. Wohlfahrtsfonds werden somit durch staatliche Rahmenbedingungen zusehends bei der Wahrnehmung ihrer sozialen und volkswirtschaftlichen Verantwortung behindert. Dies zum Bedauern auch von verschiedenen kantonalen Aufsichtsbehörden.
Rettungsaktion für Wohlfahrtsfonds
Patronale Wohlfahrtsfonds stehen seit geraumer Zeit unter Druck. Viele Arbeitgeber haben bereits das Handtuch geworfen und ihre Fonds aufgelöst. Ursachen sind eine zu weit gehende gesetzgeberische Anforderungen durch das BVG wie auch die Auseinandersetzungen mit der AHV. Heute steht ein wertvolles Instrument unternehmerischer Sozialpolitik in Gefahr, aus legislatorischem und administrativem Perfektionismus zerstört zu werden. Einen Rettungsversuch unternimmt der Verband “PatronFonds”. Die Aktion ist eng verbunden mit einer parlamentarischen Initiative, die NR Fulvio Pelli am 17. Juni 2011 lanciert hat. Sie bezweckt die Stärkung der patronalen Fonds mit Ermessensleistungen. Der Verbandsvorstand, präsidiert von Pelli, wird sich aus fünf Unternehmerpersönlichkeiten zusammensetzen, die in ihrer Firma einen Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen unterhalten und sich für den langfristigen Erhalt dieses Instrumentes einsetzen wollen. Zudem wird angestrebt, zwei Experten im Bereich BVG zuzuziehen. Die Finanzierung “des Verbandes auf Zeit” soll durch die Vereinsmitglieder gewährleistet werden.
In der Charta des Verbands werden als Ziele festgehalten:
- Schaffung besserer und sicherer gesetzlicher Rahmenbedingungen für die Wohlfahrtsfonds mit Ermessenleistungen und damit gegen eine zu starke Bürokratisierung durch den Gesetzgeber;
- Durchbrechen des Negativtrends – Stoppen der Liquidationswelle bei Wohlfahrtsfonds mit Ermessenleistungen;
- Sensibilisierung der Öffentlichkeit über die wichtige volkswirtschaftliche und soziale Bedeutung von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistung;
- Förderung der unternehmerischen Verantwortung bei potenziellen Stiftern und damit verbunden Schaffung eines Umfeldes, das die Entstehung neuer Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen begünstigt.
Konkret wird eine Entschlackung des ZGB Art. 89 bis durch die Beifügung eines Absatzes angestrebt, der regeln soll, welche Bestimmungen für Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen Gültigkeit haben. Zudem unterstützt man die Schaffung von klaren und langfristig angelegten Rahmenbedingungen zwecks Gewährleistung der Planungs‐ und Rechtssicherheit für die Unternehmen. Der Verband befindet sich derzeit auf Mitgliedersuche. Die Geschäftsführung von Patronfonds obliegt Cécile Bachmann von der Kommunikationsagentur Furrer.Hugi&Partner, die auch gerne Anfragen von Wohlfahrtsfonds entgegennimmt.
Handelsblatt: “PKs setzten auf Stabilität”
Die Schweizer Pensionskassen wenden sich zunehmend von strukturierten Produkten wie etwa Zertifikaten ab. „Seit der Finanzkrise sehen wir einen verstärkten Trend, dass Pensionskassen immer weniger strukturierte Produkte einsetzen“, erklärte Pascal Sahli von Goldman Sachs dem Handelsblatt. Die US-Investmentbank zählt verschiedene Schweizer Pensionskassen zu ihren Kunden.
Die Krise habe das Bewusstsein vieler Pensionskassen für mögliche Nachteile dieser Produkte geschärft. Das Gegenpartei-Risiko und der Einfluss der Kreditprämie der Emittentin auf die Preise von strukturierten Produkten scheine den Pensionskassen verstärkt bewusstgeworden zu sein. „Wir gehen davon aus, dass dieser Trend auch für andere europäische Länder gilt“, sagte Sahli.
Pensionskassen strebten vor allem Stabilität und Transparenz an. „Wir sehen für strukturierte Produkte bei Pensionskassen nur ein sehr begrenztes Anwendungsgebiet“, sagte der Investmentbanker. Um das Gegenparteirisiko anzugehen setze Goldman verstärkt auf Fonds als Anlagevehikel. „Wir setzen Fondsformate vor allem für Rohstoff-Anlagen, Hedgefonds-Replikationen oder Schwellenländeraktien-Engagements ein“, sagte Sahli.
NZZ: “SNB ‘raubt’ Anlegern die letzten Basispunkte”
In der NZZ werden die Konsequenzen der von der Nationalbank betriebenen Tiefzinspolitik für die Anleger beschrieben. Es heisst dort u.a.: “Zu den Verlierern gehören aber auch die Schweizer privaten und institutionellen Anleger. Die nominalen Renditen von Schweizer Staatsanleihen lagen am 30.8.2011 zwischen -0,03% für zwei Jahre Laufzeit und 1,47% für zwanzig Jahre bzw. 1,44% für dreissig Jahre Laufzeit. Diese Renditen sind bös gesagt ohnehin schon ein Witz. Bereinigt man sie noch um die Inflation, bleibt nicht mehr viel übrig. Die Teuerung betrug in der Schweiz im Juli gemessen an der Jahresrate der Konsumentenpreise 0,5%. Daraus ergibt sich für Anleger eine negative reale Rendite in den Laufzeiten-Bereichen zwei bis vier Jahre, über fünf Jahre kommen sie plus/minus null davon (vgl. Tabelle). Und selbst über eine Laufzeit von dreissig Jahren erhalten Schweizer Investoren real nicht einmal mehr 1% Rendite. Wie sollen institutionelle Anleger wie Pensionskassen und Versicherungen da ihre Rendite-Verpflichtungen erfüllen?”
NZZ: Strukturreform trifft Pensionskassenexperten
Michael Ferber geht in der NZZ auf die Folgen der Strukturreform auf die Branche der Pensionskassen-Experten ein. Diese stipuliert neue Unabhängigkeitsvorschriften, welche das bisherige Geschäftsmodell einer Reihe von grossen Beratungsunternehmen in Frage stellt. Neu heisst es in Art. 40 BVV2: “Der Experte für berufliche Vorsorge muss unabhängig sein (. . .). Mit der Unabhängigkeit nicht vereinbar ist insbesondere: a. die Mitgliedschaft im obersten Organ oder in der Geschäftsführung der Vorsorgeeinrichtung (. . .)”.
In der NZZ heisst es dazu: “Die meisten der betroffenen Gesellschaften sind derzeit noch am Abwägen der neuen Bestimmung. Auf die Regelung reagiert hat unterdessen bereits die Zürcher Gesellschaft Allvisa. Sie hat sich aufgespalten, wie ihre Partner Martin Hubatka und Roger Bergmann den Kunden in einem Schreiben im Juli mitgeteilt haben. «Die im Juni vom Bundesrat erlassenen Governance-Bestimmungen in der beruflichen Vorsorge sehen vor, dass ein Dienstleister künftig nicht mehr gemeinsam die Geschäftsführung und die Expertentätigkeit ausüben darf. Wir haben uns entschieden, diese Neuerung umzusetzen (. . .)», heisst es darin. Seit Juli sind zwei Mitarbeiterinnen aus Allvisa ausgeschieden und führen die Geschäftsführungs-Mandate in der neu gegründeten Gesellschaft BvGe Management in Wil (SG) weiter.
Branchenvertreter wie Peter Zanella von Towers Watson kritisieren einige Bestimmungen der Strukturreform. So sei der Begriff der Geschäftsführung, der in der bisherigen Gesetzgebung nicht existierte, nicht klar formuliert und definiert. Die Pensionskassenexperten seien bei der Ausübung dieser Tätigkeit immer dem Stiftungsrat Rechenschaft schuldig, dieser sei stets der wahre Geschäftsführer. Oft handle es sich bei den Tätigkeiten der Experten auch nur um im Milizsystem notwendige Sekretariatsarbeiten für den Stiftungsrat, ohne dass wichtige materielle Entscheidungen getroffen werden könnten. Die Regelung sei in der Praxis verwirrend und wohl unreflektiert aus dem Obligationenrecht übernommen worden.”
Could We Really Live to 150?
Sonia Arrison, author of a new book on longevity, explains how scientific advances are making radical life expansion — to age 150 and beyond — a possibility, and what it could mean for human existence.
Gemini: Strafuntersuchung eingestellt
Das BSV schreibt in einer Mitteilung: “Im Nachgang zu der vom BSV angeordneten Untersuchung über Entschädigungen an die «Gemini Personalvorsorge AG» (heute GPV Services AG) hatte das BSV zur Abklärung allfälliger strafrechtlicher Tatbestände gegen Prof. Dr. Carl Helbling und Dr. Oskar Leutwyler das Dossier an die Strafuntersuchungsbehörden weitergeleitet. Die zuständige Staatsanwaltschaft kam inzwischen zum Schluss, dass keine strafbaren Handlungen vorliegen und hat die Strafuntersuchung deshalb eingestellt.”
travail.suisse will billigere 2. Säule
Travail suisse hat an einer Medienkonferenz ihre Forderung nach einer billigeren 2. Säule vorgestellt. Im Zentrum stehen einerseits die Assekuranz und andererseits die Vermögensverwalter. Nach Meinung von travail.suisse verdienen beide Seiten zuviel an der beruflichen Vorsorge. Die Forderungen werden folgendermassen zusammen gefasst:
- Die bei Stiftungen von Lebensversicherern versicherten Arbeitnehmenden müssen fair an den Überschüssen beteiligt werden. Kann eine Verbesserung der damit verbundene Mindestquotenregelung („Legal-quote“) zur Gewinnausschüttung die heute betriebene Zweckentfremdung der Vorsorgegelder nicht stoppen, ist eine Verbannung der Lebensversicherer als Träger von beruflichen Vorsorgeeinrichtungen unumgänglich.
- Die Vermögensverwaltungskosten von fast 4 Mrd. CHF jährlich müssen klar reduziert werden. Die zweite Säule ist nicht der Goldesel der Finanzindustrie. Die zweite Säule wird mit solch horrenden und oft versteckten Vermögensverwaltungskosten in den Dunstkreis der Abzocker gerückt. Das ist einer Sozialversicherung nicht würdig. Bundesrat Burkhalter muss dafür sorgen, dass dies unterbunden wird.
- Die klare Botschaft der Bevölkerung gegen Rentensenkungen ist zu respektieren. Wenn Anpassungen des Umwandlungssatzes notwendig sind, müssen Ausgleichsmassnahmen ergriffen werden, die Rentenkürzungen kurz- und langfristig verhindern.
P.W. Die Forderungen sind politisch motiviert und nicht ausreichend begründet. Die endlose Auseinandersetzung um die Legal Quote ist weitgehend fruchtlos geblieben und erhält auch hier keine neuen Elemente. Die Forderung, die Versicherer bei Nichterfüllung “aus der 2. Säule zu verbannen” ist unsinnig, solange ihr Produkt auf dem Markt in so hohem Masse nachgefragt wird und zudem zahlreiche Alternativen vorliegen. Auch die Forderungen an die Finanzindustrie gehen ins Leere. Wir haben heute eine höchst komplizierte 2. Säule. Die ist nicht gratis zu haben. Die Vermögensverwaltungskosten sind international kompetitiv und vergleichsweise günstig. Was travail.suisse bietet, ist leider nicht sehr gehaltvoll.
Publica gibt Erfolgsmeldung ab
Die obige Grafik zeigt die Entwicklung des Deckungsgrads der Publica im Vergleich zum gesamtschweizerischen Durchschnitt auf Basis der Zahlen des Swisscanto PK-Monitors. Dazu hat die Kasse einen ausführlichen Kommentar verfasst, der allerdings keine weiteren Erkenntnisse bringt, ausser dass die aktuelle Marktverfassung für Pensionskassen eher ungünstig ist, was als bekannt vorausgesetzt werden dürfte. Auch dass die Publica ihre Fremdwährungsrisiken systematisch absichert, ist bekannt. Hat allerdings auch bereits zu einem parlamentarischen Vorstoss geführt. Wir vermuten, dass die Grafik für die Publica ein Mittel zur Rechtfertigung ihrer Strategie und als Abwehr gegen unliebsame parlamentarische Zwischenrufe gedacht ist.
Mitteilung Publica / Interpellation Kaufmann
Leitfaden Schweizerische Sozialversicherung in 12. Auflage
Erstmals 1990 erschienen, hat der “Leitfaden Schweizerische Sozialversicherung” von Getrud Bollier in diesem Sommer seine 12. Auflage erreicht. Mittlerweile ein Buch mit den Dimensionen und dem Gewicht eines Backsteins. Doch beeindruckender noch als der schiere Umfang der Informationen sind Präzision und Detaillierungsgrad der vielen Angaben und Erläuterungen. Was alles allein in den letzten zwei Jahren seit der letzten Auflage geändert hat, ist anschaulich im Vorwort beschrieben: “Noch nie war eine Neuauflage des Leitfadens so intensiv zu bearbeiten. Auf 2012 treten die 11. AHV-Revision mit technischen Neuerungen (Nichterwerbstätigenbeiträge) und die IV-Revision 6a in Kraft sowie die meisten Bestimmungen der Strukturreform der beruflichen Vorsorge. In den grenzüberschreitenden Sozialversicherungen steht der Nachvollzug der innerhalb der EU seit Mai 2010 geltenden Bestimmungen an. All diese Kapitel wurden grundlegend überarbeitet, dies mit den ab 2012 gültigen Bestimmungen (soweit sie bis 15.07.2011 bekannt waren). Selbstverständlich wurden auch die Arbeitslosen- und die Krankenversicherung angepasst. Speziell wird neu auf die Krankentaggeldversicherung eingegangen, dies als Sozial- und als Privatversicherung. Die Pflegefinanzierung beeinflusst auch die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und in der Sozialhilfe gilt es die Revision der SKOS-Richtlinien zu berücksichtigen.”
Im Leitfaden werden die zehn Sozialversicherungen in je einem Kapitel nach einem einheitlichen Konzept vorgestellt. Dieses wurde soweit möglich auch für die Säule 3a/3b und die Sozialhilfe mit den revidierten SKOS-Richtlinien angewandt. Die zehn Kapitel werden eingeleitet von je einem über die Entwicklung der Soziale Sicherheit, die Struktur gemäss Bundesgesetz über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrecht ATSG und grenzüberschreitende Sozialversicherungen. Abgerundet wird das (neu mit Schlagwortverzeichnis versehene) Werk mit praxisbezogenen Darstellung der rechtlichen Aspekte und einer schematischen Übersicht. Die jedem Kapitel angefügten Kontrollfragen werden in einem beigelegten Separatdruck unter dem Titel “Lösungsvorschläge” beantwortet.
Die 12. Auflage des Leitfadens richtet sich an alle am schweizerischen System der sozialen Sicherheit interessierten Person und solche, die mit dem Vollzug der Sozialversicherungen betraut sind sowie an Studierende.
Gertrud E. Bollier, Leitfaden Schweizerische Sozialversicherung, 12. überarbeitete Auflage, Verlag Stutz Druck AG, Wädenswil 2011, 745 Seiten, CHF 109.-, ISBN 978-3-905839-19-7.
gebo Sozialversicherungen ag / Bestellung
NZZaS: BVK droht Austrittswelle
Die durch die Korruptionsfälle schon schwer belastete Zürcher BVK steht vor weiteren und schwerwiegenden Problemen. Ihr Deckungsgrad ist Ende Juli 2011 auf 82% gesunken und dürfte mittlerweile noch tiefer liegen. Neben den Einbussen am Kapitalmarkt bestehen strukturelle Defizite. Gemäss NZZ am Sonntag überlegen viele der angeschlossenen Gemeinden einen Austritt aus der Zürcher Kantonskasse. 33’000 der 76’000 aktiv Versicherten könnten die PK verlassen. Die NZZaS schreibt: “Brisant sind diesbezüglich bisher nicht bekannte Bestimmungen, welche zwischen der BVK und Vertragspartnern gelten. Gemeinden, die aus der BVK austreten, können laut den Verträgen ihre Altersrentner in der BVK zurücklassen. Thomas Schönbächler bestätigt den Sachverhalt. Gemeindevertreter berichten, ihnen lägen von Versicherern sehr attraktive Angebote vor für den Fall, dass sie ohne Rentner wechselten. Strittig ist, wer für die Unterdeckung der Rentner aufzukommen hat.
Die Gemeinden rüsten sich darum jetzt für den juristischen Kampf gegen die BVK. Auch hier sind die Arbeiten offenbar weit fortgeschritten, Gutachten sind verfasst. Offen über diese Vorbereitungen reden will aber niemand. Man wolle mit Blick auf kommende Verhandlungen keine Trümpfe aus der Hand geben, heisst es zur Begründung. Dem Vernehmen nach trifft der leitende Ausschuss des Gemeindepräsidentenverbands Vorbereitungen, um das sogenannte Teilliquidationsreglement der BVK anzufechten. Mit diesem eben erst geschaffenen Werk zur Regelung von Austritten wolle die BVK die finanzielle Verantwortung für die Rentner den Gemeinden zuschieben, heisst es auf Seite der Gemeinden. Markus Gossweiler, Gemeindeschreiber von Maur, sagt immerhin: «Wir sind daran, die Interessen der Gemeinden zu bündeln.» Die Fragen zu einem Austritt seien nicht klar geregelt. Ein gemeinsames Vorgehen der Gemeinden sei sinnvoll.
Die Zeit drängt. Weil die BVK deutlich weniger einnimmt, als sie müsste, unterstützen aktive BVK-Versicherte die BVK-Pensionäre zurzeit mit gegen 100 Millionen Franken pro Jahr. Ihr Deckungsgrad verschlechtert sich damit laufend. Auch bei bürgerlichen Zürcher Finanzpolitikern scheint jetzt die Einsicht zu wachsen, dass die BVK nur noch mit dem Griff in die Staatskasse zu retten ist. «
PK-Rating: Umfrage bis 2. September verlängert
Der Tages-Anzeiger meldet: Die Erhebung der Daten für das jährliche Pensionskassen-Rating des TA wird um eine Woche verlängert und dauert nun bis zum 2. September. Am Pensionskassen- Vergleich können sich mit Ausnahme der Sammelstiftungen alle Vorsorge- Einrichtungen beteiligen. Die Publikation der Ergebnisse ist im September vorgesehen. Alle Informationen über die Erhebung, die zum siebten Mal durchgeführt wird, sind auf www.pk-rating. com zu finden.