Sonntag: “Renten sind zu hoch”
Yves Demuth greift im Sonntag die aktuelle Diskussion um Mindestzins, Umwandlungssatz und Rentenhöhe auf. Zitiert werden Gerold Büherer (Economie Suisse), Daniel Lampart (SGB), Françoise Bruderer (PK Post) und Martin Janssen (Ecofin). Die Verteilung der Argumente lässt sich aus den Namen leicht ablesen. Ausser Lampart erachten alle Genannten eine Senkung des UWS als unumgänglich. Er setzt auf die historischen Renditen, die aus irgendwelchen Gründen auch in Zukunft wieder erzielt werden könnten.
Colette Nova: “Umwandlungssatz muss rasch sinken”
In einem Interview mit dem Sonntag äusserte sich die frühere Gewerkschaftssekretärin und heutige Vizedirektorin im BSV, Colette Nova, zum Umwandlungssatz. Auszüge:
Frau Nova, sind die Renten heute zu hoch?
Colette Nova: In vielen Fällen: ja. Es leiden besonders Pensionskassen, die gezwungen sind, den gesetzlich vorgeschriebenen Umwandlungssatz von 6,8 Prozent anzuwenden. Diese Kassen verlieren jedes Jahr Geld. Das sind meist Kassen mit Versicherten, die rund 83 500 Franken oder weniger im Jahr verdienen.
Um wie viel zu hoch sind denn deren Renten?
Es gibt zwischen den einzelnen Pensionskassen grosse Unterschiede. Man rechnet damit, dass diesen Kassen jedes Jahr 300 bis 600 Millionen Franken fehlen. Kassen mit vielen Versicherten mit höheren Löhnen haben mehr Spielraum.
Die Renten werden auch bezahlt, als wenn nichts wäre.
Ja. Die Reserven müssen aufgebraucht werden, und durch die schlechtere Verzinsung steigt das Alterskapital der Aktiven weniger. Natürlich wird es als unfair empfunden, wenn das Kapital der heutigen Rentner mit 4 Prozent verzinst wird und Berufstätige ab 2012 nur noch den Mindestzins von 1,5 Prozent erhalten. Aber es ist nun mal so: Wenn der Zins der einen Gruppe zu hoch ist, dann kann die Pensionskasse das nur kompensieren, wenn sie der anderen Gruppe weniger gibt. Es geht also nicht anders.
Das Volk hat die Senkung von 6,8 auf 6,4 Prozent im März 2010 überaus deutlich verworfen.
Die Abstimmung hat deutlich gemacht, dass die Stimmbevölkerung keine Senkung der nominellen Renten akzeptiert. Wenn man nun den Umwandlungssatz senken und die Renten nominell gleich hoch halten will, dann gibt’s eigentlich nur eine Lösung: Wir müssen mehr in die berufliche Vorsorge einzahlen – indem wir mehr Lohnprozente abgeben oder den Koordinationsabzug senken. Im zweiten Fall bleibt der Lohnprozentsatz gleich, wird aber auf einem grösseren Teil des Lohnes angewendet. Oder man kann beide Massnahmen kombinieren.
Die Linke wehrt sich gegen den neuen Sozialabbau, auch mit dem Argument, dass der Bund immer den Hang hat, die Lage zu dramatisieren. Bei der AHV jedenfalls hat sich der Bund ein paarmal getäuscht.
Das kann man nicht vergleichen: Es geht hier nicht um Modellrechnungen wie im Fall der AHV. Wir reden hier von den Anlagen und dem erreichbaren Anlagegewinn in der zweiten Säule, und dafür braucht es keine Prognosen. Dafür reicht ein Blick in die Realität. Allein die Unterdeckung der «normalen» Pensionskassen ohne Staatsgarantie beläuft sich heute auf total fast 17 Milliarden Franken!
AST Swiss Life: Erfolgreiche Lancierung einer Immobiliengruppe
Die Emission der Anlagegruppe Geschäftsimmobilien der Anlagestiftung Swiss Life konnte am 25. Oktober 2011 erfolgreich abgeschlossen werden. Die Anlagestiftung Swiss Life vergrössert damit ihren Kundenstamm im Geschäftssegment der halbautonomen und autonomen Vorsorgeeinrichtungen, wie es in einer Mitteilung der Swiss Life heisst.
Das Portfolio bestehend aus Schweizer Geschäftsimmobilien ist bei den Investoren erwartungsgemäss auf grosses Interesse gestossen. Schweizer Vorsorgeeinrichtungen aus dem privaten wie auch öffentlichen Bereich haben Investitionszusagen im Umfang von rund 890 Mio. geleistet. Damit wurde das Erstemissionsvolumen von 500 Mio. deutlich überzeichnet. Die Überzeichnung führte bei der Zuteilung teilweise zu Kürzungen, es konnten jedoch alle Anleger mit Anteilen bedient werden.
Seit Jahresbeginn verdoppelte die Anlagestiftung die verwalteten Vermögen von 1,2 auf 2,4 Milliarden Franken. Sie betreut mittlerweile rund 500 institutionelle Kunden.
TA: Bürgerliche wollen «Rentenklau der Rentner» beenden
Der Tages-Anzeiger behandelt das Thema des versicherungstechnisch zu hohen Umwandlungssatzes und die damit ausgelöste Umverteilung von Aktiven zu Rentnern aufgrund der Pensionierungsverluste. Zitiert werden Hanspeter Konrad (ASIP), Othmar Simeon (Swisscanto), Marianne Kleiner (FDP), Toni Bortoluzzi (SVP), Jürg Stahl (SVP), Jacqueline Fehr (SP). Während die PK-Fachleute und die bürgerlichen Parlamentarier eine Senkung des UWS für unumgänglich und eine Volksabstimmung darüber für den falschen Weg halten, ist Fehr ganz anderer Meinung: «Der Umwandlungssatz bestimmt über die Renten und soll deshalb via Referendum dem Volk vorgelegt werden.»
BZ: Was der Mindestzins konkret bedeutet
Interpellation SP: Krise und Renten, Antwort des BR
Der Bundesrat hat auf eine von der SP-Fraktion eingereichte Interpellation unter dem Titel “Krise als Vorwand für Angriff auf die Renten” geantwortet. Im Einzelnen ging es um die Frankenhausse, Rentenentwicklung, Verwaltungskosten, Verfassungsziel und Abfederung von Renteneinbussen.
Der Bundesrat, resp. das zuständige BVG, hat sich redlich Mühe gegeben mit der Antwort. Sie steht auf der Website des Bundes zur Einsicht bereit.
BVK: Sorgen der Versicherten
Weil sie Angst um ihre Pensionskasse haben, wandten sich Tausende Angestellte des Kantons in einem offenen Brief an Regierungsrätin Ursula Gut. Sie fordern eine rasche Sanierung. Überreicht wurden die Unterschriften am Donnerstagnachmittag von den Vereinigten Personalverbänden VPV des Kantons Zürich. In den letzten Monaten hätten die VPV bei vielen Staatsangestellten eine immer grösser werdende Sorge um die Sicherheit der BVK festgestellt, schreiben die VPV in einer Mitteilung.
Tages-Anzeiger / Offener Brief
Travail Suisse: Mindestzins systematisch zu tief
In einer Mitteilung von Travail Suisse heisst es zum Mindestzins-Entscheid: “Für Travail.Suisse ist es nicht haltbar, dass der Mindestzins in der beruflichen Vorsorge systematisch zu tief angesetzt wird. Es ist nicht fair, mit Verweis auf die unsichere künftige Lage einen Tiefzinsentscheid an den nächsten zu reihen, zumal in guten Jahren in der Vergangenheit der Mindestzins nicht oder zu wenig angehoben wurde. Der Bundesrat hat mit seinem heutigen Entscheid einseitig dem Druck der Versicherungsbranche nachgegeben und den Interessen der versicherten Arbeitnehmenden nicht Rechnung getragen.”
NZZ: Schleierhaftes zum Mindestzins
Werner Enz schreibt in seinem Kommentar in der NZZ zum Mindestzins-Entscheid des Bundesrates u.a: “Es drängt sich die Schlussfolgerung auf, dass Ämter, Kommissionen und der Bundesrat kluge Analysen anstellen, um dann daraus wiederholt einen zu hoch angesetzten Mindestzins abzuleiten. Das Gefälle zwischen Anspruch und Wirklichkeit nimmt dabei zu, weil dieser Jahrmarkt seit einigen Jahren munter betrieben wird. So haben sich in sechs Jahren BVG-Mindestzinsen von über 13% kumuliert, wogegen wegen garstiger Kapitalmarktbedingungen Pensionskassen um nur knapp 5% an Substanz zulegten.”
ASIP begrüsst Mindestzins-Entscheid
Der Pensionskassenverband ASIP hält in einer Mitteilung fest: “Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP begrüsst den Entscheid des Bundesrates, den BVG-Mindestzinssatz für 2012 auf 1.5% festzulegen und bezeichnet ihn als notwendig. Der Entscheid stützt sich auf eine vom ASIP immer wieder geforderte, nachvollziehbare Formel mit objektiven Kriterien. Dies erhöht den Gestaltungsspielraum für die Pensionskassen-Verantwortlichen und damit die langfristige Sicherheit der zweiten Säule. Denn die Kriterien orientieren sich an wirtschaftlichen Realitäten und nicht an politischen Opportunitäten. Der ASIP weist schon länger darauf hin, dass die bisherige Gesamtentwicklung Korrekturmassnahmen erfordert. Beispielsweise ist der von der Politik festgelegte Umwandlungssatz zu hoch, und auch beim Mindestzinssatz fordert er eine grundlegende Entpolitisierung.
Der ASIP begrüsst die Wahl der Mitglieder der neu zu bildenden Oberaufsichts-Kommission. Er erwartet von dieser neuen Kommission – in Absprache mit der Konferenz der kantonalen/regionalen Aufsichtsbehörden – die Sicherstellung einer einheitlichen Aufsichtspraxis. Zudem ruft der ASIP in Erinnerung, dass die für die Aufsichtstätigkeit notwendigen Standards nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage und vorheriger Anhörung der interessierten Kreise erlassen werden dürfen.”
Susanne Jeger neue Direktorin der PKBS
Die Pensionskasse Basel-Stadt schreibt in einer Mitteilung: “Der Verwaltungsrat der Pensionskasse Basel-Stadt hat die 47-jährige Juristin Susanne Jeger, wohnhaft in Laufen, zur neuen Direktorin der Pensionskasse Basel-Stadt gewählt. Sie tritt per 1. März 2012 die Nachfolge von Dieter Stohler an, der als Direktor zur Pensionskasse des Bundes, Publica, wechselt.
Susanne Jeger hat ihr Studium an der Universität Basel abgeschlossen und ist Fürsprecherin und Notarin des Kantons Solothurn. Sie verfügt über langjährige berufliche Erfahrung in der Privatassekuranz. Im Jahre 2004 wurde sie zur Leiterin des Bereichs Kollektivleben von Nationale Suisse ernannt. Der Verwaltungsrat freut sich, die Verantwortung für diese anspruchsvolle Funktion einer ausgewiesenen Fach- und Führungspersönlichkeit übertragen zu können.”
SP: Kritik an Mindestzinsentscheid
Die SP schreibt in einem Kommentar zum BVG-Mindestzinsentscheid des Bundesrates: “Die neuerliche Senkung des Mindestzinses kommt ausgerechnet zu jenem Zeitpunkt, an welchem Innenminister Burkhalter und die bürgerlichen Parteien mit Hochdruck an weiteren Abbauplänen bei den Renten arbeiten. Die Krise soll als Vorwand für eine Senkung des Umwandlungssatzes und einen allgemeinen Angriff auf die Renten genommen werden. Dagegen wird sich die SP mit aller Kraft einsetzen. Insbesondere auch angesichts eines Berichts, der dem Bundesrat heute vorliegt und der im Bereich BVG jährliche Vermögensverwaltungskosten von 3.9 Milliarden Franken ausweist. Bevor erneut an der Rentenschraube gedreht werden darf, müssen zunächst diese Kosten massiv gesenkt werden.”
SVV: “Mindestzins 2012 ist zu hoch”
Der schweizerische Versicherungsverband SVV hält in einer Mitteilung fest: “Der Mindestzinssatz ist eine Garantie und ein Anspruch der Versicherten gegenüber der Vorsorgeeinrichtung. Er muss deshalb so festgelegt werden, dass er für diese auch erreichbar ist. Das war in den vergangenen Jahren leider nicht der Fall. Die kumulierte BVG-Mindestverzinsung in den letzten sechs Jahren betrug 13,6%, die kumulierte Performance der Vorsorgeeinrichtungen aber lediglich rund 4,8%.
Bei tiefen Zinsen und dazu vergleichsweise hohen Renditevorgaben entsteht die Gefahr, dass die Vorsorgeeinrichtungen mit einer Anlagestrategie operieren, welche ihre Risikofähigkeit übersteigt. Der Bundesrat hätte mit einem tieferen Mindestzinssatz ein klares Signal für die finanzielle Sicherheit der beruflichen Vorsorge setzen können.
Seit der Volksabstimmung über den BVG-Umwandlungssatz am 7. März 2010 wird immer wieder auf die Bedeutung des Vertrauens in die berufliche Vorsorge hingewiesen. Die wichtigste und zwingend notwendige Voraussetzung dafür bildet die finanzielle Sicherheit der Vorsorgeeinrichtungen. Diese wird jedoch je länger desto stärker gefährdet.”
BR setzt BVG-Mindestzins auf 1,5%
Das BSV schreibt in einer Mitteilung: “Der Bundesrat hat beschlossen, den Mindestzinssatz auf den 1. Januar 2012 auf 1.5% festzusetzen. Die Festlegung des Satzes erfolgt wie im Vorjahr auf Basis einer Berechnungsmethode, welche die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge dem Bundesrat mehrheitlich empfohlen hat. Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes sind dabei vor allem der langfristige Durchschnitt der Bundesobligationen sowie die Entwicklung der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Mit der Anpassung des Satzes wird der negativen Entwicklung und den aktuellen Schwankungen der Finanzmärkte angemessen Rechnung getragen.
Die Berechnungsmethode der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) kombiniert weitgehend risikolose mit risikoträchtigen Anlagen. Als Ausgangspunkt der Überlegungen dient wie bereits im Vorjahr der langfristige gleitende Durchschnitt der Rendite der 7-jährigen Bundesobligationen. Dieser gleitende Durchschnitt entspricht einem Obligationenportfolio, dessen Rendite fast risikolos erreichbar ist. Zusätzlich berücksichtigt werden der Pictet BVG Index 93 sowie der IPD Wüest & Partner Index, welche Aktien, Anleihen und Liegenschaften enthalten.
Die 2009 von der Mehrheit der BVG-Kommission dem Bundesrat empfohlene Formel ergibt per Ende Oktober einen Wert von 1.5%. Zu beachten ist ausserdem, dass die Aktienmärkte in diesem Jahr eine ausserordentlich negative Entwicklung mit hohen Schwankungen aufweisen. Der Swiss Market Index verlor 2011 beispielsweise per Ende Oktober rund 11%. Auch sind die aktuellen Zinssätze für Bundesobligationen auf rekordtiefem Niveau. Eine Anpassung des Satzes ist demnach gerechtfertigt.
Auch die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge empfahl an ihrer Sitzung vom 1. September 2011 dem Bundesrat mehrheitlich einen Mindestzinssatz von 1.5%. Die Vorschläge hatten von 1% bis 2% gereicht. Bei der Konsultation der Sozialpartner hatten die Gewerkschaften für 2% bis 2.25% votiert, während sich die Arbeitgeberverbände für einen Satz von 1.25% bis 1.75% ausgesprochen hatten. Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) verlangte eine Senkung auf 1%.”
BR hat die Mitglieder der Oberaufsichtskommisson gewählt
Der Bundesrat hat folgende Personen als Mitglieder der neu geschaffenen Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge gewählt.
Vizepräsidentin:
- Dr. oec. publ. Vera Kupper Staub, 1967, ehemaliges Geschäftsleitungsmitglied und ehemalige Leiterin des Geschäftsbereichs Vermögensanlage der Pensionskasse Stadt Zürich
Zwei Sitze in der Kommission sind der Vertretung der Sozialpartner vorbehalten, die dafür Wahlvorschläge eingebracht haben. Der Bundesrat ist diesen gefolgt und hat gewählt:
- Dr. iur. Dieter Sigrist, 1948, Arbeitgebervertreter (Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerischer Gewerbeverband)
- Aldo Ferrari, 1962, eidg. dipl. Sozialversicherungsfachmann, Arbeitnehmervertreter (Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Travail.Suisse)
Die weiteren Mitglieder:
- Prof. Dr. prof. honoraire André Dubey, 1946, Professeur à la Faculté des Hautes Etudes Commerciales, Département de sciences actuarielles, Université de Lausanne
- Prof. Dr. Peter Leibfried, 1971, Professor für Auditing und Accounting und Geschäftsführender Direktor des Instituts für Accounting, Controlling und Auditing, Universität St. Gallen
- Dr. iur. Thomas Hohl, 1954, Eidg. Dipl. Pensionskassenleiter, ehemaliger Geschäftsleiter der Migros-Pensionskasse
- Catherine Pietrini, 1966, diplomierte Pensionskassenexpertin, ehemalige Senior Aktuarin und Expertin für berufliche Vorsorge bei Pittet Associés
Am 19. März 2010 hatte das Parlament die Strukturreform in der beruflichen Vorsorge verabschiedet. Mit dieser Reform wird die Aufsicht in der beruflichen Vorsorge neu organisiert. Die bisher vom Bundesrat bzw. vom Bundesamt für Sozialversicherungen ausgeübte Oberaufsicht wird auf 2012 aus der zentralen Bundesverwaltung ausgegliedert und neu einer unabhängigen Kommission zugewiesen. Aufgabe der neuen Oberaufsichtskommission wird es insbesondere sein, für eine einheitliche Aufsichtspraxis der kantonalen bzw. regionalen Aufsichtsbehörden zu sorgen.
Bereits im Juni hatte der Bundesrat Dr. iur. Pierre Triponez zum Präsidenten der Oberaufsichtskommission gewählt. Der Präsident setzte im August Manfred Hüsler als ersten Direktor ein, der das Sekretariat der Kommission führen und damit ab dem 1. Januar 2012 für die operative Umsetzung der Oberaufsicht über die 2. Säule verantwortlich sein wird.