BE: Verschärfte Tonlage
Das Schlamassel der Berner kantonalen Kassen löst in der öffentlichen Diskussion eine zunehmend verschärfte Tonlage aus. Chefredaktor Michael Hug von der Berner Zeitung nimmt jedenfalls kein Blatt vor den Mund.
KMU-Verband gründet PK
Der Schweizerische KMU-Verband (SKV) hat eine eigene Pensionskassenlösung realisiert. Bei Gesprächen mit KMU habe man immer wieder festgestellt, dass die meisten Firmen gar nicht wüssten, wie hoch der Deckungsgrad ihrer Pensionskasse sei, wo ihre Gelder angelegt würden und wie hoch die Gebühren seien, schreibt der SKV. In Kooperation mit der Fundamenta-Sammelstiftung seien die Bedürfnisse von KMU evaluiert und drei Lösungen entwickelt worden.
Stadt Bern: Streit um Primat
Der “Bund” berichtet über Pläne, bei der Berner städtischen Kasse einen Primatwechsel vorzunehmen. “Peter Ammann (GLP) sprach von einem «historischen Moment». Mit einer interfraktionellen Motion hat gestern im Stadtrat eine Mitte-rechts-Koalition den Gemeinderat beauftragt, bis Ende März 2016 eine Vorlage für einen Wechsel bei der städtischen Pensionskasse vom Leistungs- zum Beitragsprimat vorzulegen. «Es geht darum, dass die jungen Menschen in vierzig Jahren auch noch eine anständige Rente beziehen können», argumentierte Ammann. Die Beibehaltung des Leistungsprimats sei längerfristig nicht finanzierbar. «Die wachsende Finanzierungslücke ist ein Fakt», betonte auch Judith Renner-Bach (BDP). Finanzdirektorin Barbara Hayoz (FDP) betonte, dass der Gemeinderat den Primatwechsel nicht erzwingen wolle. «Ein Primatwechsel ist nicht ohne Einbussen bei der Besitzstandswahrung zu haben.» Bei einem Wechsel werde es eine Generation geben, die harte Einbussen hinnehmen müsse, betonte Hayoz. Der Rat hatte für diese Bedenken jedoch kein Gehör: Mit 41 zu 29 Stimmen hat das Parlament die Motion für erheblich erklärt.
Zahlreiche städtische Angestellte hatten die Debatte auf der Tribüne verfolgt. Sie wurden vom VPOD mobilisiert, der die Verabschiedung der Motion für einen Primatwechsel in einem Communiqué umgehend als «üblen Wahlkampf auf dem Buckel des Personals» bezeichnet hat. Der VPOD erinnert in der Mitteilung an die Kosten der Besitzstandswahrung bei einem Primatwechsel, die vom Gemeinderat auf 567 Millionen Franken beziffert worden seien. «Die Gefahr ist gross, dass die Angestellten die Verschlechterung ihrer Pensionsaussichten auch noch selber finanzieren müssten», hält der Verband fest. Und kündigt zugleich an, sich «mit allen Mitteln» gegen die Folgen eines Primatwechsels zur Wehr zu setzen.”
Die Zinstheorie des SGB und der UWS
In der Gewerkschaftszeitung “work” entwickelt der Chefökonom des Gewerkschaftsbundes, Daniel Lampart, eine Theorie, derzufolge fünf Prozent Rendite für Pensionskassen realistisch sind und deshalb eine weitere Senkung des Umwandlungssatzes unnötig sei. “Laut ökonomischer Theorie sind die Zinsen auf risikoarmen Anlagen längerfristig gleich hoch wie das Wachstum des Bruttoinlandprodukts (BIP) plus einen Aufschlag für den Liquiditätsverzicht der Anleger. Die Schweizer Wirtschaft wächst längerfristig nominell rund 3 Prozent pro Jahr. Mit dem Aufschlag von 1 Prozentpunkt für den Liquiditätsverzicht macht das 4 Prozent. Durch Anlagen in Fremdwährungen oder riskantere Anlagen (Aktien) kann diese Rendite noch erhöht werden. Eine der Hauptursachen für den Rückgang der Zinsen in den letzten Jahren ist die weltweit tiefe Inflation. Dass diese auch künftig so tief bleiben wird, ist zweifelhaft. Gründe für die tiefe Inflation sind: vermehrte Importe aus aufstrebenden Ländern mit teils unterbewerteten Währungen (China), Abbau von Handelshemmnissen (tiefe Zölle usw.), neue Informations- und Telekommunikationstechniken, zunehmender Druck auf die Löhne (Abbau beim Arbeitnehmerschutz).
Die Wirkung einiger dieser Faktoren dürfte in nächster Zeit zumindest teilweise nachlassen. In China steigen die Löhne bereits, und eine Aufwertung der chinesischen Währung ist nur eine Frage der Zeit. Bisher fehlen dem Bundesrat gute Argumente für tiefere Pensionskassenrenten.”
Wegleitung für öffentlich-rechtliche VE
Mit der Revision des BVG vom 17. Dezember 2010 wurden die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für Teilkapitalisierungssysteme öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen neu geregelt. Die BVG-Revision ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Für ihre Umsetzung besteht eine Übergangsfrist bis Ende 2013. Öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen, die am 31. Dezember 2011 gestützt auf eine Staatsgarantie eine Unterdeckung aufwiesen, stehen zunächst vor dem Entscheid, ob sie künftig den Grundsatz der Vollkapitalisierung einhalten oder das Teilkapitalisierungssystem gemäss den neuen Art. 72a ff. BVG wählen sollen.
Auf seiner Homepage hat der ASIP eine ausführliche Wegleitung zur Umsetzung dieser neuen Gesetzesbestimmung über die Ausfinanzierung einer öffentlich-rechtlichen VE im Verfahren der Teilkapitalisierung aufgeschaltet. Das Dokument wurde als Hilfestellung von den Mitgliedern der Kommission öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen erarbeitet. Es richtet sich an die Führungs- und Entscheidungsorgane öffentlich-rechtlicher VE. Die Wegleitung soll eine Diskussionsgrundlage für einen konstruktiven Dialog mit den involvierten Akteuren schaffen, schreibt der ASIP in einer Mitteilung an die Mitglieder.
Saldo: Streit um Herausgabe von Retrozessionen
Die Vermögensverwalter müssen Retrozessionen den Auftraggebern, also den Pensionskassen oder privaten Investoren, zurückzahlen. Das hat das Bundesgericht im März 2006 entschieden. Banken und Vermögensverwalter befolgten den Entscheid nicht. Einige Anleger haben deshalb ihre Ansprüche bei den Gerichten eingeklagt. Im letzten Herbst hat die Pensionskasse von Siemens Schweiz vor Bundesgericht die Herausgabe von Retrozessionen in der Höhe von 3,6 Millionen Franken erstritten, schreibt “saldo” in der Ausgabe vom 29.02.12.
Das jüngste Urteil betrifft die UBS. Die Grossbank hatte sich trotz des früheren Bundesgerichtsentscheids geweigert, einer Erbengemeinschaft die Rückvergütungen auszuzahlen. Das Obergericht hat der Erbengemeinschaft im Grundsatz recht gegeben. Es hat die UBS am 12. Januar dazu verurteilt, den Erben Fr. 1538.60 an Retrozessionen für sechs Titel auszuzahlen.
Fürchten dürften sich die UBS und wohl auch andere Banken vor allem vor den Rückerstattungsansprüchen der Pensionskassen, meint saldo. Die von den Banken einbehaltenen Kickbacks für die von den Vorsorgeeinrichtungen angelegten Milliarden stehen den Versicherten zu. Der Pensionskassenverband ASIP unterstützt die Kassen dabei. In seiner Fachmitteilung vom letzten November hat der Verband seine Mitglieder erneut aufgefordert, die bestehenden Vermögensverwaltungsverträge zu überprüfen und allenfalls neu zu formulieren. Insbesondere solle ein pauschal formulierter Vorausverzicht auf Retrozessionen nicht akzeptiert werden.
Weiter rät der Verband, darauf zu bestehen, dass sämtliche Details zu den zu erwartenden Rückvergütungen offengelegt werden. Und er weist darauf hin, dass Rückforderungen von Retrozessionen bis auf zehn Jahre zurück möglich sind. Haben die Pensionskassen die Gelder schon geltend gemacht? Eine Umfrage von saldo haben nur wenige beantwortet und meist nur pauschal.
Für die Versicherten heisst das: Sie sollten via ihre Vertreter im Stiftungsrat der Pensionskasse darauf drängen, dass bei Banken und Vermögensverwaltern eine Verjährungsverzichtserklärung eingeholt wird und die Retrozessionen früherer Jahre zurückgefordert werden, schreibt saldo.
Berner Kassen: “Alle müssen Federn lassen”
Die Berner Zeitung beschreibt in einem Beitrag “Die hässliche und vertrackte Ausgangslage” für die Sanierung der Berner Lehrerversicherungs- und der kantonalen Kasse.
Die Deckungslücke der Pensionskassen des Kantons Bern, BLVK und BPK, umfasst um die 3 Milliarden Franken. Sie wächst um weitere 1 bis 2 Milliarden an, wenn die Kassen ihre Renditeprognosen wie erwartet reduzieren.
Der Bund setzt die Kantone mit strengeren Vorschriften unter Zugzwang. Sie müssen bis Ende 2013 verbindlich aufzeigen, wie sie die Leistungen ihrer Pensionskassen sichern wollen.
Die Bürgerlichen wollen, dass BPK und BLVK vom Leistungs- ins Beitragsprimat wechseln. Damit würde für das Staatspersonal gelten, was für gut 85 Prozent aller Angestellten in der Schweiz gilt.
Steuerzahler: Der Kanton – sprich: der Steuerzahler – greift tief in die Tasche und steht ab 2014 für den grössten Teil der Lücken der beiden Pensionskassen gerade. Dabei geht es nicht «nur» um die Deckungslücke von 3 bis 5 Milliarden Franken. Dazu kommt vermutlich etwa eine halbe Milliarde, die nötig ist, um beim Primatwechsel den Besitzstand der älteren Angestellten zu garantieren. Umstritten ist, ob der Kanton zusätzlich noch eine Wertschwankungsreserve finanzieren muss.
Personal: Auf der anderen Seite müssen die Angestellten damit rechnen, dass der Primatwechsel kommt und sie das Risiko tiefer Renditen künftig stärker selbst tragen müssen. Anzunehmen ist auch, dass das Personal mit Leistungskürzungen einen Beitrag an die Sanierung leisten muss. In welcher Form, ist offen. Wenn es nicht Rentenkürzungen sein sollen, könnte bei der BPK das Rentenalter von 63 auf 65 angehoben werden; bei der BLVK beträgt das Rentenalter schon heute 65.
Cuomo’s Pension Proposal for NY
Across New York State, years of generous and sometimes overly generous benefits have made government pensions unaffordable. Thanks to contract sweeteners and giveaways by Albany politicians, New York City’s pension costs have risen more than fivefold, to $8 billion this year from $1.3 billion in 2002. Other communities are in similarly tough straits.
Gov. Andrew Cuomo has outlined a major pension reform for new city and state workers that could offer desperately needed relief. It would change pension offers for future state and local workers, including teachers and fire and police personnel, bringing their contributions and benefits closer to those of employees in other states.
The governor estimates that over the next 30 years, the pension fix, which has the support of Mayor Michael Bloomberg and many other mayors, could save $30 billion for New York City and $83 billion for other state and local workers.
Under the proposal, new hires would contribute 4 percent, 5 percent or 6 percent of their salaries for their pensions depending on their pay levels, compared with 3 percent for workers hired recently.
Many government employees in the state can currently retire at age 62 and receive a full pension. Mr. Cuomo would increase the retirement age for most employees — except for police and fire personnel — to 65. In New Jersey and Maryland, retirement age for most workers is 65, and in Rhode Island it will be 67 starting in July.
Sonntag: Magere Renditen, tiefere Renten und schärfere IFRS-Regeln
“Der Sonntag” berichtet über die (bekannte) Kapitalmarktlage und die Konsequenzen der tiefen Renditen. Zur Sprache kommen auch die Konsequenzen der neuen IFRS-Regeln. Die Zeitung schreibt: «Wir sind wegen IFRS unter Druck, die Leistungen anzupassen», sagt der Chef einer grossen Pensionskasse. Seinen Namen will er nicht zitiert haben, da er die Mitarbeitenden nicht unnötig verunsichern will. Die Regeländerung per 2013 bewirkt, dass Anreize entstehen, die Rentenleistungen zu senken. Andernfalls drohen Gewinneinbussen, Rückstellungen oder ein Eigenkapitalrückgang. Laut Lukas Marty, Finanzchef der Revisionsgesellschaft KPMG, führt der revidierte IFRS-Standard unter anderem «bei vielen Unternehmen zu einer deutlich höheren Belastung der Erfolgsrechnung, was den Gewinn schmälert». Die neuen IFRS-Regeln werden selbst vom Pensionskassenverband Asip stark kritisiert: «Die Vorschriften können für die davon betroffenen Unternehmenspensionskassen indirekt zu Leistungsänderungen führen, die nicht zugunsten der Versicherten sind», sagt Asip-Präsident und Migros-Pensionskassen-Chef Christoph Ryter. Der Pensionskassenverband steht laut Ryter dem IFRS-Standard generell kritisch gegenüber. Der Asip könne allerdings gegen die beschlossenen Regeln «nichts Wirkungsvolles» unternehmen – obwohl sich die geänderten Bestimmungen «negativ auf die weitere Entwicklung der Pensionskassen» der IFRS-Firmen auswirken könnten.
BZ: Loch bei Berner Kassen bald 4 Milliarden
Die Berner Zeitung schreibt: “Das Drama um die beiden Pensionskassen des Kantons Bern spitzt sich erneut zu. Bislang klaffte bei der Bernischen Lehrerversicherungskasse (BLVK) und der Bernischen Pensionskasse (BPK) insgesamt ein Loch von gegen drei Milliarden Franken. Wie sich nun abzeichnet, wird die Lücke in einem Jahr um rund eine Milliarde grösser sein.
«Eine Senkung des technischen Zinssatzes von heute 3,5Prozent auf Anfang 2013 wird aus meiner Sicht nicht zu vermeiden sein», sagt Luzius Heil, der Direktor der Lehrerkasse, die gestern ihre Zahlen für das Jahr 2011 veröffentlicht hat. Dieser sind 16’400 Lehrer und 4600 Rentner angeschlossen. Heil will keine Aussage dazu machen, ob er eine Senkung auf 3,0 oder 2,5 Prozent befürwortet.
Für die BLVK würde eine Herabsetzung des technischen Zinssatzes von 3,5 auf 3,0 Prozent bedeuten, dass sich die Deckungslücke auf Anfang 2013 um 483 Millionen Franken vergrössern würde. Zum Vergleich: Die Unterdeckung per Ende 2011 beträgt knapp 1,4 Milliarden Franken. Der Deckungsgrad würde dadurch auf rund 73 Prozent sinken. Eine Absenkung des technischen Zinssatzes auf 2,5 Prozent würde den Fehlbetrag gar um eine Milliarde vergrössern. Das Aufsichtsgremium der Kasse dürfte seinen Entscheid noch vor den Sommerferien fällen.”
Die Performance für das Jahr 2011 liegt bei 1.98%. Der Deckungsgrad konnte mit 78.81% gehalten werden.
Performance-Vergleich 2011: 0 Prozent für Pensionskassen
Der zweimal jährlich durchgeführte ASIP-Performancevergleich ergibt für 2011 eine Performance von 0%. Trotz Finanz- und Schuldenkrisen und bei langfristiger Betrachtung ist die 2. Säule weiterhin stabil, meint der Pensionskassenverband in einer Mitteilung.
Mit einem Gesamtvermögen von CHF 187 Milliarden, 60 teilnehmenden Pensionskassen und über 650 erfassten Portfolios ist der ASIP-Performancevergleich der grösste unabhängige Performancevergleich für Pensionskassen in der Schweiz.
Nachdem die Performance der Pensionskassen im ersten Halbjahr 2011 unter grossem Druck stand, hat sich auch die zweite Jahreshälfte als sehr schwierig erwiesen, wie im aktuellen ASIP Performance Vergleich gezeigt wird. Die Medianrendite des Totalportfolios beträgt für die letzten 12 Monate -0.2% und für die zweiten Jahreshälfte 2011 +0.1%. Das Jahr 2011 hat sich zum Jahr der Obligationen entwickelt. Trotz historisch tiefen Zinsen im vergangenen Jahr hat der Obligationenmarkt in seiner Gesamtheit eine solide Performance geliefert.
2011 wurden die höchsten Renditen durch die Mandate "Immobilien Schweiz" (5.5% direkte Immobilien, 5.8% indirekte Immobilien) und "Obligationen" (4.8% Schweiz, 2.7% Fremdwährungen) erzielt.
Ansonsten hat das restliche Anlageuniversum (Schweiz, Welt, Europa, Asien-Pazifik, Emerging Markets), das primär in Aktien investiert ist, eine unbefriedigende Performance in Franken gezeigt. Dabei wurde die wirtschaftliche und finanzielle Abschwächung durch die festverzinslichen Vermögensanlagen etwas aufgefangen, welche immer noch einen signifikanten Anteil der durchschnittlichen Vermögensallokation der Pensionskassen 2011 ausmachen. Im Universum beanspruchten Obligationen per Jahresende 2011 durchschnittlich 43.2% der Vermögensanlagen. 2011 wurden keine bedeutenden Änderungen in der Vermögensallokation festgestellt. Die Änderungen sind in erster Linie auf Variationen im Markt und nicht auf aktive Entscheidungen zurück zu führen. Ende 2011 beträgt der Aktienanteil im Durchschnitt 26.5% und der Obligationenanteil durchschnittlich 43.2%.
Migros PK-Performance: 0,1%
Die Migros-Pensionskasse (MPK) erzielte im Geschäftsjahr 2011 eine Performance von 0.1 Prozent. Der Deckungsgrad liegt bei 107.2 Prozent. Dank den Immobilienanlagen konnte eine leicht positive Performance von 0.1 Prozent erzielt werden, womit die MPK im Vergleich zu dem vom Schweizerischen Pensionskassenverband ASIP publizierten Median von -0.2 Prozent leicht besser abschneidet. Das Resultat ist dennoch unbefriedigend, da die notwendige Rendite erneut nicht erreicht wurde, schreibt die Kasse in einer Mitteilung.
Der Jahresüberschuss von 309.4 Mio. Franken wurde vollumfänglich für den Wiederaufbau der Wertschwankungsreserven verwendet. Im Ergebnis enthalten ist ein positiver Sondereffekt von 615.5 Mio., welcher sich aus der Neubeurteilung der technischen Rückstellungen und der Berechnung der Vorsorgekapitalien nach dem neuen Vorsorgereglement 2012 ergibt. Die Verpflichtungen der aktiv Versicherten und Rentner werden neu mit einem vorsichtigeren technischen Zinssatz von 3.25 Prozent bzw. 2.75 Prozent bewertet. Bislang galt ein Satz von 3.5 Prozent.
Der Deckungsgrad erhöhte sich dank dem Sondereffekt auf 107.2 Prozent (Vorjahr 105.1 %). Ohne Sondereffekt ergäbe sich ein Deckungsgrad von 103.1 Prozent.
Das Gesamtvermögen der Kasse beläuft sich auf unverändert 16.9 Mrd. Franken. Hiervon entfallen 6.8 Mrd. (40 %) auf die Nominalwertanlagen und 5.1 Mrd. bzw. 5.0 Mrd. Franken (je 30 %) auf die Aktien und Immobilienanlagen.
Der Versichertenbestand der Leistungsprimats-Kasse betrug Ende 2011 81’400 Personen (Vorjahr 81’500), wovon 27’600 Rentner (27’200).
Publica mit 1,7% Performance
Der Absturz der Finanzmärkte im Sommer 2011 ging auch an der Pensionskasse des Bundes Publica nicht spurlos vorbei. Die Sollrendite (etwas über 3%) wurde nicht erreicht, weshalb der Deckungsgrad im Schnitt um rund 1.5% tiefer ausfällt als vor Jahresfrist. Mit den erreichten 1.71% gelang es jedoch, alle Vorsorgewerke der Sammeleinrichtung in einer leichten Überdeckung zu halten. Der durchschnittliche Deckungsgrad lag Ende Jahr bei rund 103%.
Als Vergleich (der Aktienanteil der Publica liegt bei 25%) erreichten die synthetischen Pensionskassen-Portfolios von Pictet mit ihren Aktienanteilen von 25%, 40% und 60% im letzten Jahr eine Performance von 1.63%, -0.14% respektive -2.48%. Und auch gegenüber dem eigenen Strategie-Benchmark arbeitete die Vermögensverwaltung von Publica gemäss einer Mitteilung um 0.52% besser.
Seit Jahresbeginn 2012 konnte sich der Deckungsgrad dank der freundlich gestarteten Börsenmärkte auf geschätzte 106% (23.02.2012) verbessern. Die Kasse wird ihren Jahresbericht 2011 in der zweiten Hälfte April veröffentlichen.
Die Pensionskasse des Bundes ist eine Sammeleinrichtung mit 20 Vorsorgewerken, 56’000 aktiv versicherten Personen und 45’000 Rentenbezügern. Mit einer Bilanzsumme von 33 Mia. Franken gehört sie zu den grössten Pensionskassen der Schweiz.
PK SBB mit 96 Prozent Deckungsgrad
Mit einer Anlagerendite von 1,85% übertraf die PK SBB 2011 ihren Vergleichsbenchmark (1,02%). Aufgrund der bereits früher kommunizierten Anpassung der Grundlagen und der damit verbundenen Senkung des Umwandlungssatzes auf 5,848% bildet die PK SBB eine Rückstellung von 400 Mio. Franken. Dank des von den eidgenössischen Räten im letzten Frühjahr beschlossenen Bundesbeitrags an die laufende Sanierung der PK SBB in der Höhe von 1,148 Mrd. Franken verbesserte sich der Deckungsgrad per Ende 2011 auf 96,4% (2010:91,7%). Versicherte und Arbeitgeber leisteten 2011 neben den ordentlichen Beiträgen zusätzliche Sanierungsbeiträge von je 2,5% des beitragspflichtigen Lohnes. Damit das Ziel, die PK SBB nachhaltig zu sanieren, erreicht werden kann, müssen die Sanierungsanstrengungen
weiter geführt werden. Die PK SBB versichert 56’000 Personen. 50% der Versicherten sind Rentner. Sie müssen auch in diesem Jahr auf eine Anpassung der Renten verzichten; seit 2004 wurden diese nicht mehr erhöht.
BG: Gericht schützt PK-Entscheid zu Lebenspartner-Rente
Die Basellandschaftliche Pensionskasse darf die Auszahlung einer Rente an den Lebenspartner einer verstorbenen Versicherten an strenge Voraussetzungen knüpfen. Das Bundesgericht sieht darin keine Verletzung von Bundesrecht. Mehr als zehn Jahre hatte ein Paar zusammengelebt und -gewohnt, als die Partnerin verstarb. Die Frau war pensioniert und hatte von der Basellandschaftlichen Pensionskasse eine Rente bezogen. In der Folge verlangte der überlebende Konkubinatspartner von der Pensionskasse, es sei ihm eine Lebenspartnerrente auszurichten. Diese wurde ihm jedoch verweigert.
Nach dem Baselbieter Kantonsgericht hat nun auch das Bundesgericht eine Leistungspflicht der Pensionskasse verneint. Die Bestimmungen des Pensionskassendekrets sehen nämlich einen Anspruch auf eine Lebenspartnerrente nur dann vor, wenn das Paar zum Zeitpunkt des Todes des Versicherten ununterbrochen während mindestens fünf Jahren in einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamem Haushalt zusammengelebt hat. Dieses Kriterium war im vorliegenden Fall eindeutig erfüllt und unbestritten. Als zweite Voraussetzung sieht das Dekret eine Lebenspartnerrente aber nur vor, wenn die hinterbliebene Person vom verstorbenen Partner in erheblichem Masse unterstützt wurde. Im konkreten Fall war umstritten, ob die verstorbene Frau ihren Partner in erheblichem Masse unterstützt hatte. Nach Meinung des Bundesgerichts war dies nicht der Fall.
Für den Chef der Basellandschaftlichen Pensionskasse (PIO, Hans Peter Simeon, ist das Urteil laut Basler Zeitung eine Bestätigung der Praxis. Das betroffene Dekret ist allerdings nur noch bis Ende 2013 in Kraft. Im Zusammenhang mit der PK-Sanierung wird von den politischen Behörden ein Neues erlassen, das die diesbezüglichen Rentenmodalitäten auf Stufe Reglement delegiert. «Ob sich der Verwaltungsrat dann für die gleiche Lösung wie bisher entscheidet, ist noch offen», erklärt Simeon.