Stop and Go beim Bezug der PK-Rente
Mario Bucher, Pensexpert, geht in der Fuw auf die grosse steuerliche Belastung für Erwerbstätige im Rentenalter ein und macht einen Vorschlag zur Verbesserung der Situation, die ohne Gesetzesänderung möglich wäre.
Weiterlesen »Mehr und mehr Menschen bleiben auch über das Erreichen des Pensionsalters hinaus erwerbstätig. Gemäss Daten des Bundesamts für Statistik waren zwischen 2018 und 2020 rund 30% der 66-jährigen Männer und etwa 22% der 65-jährigen Frauen nach wie vor erwerbstätig. Selbst mit 70 war bei vielen noch nicht ganz Schluss: Knapp jeder fünfte Mann und jede zehnte Frau ging in diesem Alter noch einer bezahlten Arbeit nach, wenn auch oft in einem tiefen Pensum.
Dieser Trend wird voraussichtlich weiter zunehmen, bedingt durch die steigende Lebenserwartung und den Mangel an qualifiziertem Personal. Viele fühlen zudem das Bedürfnis, ihre finanzielle Situation im Alter zu verbessern.
Doch steuerlich werden Menschen, die nach der eigentlichen Pensionierung eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, benachteiligt. Denn ab dem Zeitpunkt des beruflichen Wiedereintritts nach der ordentlichen Pensionierung zählen sie zum Kreis der Dreifachverdiener.
Entwicklung der mittleren Einkommensgruppen 1998-2021
(BFS) Zur Einkommensmitte – oder mittleren Einkommensgruppe – zählen gemäss Definition des Bundesamts für Statistik Personen aus Haushalten mit einem Bruttoäquivalenzeinkommen zwischen 70% und 150% des medianen Bruttoäquivalenzeinkommens des jeweiligen Beobachtungsjahrs. Im Jahr 2021 umfasste die mittlere Einkommensgruppe gemäss dieser Definition 57,6% der ständigen Wohnbevölkerung in der Schweiz. Zu ihr gehörten beispielsweise Alleinlebende mit einem monatlichen Bruttoeinkommen zwischen 3 970 und 8 508 Franken (Quelle: Haushaltsbudgeterhebung HABE).
Auch wenn ihr Anteil seit 2015 tendenziell leicht abnimmt, ist über den gesamten Beobachtungszeitraum hinweg nicht von einer deutlichen Veränderung der Einkommensmitte auszugehen: Insgesamt betrachtet blieb der Bevölkerungsanteil in der mittleren Einkommensgruppe von 1998 bis 2021 weitgehend stabil und bewegte sich zwischen 54,4% (im Jahr 2018) und 61,3% (2009).
Kein PK-Geld statt Sozialhilfe
Radio SRF berichtet über einen Entscheid des Bundesgerichts, demzufolge Gemeinden Sozialhilfebeziehenden in den meisten Fällen nicht mehr zwingen dürfen, sich im Alter von 60 Jahren Freizügigkeitsguthaben auszahlen zu lassen.
Am Anfang des Urteils steht ein Sozialhilfeempfänger aus dem Kanton Basel-Landschaft. Seine Wohngemeinde hatte von ihm verlangt, dass er mit 60 Jahren – also zum frühestmöglichen Zeitpunkt – die Freizügigkeitsguthaben aus seiner Pensionskasse bezieht.
Das Problem: Diese Guthaben wären bei einem ganz normalen Lebenswandel bereits vollständig aufgebraucht, bevor der Betroffene mit 63 Jahren regulär die AHV beziehen könnte.
Das wäre unverhältnismässig, urteilt jetzt das Bundesgericht – und gibt dem betroffenen Sozialhilfeempfänger recht. Es ist nicht nur ein Erfolg für diesen Mann, sondern es ist ein Leiturteil, das eine schweizweite Bedeutung hat.
Ab sofort gilt: Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger dürfen nicht gezwungen werden, sich die Freizügigkeitsguthaben auszahlen zu lassen, wenn diese beim Erreichen der Altersgrenze von 63 Jahren bereits aufgebraucht wären.
Indikatoren der Erwerbstätigkeit
Erwerbsquote:
(BFS) Im Jahr 2023 war einer von sechs Männern im Alter von 65 Jahren und mehr noch erwerbstätig oder auf Arbeitssuche (Erwerbsquote: 16,3%). Bei den Frauen waren es halb so viele, und zwar eine von zwölf (Erwerbsquote: 8,6%).
Erwerbslosenquote:
In den vergangenen zwei Jahren ist die Erwerbslosenquote gemäss ILO der 15- bis 64-Jährigen gesunken: bei den Frauen von 5,5% im Jahr 2021 auf 4,4% im 2023 und bei den Männern von 5,1% auf 3,9%. Diese Tendenz zeigt sich in allen Altersgruppen, mit Ausnahme der 15- bis 24-Jährigen. Bei jungen Frauen und Männern ist von 2021 auf 2022 zunächst ein Rückgang der Erwerbslosenquote zu verzeichnen, gefolgt von einem Anstieg von 2022 (je 7,5%) auf 2023 (Frauen 7,8%, Männer 8,3%).
Teilzeiterwerbstätigkeit:
Im Jahr 2023 arbeiteten 22,7% der erwerbstätigen Frauen zu einem Teilzeitbeschäftigungsgrad von unter 50%. Der entsprechende Anteil belief sich bei den Männern auf 7,6%. Seit 2010 ist dieser Anteil bei den Frauen abnehmend (2010: 26,1%), bei den Männern ist er hingegen zunehmend (2010: 5,3%).
Ideen für eine bessere 2. Säule
Der Bobachter hat Monika Bütler nach ihren Gedanken zur beruflichen Vorsorge befragt. An Ideen zur Verbesserung fehlt es ihr nicht. Bütler, 62, war bis 2021 ordentliche Professorin der Uni St. Gallen. Heute ist sie selbständige Ökonomin und Mitglied mehrerer Verwaltungs- und Stiftungsräte. Auszüge aus dem Interview.
Frau Bütler, immer mehr Leute müssen nach der Pensionierung mit weniger als 60 Prozent ihres letzten Lohns leben. Darf das sein?
Für Einzelpersonen, die mehr als 100000 Franken verdienen, und Paare mit mehr als 150000 Franken im Jahr ist das meist nicht kritisch. Für alle anderen ohne Vermögen schon.
Wo liegt die Schamgrenze?
Wenn man sein ganzes Leben lang Vollzeit gearbeitet und vorgesorgt hat und trotzdem nicht die angestrebten 55 bis 60 Prozent des letzten Verdienstes erreicht. Die sehr tiefen Einkommen wiederum sind über Ergänzungsleistungen sehr gut abgesichert. Dazu kommen Beiträge für Pflege und Arztkosten. Es gibt kein Land, das nach unten besser absichert.
Für den unteren Mittelstand gilt das nicht.
Wir müssen dafür sorgen, dass diese Menschen besser abgesichert sind. Zum Beispiel indem man bei tieferen Einkommen Absenkungen des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule über Querfinanzierungen ausgleicht. Und die Lohnbeiträge für die zweite Säule erhöht.
Arm gegen Reich, Alt gegen Jung
Der Tages-Anzeiger hat eine Nachbefragung zur AHV-Abstimmung durchgeführt. Die wichtigsten Erkenntnisse:
Wer sind die 58,2 Prozent, die für die 13. AHV-Rente votiert haben? Und wer hat dagegengehalten? Die offiziellen Abstimmungsergebnisse erlauben nur eine regionale Analyse. Weit mehr erklärt dagegen eine von Tamedia und «20 Minuten» durchgeführte Nachbefragung bei 30’384 Abstimmenden.
Besonders interessant ist der Einkommensgraben. Er macht klar, dass ein eigentlicher Aufstand der Ärmeren stattgefunden hat. Unter jenen, die ein Haushaltseinkommen von weniger als 4000 Franken pro Monat haben, stimmten nämlich 69 Prozent für die 13. AHV-Rente. Ganz anders sieht es am anderen Ende der Einkommensskala aus – bei Haushalten mit monatlich über 16’000 Franken. Diese Gutverdienenden waren mehrheitlich dagegen. Nur 39 Prozent unter ihnen mochten ein Ja einlegen. Auch die zweithöchste Einkommensklasse sagte mehrheitlich Nein.
“Der Lockruf des Geldes”
Hansueli Schöchli schreibt in der NZZ zu den Abstimmungsergebnissen:
Was will man lieber: mehr Geld oder mehr Arbeit? So präsentierten sich wohl für viele Stimmbürger die beiden AHV-Volksinitiativen für höhere Renten beziehungsweise für ein höheres Rentenalter. Das Volksverdikt vom Sonntag kann aus einer engen ökonomischen Sicht nicht überraschen: Ja zu höheren Renten, Nein zu einem höheren Rentenalter.
Die Bürger sind nicht dumm. Wer in den letzten Monaten nicht auf dem Mond lebte, weiss, dass die Gewerkschaftsinitiative für den AHV-Ausbau überhaupt keinen Wohlstand schafft, sondern diesen nur noch stärker umverteilt, als dies bisher der Fall war – von Jung zu Alt und von oben nach unten. (…)
Die letzte SRG-Trendumfrage vom Februar zeigte ein klares Bild: Die Älteren waren eher für die Rentenerhöhung als die Jüngeren, und die Geringverdiener waren eher dafür als die Grossverdiener. Das illustriert die zwei grossen Umverteilungskanäle in der AHV: Junge subventionieren Alte, und Reiche subventionieren Arme. Wegen der Kombination dieser Kanäle erhalten Volksinitiativen zum AHV-Ausbau traditionell deutlich mehr Zustimmung als jene 30 bis 35 Prozent, die aus dem klassischen linken Lager kommen.
Keine Chance für höheres Rentenalter
Fabian Schäfer schreibt in der NZZ zum Scheitern der Renteninitiative:
Die Forderung nach einem höheren Rentenalter hat nach dieser Abstimmung einen noch schwereren Stand als zuvor, doch zu einem Tabu dürfte sie kaum werden. Dazu sind die Finanzierungslücken und die demografischen Verschiebungen zu gross. Einen ersten Hinweis werden die Diskussionen um die Finanzierung der 13. AHV-Rente geben, über die die Politik relativ rasch entscheiden muss, wenn das Sozialwerk nicht in eine Schuldenwirtschaft geraten soll.
Der Bundesrat selbst hat ein höheres Rentenalter als berechtigte Forderung bezeichnet. Und manche bürgerliche Sozialpolitiker, die sich gegen die Renteninitiative ausgesprochen haben, sind nicht grundsätzlich gegen ein höheres Rentenalter.
“Die Umverteilungsdebatte fängt erst an”
Der Tages-Anzeiger schreibt zum AHV-Entscheid der Stimmbürger:
Die Bedeutung dieses historischen Abstimmungssonntags kann gar nicht überschätzt werden. Er setzt ein Fanal für die weiteren Urnengänge dieses Jahres. Bereits im Juni steht die Prämienentlastungsinitiative an, deren Promotoren sich nun berechtigte Hoffnungen machen dürfen. Mit dem SP-Begehren sollen die Prämien auf 10 Prozent der Haushaltsbudgets begrenzt werden.
Auch hier gibt es einen unzureichenden Gegenvorschlag, und auch diese Initiative bringt hohe Kosten mit sich. Es ist aber gut möglich, dass nach dem AHV-Ja Erwerbstätige und jüngere Familien argumentieren werden: Jetzt sind auch wir einmal dran. Mit anderen Worten: Die grosse Umverteilungsdebatte ist nicht vorbei – sie fängt gerade erst an.
Zunehmender Widerstand gegen die teure BVG-Reform
Die Sonntagszeitung berichtet über den zunehmenden Widerstand aus Wirtschaftskreisen gegen die BVG-Reform aufgrund der Kosten. Wenig überraschend verliert sie die Unterstützung der Gastro-Suisse.
Voraussichtlich im September wird das Volk bereits wieder über eine Rentenreform entscheiden. Die BVG-Revision dürfte nach der AHV-Initiative erneut in einem emotionalen Abstimmungskampf gipfeln. Diesmal bildet die Linke das Nein-Lager. Gemäss ersten Umfragen des Instituts Sotomo startet sie auch diesmal mit einem Vorsprung.
Bei der Reform der beruflichen Vorsorge geht es ebenfalls um höhere Lohnkosten. Jetzt zeigt eine Auswertung: Für Berufstätige mit einem Lohn unter 80’000 Franken und einer gesetzlich minimalen Pensionskasse würde die BVG-Reform ein deutlich grösseres Loch ins Portemonnaie der Betroffenen reissen als die Finanzierung der 13. AHV-Rente.
Eine 45-jährige Person mit einem Lohn von 50’000 Franken hätte nach der BVG-Reform wegen der höheren Abzüge Ende Jahr 980 Franken weniger auf ihrem Lohnkonto. Denn ihre Pensionskassenabzüge würden mit einem Schlag von 1820 auf 2800 Franken steigen.
VZ profitiert von “Rentenangst”
FuW schreibt über das sehr profitable Geschäft von VZ.
Während klassische Vermögensverwalter schwächeln, läuft’s für VZ Holding besser denn je. Die Vermögenszentren verzeichnen starken Zulauf – vor allem aus der Babyboomer-Generation. «Unsere Zielgruppe sind Ehepaare ab fünfzig, die meist eine gute berufliche Stellung haben und ein Eigenheim besitzen», erklärt CEO Giulio Vitarelli.
Sie stehen vor der Pensionierung und haben viel Beratungsbedarf. «Viele beziehen einen Teil ihrer Pensionskassengelder als Rente und einen Teil als Kapital», sagt Vitarelli. Das VZ-Vermögenszentrum berät diese Kunden zu allen Aspekten der Altersvorsorge – von Steuerfragen bis hin zu Geldanlagen. «Wir sind primär nicht eine Bank, sondern ein Beratungsunternehmen», erklärt Vitarelli.
Das Potenzial ist gross. VZ Holding schätzt die Zielgruppe auf 1 bis 1,2 Mio. Haushalte in der Schweiz – Tendenz weiter wachsend. Die demografische Entwicklung ist ein Treiber für VZ Holding. Als zweiten Treiber sieht CEO Vitarelli den zunehmenden Anteil von Menschen, die Beratung suchen, weil die Altersvorsorge immer komplexer werde.
Die «Ü50-Welle» schlägt sich zunehmend positiv in der Bilanz der VZ-Gruppe nieder. Im vergangenen Jahr kletterte der Ertrag um fast 15% auf 463,8 Mio. Fr. Die Beratungshonorare stiegen um über 19%. VZ Holding berechnet für die Beratung ihrer Kunden Honorare auf Stundenbasis. «Wir verzichten konsequent auf eigene Anlageprodukte», erklärt CEO Vitarelli.
BSV-Bericht zur beruflichen Eingliederung
Diese Studie evaluiert anhand einer Kohortenanalyse die Massnahmen des beruflichen Eingliederungsprozesses der IV und ihre Auswirkungen bis ins Jahr 2021. Sie aktualisiert eine frühere Studie und deckt den Zeitraum vom Inkrafttreten der 5. Revision der Invalidenversicherung im Jahr 2008 bis zum Inkrafttreten der Weiterentwicklung der IV im Jahr 2022 ab. Letztere wird später im Rahmen von verschiedenen Projekten evaluiert werden. Der Bericht liegt in deutscher Sprache vor mit Zusammenfassungen in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch. Die gedruckte Publikation kann ab April 2024 bestellt werden.
Attraktive 1e-Pläne
(VPS) Das VZ Vermögenszentrum hat die Basis- mit der Zusatzvorsorge (1e) verglichen. Die Studie zeigt unter anderem auf, wie die Versicherten und Unternehmen in der Zusatzvorsorge ihre Möglichkeiten ausschöpfen. Einige Erkenntnisse der Studie: Die meisten Versicherten nutzen ihre Wahlfreiheit aus und wählen eine Anlagestrategie mit mindestens 45% Aktien. Jede dritte Person wählt einen Aktienanteil von mindestens 65 %. In der Basisvorsorge beträgt die Aktienquote im Schnitt deutlich weniger, nämlich rund 30%. Fast jede dritte Person kauft sich freiwillig in die Zusatzvorsorge ein. In der Basisvorsorge sind es rund 8%. Viele Unternehmen setzen 1e-Lösungen im Wettbewerb um Fachkräfte als Lohnnebenleistungen ein – und zahlen z.B. höhere Beiträge als in der Basisvorsorge.
Steigendes Interesse für Longevity Swaps
Der Markt für die Rückversicherung von Langlebigkeitsrisiken entwickelt sich dynamisch. In der Schweiz ist das Interesse noch gering, schreibt Bernd de Wall auf HZ Insurance.
Die Idee hinter dem Geschäft ist so simpel wie bestechend: Die Lebenserwartung in den entwickelten europäischen Ländern steigt. Im Jahr 2018 gab es laut Swiss Re weltweit zum ersten Mal in der Geschichte mehr Menschen im Alter von 65 Jahren oder älter als Kinder im Alter von unter fünf Jahren. Die Zahl der Menschen, die 80 Jahre oder älter sind, wird sich gemäss dem Rückversicherer voraussichtlich verdreifachen, von 143 Millionen im Jahr 2019 auf 426 Millionen im Jahr 2050.
Da liegt es für Unternehmen oder Pensionskassen nahe, die Langlebigkeitsrisiken ihrer Pensionierten an Rückversicherer zu transferieren, um das Risiko zu minimieren. Der Longevity Swap gilt als eines der effektivsten und effizientesten Instrumente zur Absicherung des Langlebigkeitsrisikos überhaupt. Ein Teil der Risiken verschwindet aus den eigenen Büchern – und belastet künftig auch nicht mehr die Bilanz.
Der Longevity Swap hilft, eine Unterdeckung der Pensionskasse zu vermeiden und bei tiefem Aktiven-zu-Rentner-Verhältnis nicht in eine Sanierungssituation zu rutschen. Darüber hinaus wird die Planungssicherheit insbesondere auch hinsichtlich dem Asset Liability Matching (ALM) markant erhöht. Dafür kassiert der Rückversicherer als Risikoträger eine entsprechende Prämie.
Soll man Geld aus der Pensionskasse beziehen?
ASIP-Direktor Lukas Müller-Brunner beantwortet in der Aargauer Zeitung die wichtigsten Fragen aus Versicherungssicht.
1 Wann macht es für eine Neurentnerin Sinn, Geld aus der Pensionskasse zu beziehen?
«Hier gibt es höchstens Faustregeln: Kapitalbezug kann Sinn machen, wenn man geschieden oder alleinstehend ist und damit keine Hinterlassenenleistungen braucht. Oder wenn man gesundheitliche Probleme und damit leider eine geringere Lebenserwartung hat. Je nach finanzieller Lage kann ein Bezug auch Sinn machen, wenn man eine Hypothek abzahlen muss.»
2 Was spricht dafür, kein Geld aus der PK zu nehmen?
«Die Pensionskasse ist eine Sozialversicherung, die eine Rente garantiert bis ans Lebensende, und das auch bei erhöhter Lebenserwartung. Zudem legt die Pensionskasse das Geld sehr günstig und mit viel Know-how an. Das zeigt auch das Preis-Leistungs-Verhältnis der zweiten Säule im internationalen Vergleich.»