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Nr. 217 / PDF

21.5.2012

 

« Argumente gegen das Unvermeidliche | Main | Wirbel um BVV2-Revision »
6:15PM

Wirbel um Inkraftsetzung der BVV2-Revision (Forts.)

Der Kommentar im Newsletter Nr. 135 zur Forderung, die geplante Inkraftsetzung der revidierten BVV2 zu „suspendieren“, hat zahlreiche Mails mit viel Zustimmung ausgelöst. Und natürlich auch mit Kritik. Hingewiesen wird vor allem auf die parallel dazu verschärfte Freizügigkeitsverordnung. Aus unserer Sicht ein Nebenkriegsschauplatz, der im Kommentar gar keine Erwähnung fand, aber in diversen Medien zu einem empörten Aufschrei geführt hat. Im umstrittenen Artikel 19 heisst es dort neu: „1) Die Gelder der Freizügigkeitsstiftung sind als Spareinlagen bei einer dem Bankengesetz vom 8. November 1934 unterstellten Bank (Kontolösung) oder im Falle des Wertschriftensparens in einer der schweizerischen Aufsicht unterstellten kollektiven Anlage anzulegen; 3) Für die Anlage des Vermögens beim Wertschriftensparen gelten Artikel 71 Absatz 1 BVG4 und die Artikel 49–58 BVV 25 sinngemäss.“ Frau Jacquemart schrieb in der NZZ am Sonntag (7.12.08) von einem „Alptraum“ für die FZ-Stiftungen, die nun mit dem „Coup in Sachen Vorschriften“ scheinbar in die Fänge der Finanzindustrie getrieben werden. Überhaupt sind es die Banken, deren übler Einfluss an allen Ecken und Kanten dieser Revision geortet wird (sie haben als omnipräsente Übeltäter offensichtlich derzeit die Versicherer abgelöst). Dazu sind ein paar Überlegungen angebracht:

Bei Zahlungsunfähigkeit von FZ-Einrichtungen ist der Sicherheitsfonds nicht zahlungspflichtig, was ein Argument für die jetzt beschlossene Verschärfung der Vorschriften darstellt. Das Wertschriftensparen innerhalb kollektiver Anlagen, das der Aufsicht untersteht, gewährleistet ein Mindestmass an Sorgfalt und eine angemessene Diversifizierung. Im Übrigen findet es schon heute beim Wertschriftensparen auf FZ-Konten mehrheitlich Anwendung. Gemäss einer Analyse des BSV sind es 99%! Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass FZ-Stiftungen sehr einfach gegründet werden können, Eigenmittel sind dazu nicht erforderlich. Beim BSV weist man folglich auch darauf hin, dass solche Stiftungen nicht selber als Bank funktionieren, d.h. Gelder entgegennehmen und auf eigene Rechung investieren sollten. Man befürchtet übrigens auch bereits erste Problemfälle bei FZ-Stiftungen. Sollten sich diese Befürchtungen bestätigen, gälte in den Medien (und im Parlament) wohl die erste Forderung nach strengeren Vorschriften und verschärfter Aufsicht – und es hagelte Vorwürfe, warum man denn nicht schon längst etc.

Wie steht es mit dem beklagten Einfluss der Banken? Pro memoria sei hier nochmals aufgelistet, wer alles an der Vorbereitung der Revision beteiligt war: zwei unabhängige Anlageexperten; zwei Vertreter der Bankiervereinigung; sechs Verbandsvertreter (zwei Vertreter der Sozialpartner, je einer von ASIP, Pensionskassen-Experten, Treuhänder, Versicherungsverband,); ein Vertreter der kantonalen Aufsichtsbehörden, ein Vertreter der Nationalbank; je ein Vertreter folgender Bundesbehörden: Justizdepartement, EFV, BPV; drei Vertreter des BSV (mit Sekretariat). Sollte es den zwei Vertretern der Bankiervereinigung in der Tat gelungen sein, den ganzen restlichen Ausschuss unter ihre Kontrolle zu bringen um ihren „Coup“ zu landen, wäre ihnen in der Tat zu gratulieren und Frau Jacquemart hätte wohl recht wenn sie schreibt „die Lobbyvertreter sind ihr Geld wert“. Da dies aber nach menschlichem Ermessen wohl kaum der Fall gewesen sein dürfte, reduziert sich die Aussage auf effekthascherischen Mumpitz. Viel eher ist zu vermuten, dass von der Revision betroffene Kreise, die an der Verschärfung der Vorschriften wenig Freude haben, ihrerseits bei Frau Jacquemart „lobbyierten“.

In der Zwischenzeit hat die Kritik auch eine parlamentarische Interpellation ausgelöst, mit welcher der Bundesrat zu einer Suspendierung der Inkraftsetzung aufgerufen wird. Sie kommt aber eher kleinlaut daher und stellt für den Bundesrat kein echtes Problem dar. Punkt 2 greift das schwächste Argument von Strahm wieder auf: „Erachtet es der Bundesrat nicht auch als ungünstig, in der augenblicklichen Zeit eine Verordnung in Kraft zu setzen, die auf einen einfachen Nenner gebracht den Verkauf von Immobilien und den Kauf von Alternativen Produkten verlangt?“ Ähnlich äussert sich die Unia. Es ist bemerkenswert, wie inkompetent und praxisfremd hier Politiker und Sozialpartner argumentieren. Die Komplexität des BVG scheint zunehmend seine eigenen Schöpfer zu überfordern.

Es ist nicht zu erwarten, dass der Bundesrat jetzt noch kurz vor Jahresende die Notbremse zieht, zudem hat die SGK signalisiert, dass aus ihrer Sicht kein Handlungsbedarf besteht. Möglicherweise wird das Thema bei der Behandlung der Strukturreform wieder aufgewärmt, aber bis dann haben sich hoffentlich die Gemüter wieder beruhigt. Wir haben in der Schweiz derzeit nämlich auch noch ein paar echte Probleme zu behandeln.

Peter Wirth