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Die aktuelle Diskussion

Umwandlungssatz / Bericht über die Zukunft der 2. Säule

 

Mit dem Bericht des Bundesrates zur Zukunft der 2. Säule läuft im Herbst 2011 die nächste Runde der Diskussion um die Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes an. Die Arbeitnehmer-Organisationen bringen sich bereits in Stellung. 

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Aktuelle Ausgabe:

Nr. 217 / PDF

21.5.2012

 

« Wirbel um Inkraftsetzung der BVV2-Revision (Forts.) | Main
6:25PM

Wirbel um BVV2-Revision

Als Ende September der Bundesrat die Inkraftsetzung der revidierten Anlagevorschriften auf 1. Januar verfügte, war das den Medien höchstens ein Fünfzeiler in der Randspalte wert. In der Zwischenzeit schlägt das Thema Wellen, als wäre die 2. Säule in unmittelbarer Gefahr. Das plötzliche Interesse ist deshalb verblüffend, weil diese Revision von einem Ausschuss der BVG-Kommission sehr sorgfältig unter Einbezug aller interessierten Kreise während rund zwei Jahren vorbereitet und in der BVG-Kommission ohne Gegenstimme verabschiedet wurde. Sie bringt keinerlei revolutionäre Änderungen sondern bestätigt weitgehend den Status Quo der Anlagen mit einer massvollen Liberalisierung. Es stellt sich die Frage, was die Auslöser und Motive für die plötzliche Kritik sind.

Aufschlussreich ist der Beitrag von Rudolf Strahm, ehemaliger Preisüberwacher, im Tages-Anzeiger. Seine Argumentation gegen die Revision beruht im Kern auf der Behauptung, die bei diversen Pensionskassen absehbaren Sanierungsmassnahmen seien wesentlich auf die „echten“ Verluste mit Hedge Funds und anderen alternativen Anlageformen zurückzuführen. Solche Anlagen seien folglich künftig zu verbieten und den Kassen „enge Grenzen im Sinne konservativer Anlagestrategien zu setzen“.

Wie gross die Verluste bei Hedge Funds sind, vermag Strahm nicht zu beziffern und schon gar nicht, sie ins Verhältnis zu den entsprechenden Gewinnen der letzten Jahren zu setzen. Gemäss Swisscanto-Studie lag der Anteil der Hedge Funds an den Anlagen Ende vergangenen Jahres bei vermögensgewichtet 3,2 Prozent, und es besteht gemäss Aussage der Umfrageteilnehmer keine Absicht, diese Quote in naher Zukunft auszubauen. Die Kursverluste waren bis Ende November gemessen am FTSE Hedge Fund Index mit durchschnittlich 18 deutlich weniger hoch als jene des Weltaktienindexes mit 40 Prozent. Zugegebenermassen wurden die Hedge Funds der Zielsetzung, absolut positive Erträge zu erzielen, in der jetzigen Finanzkrise in keiner Weise gerecht. Wurden sie zu Lasten der Aktienquote gehalten, haben die Hedge Funds die Verluste aber zumindest gedämpft. Erstaunlicherweise nimmt Strahm die Verluste von Aktien aus dem Finanzbereich von weit über 50% kommentarlos hin.

Auch die Aussagen zum Einsatz von strukturierten Produkten entbehren jeglicher Grundlage. Wiederum gemäss Swisscanto Pensionskassenumfrage hatten per Ende 2007 die Pensionskassen im Durchschnitt zwischen 0.5 und 1.7 Prozent in strukturierten Produkten investiert. Hier einen Totalverlust zu unterstellen, wird durch nichts gerechtfertigt. Und natürlich handelt es sich auch bei den Hedge Funds um „Kurseinbussen“, bei denen gleichermassen wie bei den Aktien die Hoffnung auf Kurskorrekturen besteht. Dabei von „echten“ Verlusten im Gegensatz zu den Buchverlusten bei Aktien zu sprechen, ist irreführend.

Als ehrenrührig muss seine die Kritik von Strahm am Ausschuss Anlagefragen der BVG-Kommission bezeichnet werden, welche die Revision der BVV2 vorbereitet hat. Gemäss seiner Darstellung waren es die „Profiteure“ aus der Finanzbranche, die hier ihre privaten Geschäftsinteressen verfolgten, inklusive das Einstreichen „nicht deklarierter Provisionen und Kickbacks“ und damit ihren „Revisionscoup“ landeten. Für die Vorwürfe findet sich in seinem Artikel auch nicht der Ansatz eines Belegs. Strahms Forderung an den Bundesrat, die Revision der BVV2 nicht in Kraft zu setzen, verliert vor diesem Hintergrund jede sachliche Grundlage.

Es ist ein heterogener Kreis, der sich den Kampf gegen die BVV2-Revision auf die Fahnen geheftet hat. Dazu gehört auch die IG der autonomen Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen, IGaSG. Sie kommt in einem kürzlich veröffentlichten Communiqué zum selben Schluss wie Strahm und empfiehlt dem Bundesrat, die Revision zu suspendieren. Es ist zwar nicht klar, was die Feststellung in ihrem Communiqué bedeuten soll, der Bundesrat habe mit den revidierten Anlagevorschriften „den Radar für die hauptsächlichen Treiber der Finanzkrise noch erweitert“, aber der Sinn ist zu erahnen und die Ähnlichkeit mit der Argumentation Strahms nicht zu übersehen.

Auffallend ist, wie wenig Kompetenz die IGaSG den Stiftungsräten zumutet. Auch hier stimmt sie mit Strahm weitgehend überein. Ohne weitere Begründung wird festgestellt, dass alternative Anlagen von niemandem verstanden werden, keinen wirtschaftlichen Nutzen hätten und bloss Spekulanten und Lieferanten (?) Erträge bescheren würden. Die IGaSG verlässt sich ebenso wie Strahm auf die Überzeugungskraft ihrer Polemik, ohne sich der Mühe zu unterziehen, sachliche Argumente aufzulisten. Und es wird auch nicht auf die Arbeit in den grossen und gut geführten Vorsorgeeinrichtungen hingewiesen, welche unter der massgeblichen Mitwirkung kompetenter Stiftungsräte in den letzten Jahren Positionen in alternativen Anlagen aufgebaut haben und damit hervorragende Erträge erwirtschafteten. Im Gegenteil, deren Tätigkeit wird durch die pauschalen Aussagen desavouiert.

Auch die anschliessenden Sätze in der Mitteilung der IG zur Finanzierungssituation der Pensionskassen verdienen eine nähere Betrachtung: „(Die) Vorsorgeeinrichtungen (können) die eingegangenen laufenden Leistungsverpflichtungen ungebrochen wahrnehmen. Daran werden auch weitere Verschlechterungen der Deckungsgrade nichts ändern, solange der laufende Beitragseingang den Leistungsabfluss übersteigt, was in den nächsten zig Jahren überwiegend der Fall sein wird“.

Wir haben es in der beruflichen Vorsorge nicht mit einem Umlagesystem zu tun, wo eine solche Argumentation stichhaltig wäre. Bei Pensionskassen dient der Beitragseingang jedoch nicht zur Finanzierung der laufenden Leistungen, sondern zum Aufbau individueller Ansprüche. Aus der Tatsache, dass in einer bestimmten Kasse der Beitragseingang grösser als die laufenden Leistungen ist, lassen sich keinerlei Rückschlüsse auf deren Sicherheit ziehen. Die einzelne Pensionskasse muss auch dann solvent sein, wenn keine aktiv Versicherten mehr vorhanden oder sie stark in der Unterzahl sind (was zunehmend der Fall ist). Es stimmt nachdenklich, wenn Vorsorgeeinrichtungen so argumentieren wie es die IGaSG tut und sollte ein Alarmsignal für die Beitragszahler sein.

Die Pensionskassen stehen vor grossen Herausforderungen, welche von allen Beteiligten ein hohes Mass an Verantwortungsbewusstsein und Kompetenz fordert. Die erwähnten Kritiker der Revision werden diesem Anspruch nicht gerecht. Ihre Forderung zur Rücknahme der BVV2-Revision überzeugt nicht.

Peter Wirth