Werbung


 

   
   
   
   
   
 
Powered by Squarespace

Dieser Blog enthält Kommentare zum aktuellen Geschehen. Die Verantwortung dafür liegt allein beim zuständigen Redaktor des Vorsorgeforums.

2:40PM

BaZ: Der Verleger stellt richtig

Offenbar enttäuscht von der (wie üblich) eher unkritischen Haltung seiner Redaktoren gegenüber obrigkeitlichen Verlautbarungen, hat der Verleger der Basler Zeitung, Matthias Hagemann, nach einem Interview seiner Zeitung mit der baselstädtischen Finanzdirektorin Eva Herzog (SP) und ihren offen bekundeten Sympathien für die Steuerharmonisierungs-Initiative ihrer Partei in einem Kommentar einige unangenehme Tatsachen in Erinnerung gerufen. Hagemann führte in seinem Kommentar vom 7.9. u.a. aus:

“Vor Kurzem wurden der Pensionskasse des Basler Staatspersonals über eine Milliarde Franken aus Steuermitteln zugesprochen, um die bestehende Unterdeckung auszugleichen. Es werden also von allen Steuerpflichtigen bezahlte Mittel verwendet, um einen kleinen Teil derselben massiv zu begünstigen. Denn konnten die Pensionskassen der privaten Unternehmen, die Ende 2008 ebenfalls grösstenteils in Unterdeckung waren, ebenfalls auf Steuergelder hoffen? Natürlich nicht, allfällige Sanierungen werden von den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern selbst getragen. Eine doppelte Ungerechtigkeit.

Dazu kommt, dass die Pensionskasse des Basler Staatspersonals entgegen allen Behauptungen nicht saniert ist, im Gegenteil. Sie verspricht überdurchschnittliche Leistungen, die langfristig nicht finanziert werden können. Ohne Abstriche an den Leistungen werden die Steuerzahler immer wieder zur Kasse gebeten. Dies wird von der politischen Linken wortreich beschwiegen.

Das Einzige, was die Steuerzahler als Hilfe gegen solche Fehlentwicklungen haben, ist der Steuerwettbewerb. Er zwingt auch den Hochsteuerkanton Basel-Stadt dazu, zaghafte Schritte in Richtung einer vernünftigen Steuerbelastung zu gehen. Frau Herzog bestätigt dies mit dem Satz: «Wir können uns dem Wettbewerb nicht entziehen.» Ja, Gott sei Dank. Die von der SP gewünschte »Harmonisierung" ist demgegenüber bloss ein anderes Wort für Steuererhöhung. Steuern wurden noch nie und nirgends nach unten harmonisiert.”

1:50PM

Der Preis ist heiss

Die Weltwoche hält lapidar fest: “Lange hatte sie sich dagegen gewehrt, erst auf richterlichen Druck hin publizierte die NZZ am Sonntag eine angemessene, wenn auch verkrampft formulierte Entschuldigung an Thomas Matter für die Berichterstattung im Fall Swissfirst. Noch eine Spur trotziger verhält sich die Jury des Zürcher Journalistenpreises. Ohne ein einziges Wort des Bedauerns verkündete Jurypräsident Fredy Gsteiger im Branchenmagazin Persönlich, dass die beiden NZZaS-Journalisten ihren Preis für die «beste Recherche» behalten dürfen, obwohl sie in ihrer Artikelserie ohne Vorliegen von Beweisen Thomas Matter an den Pranger stellten und dazu beitrugen, dass ein Unternehmen zugrunde ging und Arbeitsplätze vernichtet wurden. Kaum etwas zu befürchten haben die beiden NZZaS-Journalisten auch vom Stiftungsrat des Preises. Mit Christoph Born sitzt dort derselbe Anwalt, der sie vor Gericht gegen Thomas Matter vertreten hatte.”

In “persoenlich” heisst es: “Wir haben einstimmig beschlossen, den beiden Autoren Jacquemart und Hug den Preis nicht abzuerkennen." Dies bestätigt Jury-Präsident Fredy Gsteiger gegenüber "persoenlich.com". Man habe damals die Gesamtleistung der Recherchen ausgezeichnet, welche auf gewisse Missstände und Probleme aufmerksam gemacht hat. Daran habe sich inzwischen nichts geändert. "Es ist nach wie vor nicht erwiesen wer recht hat in dieser Angelegenheit", erklärt Gsteiger weiter. Gefordert wurde die Rückgabe von der Aktion Medienfreiheit.

Nun ist nicht ganz zu übersehen, dass es bei den Medien auch “gewisse Missstände und Probleme” gibt, auf die hinzuweisen wäre. Zum Beispiel der sehr lockere Umgang mit Gerüchten und Verdächtigungen. Und die wären sogar zu beweisen, wie der Fall “Swissfirst” aufs trefflichste zeigt.

9:34AM

Black Swan

Nassim Nicholas Taleb, Philosoph und Trader an der Wall Street, hat mit seinem Buch "The Black Swan" 2007 einen weltweiten Bestseller gelandet. Noch vor der Finanzkrise entwickelt er darin ein theoretisches Konstrukt für die bald darauf eingetretenen Ereignisse: den Meltdown der Finanzindustrie. In einem TV-Interview auf CNBC äussert er sich zusammen mit der (manchmal schwer erträglichen Arianna Huffington) zu den aktuellen Rettungsbemühungen.

 

2:15PM

Heldenepos

Thomas Held, Geschäftsführer der Avenir Suisse, ist bekennender Anhänger der freien Pensionskassen-Wahl. Das hat er erst kürzlich in einem Interview mit SPN nochmals betont. Allerdings auch klargestellt, dass sich die Avenir Suisse in dieser Frage derzeit etwas zurückhält. Aufschlussreich aber seine Bemerkung, warum die Forderung im Moment nicht durchsetzbar sei: “Doch in der jetzigen Situation würde ein solcher Umbau viele Kassen destabilisieren. Es gäbe eine Flucht von serbelnden zu soliden Kassen.”

Stellt sich Held etwa vor, die Angestellten beim Sanitär Hungerbühler in Herzogenbuchsee könnten unter dem Regime der freien PK-Wahl, sagen wir, zur PK der Novartis oder der Nestlé wechseln? Doch wohl eher nicht. Jene Kassen, die “freie Wähler” aufnehmen würden und könnten, gibt es gar nicht. Es wären nicht die “soliden” bestehenden Kassen. Es müssten ganz neue sein, am ehesten vergleichbar mit den Sammelstiftungen der Assekuranz mit Vollversicherung. Denn Unterdeckung dürften sie nicht aufweisen. Ein Sanierungsbeitrag des Arbeitgebers wäre nämlich nicht zu erwarten (wer in die falsche Kasse geht, ist selber schuld!).

Wir wollen jetzt nicht annehmen, Thomas Held ginge von so naiven Annahmen aus. Aber vermuten könnte man es schon, wenn man das Interview liest. Und es gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

6:32PM

Keine Lichtblicke

Die Neuigkeiten der letzten Tage halten keinerlei Trost für die Investoren bereit. Der von Swisscanto berechnete PK-Monitor lässt vermuten, dass die Finanzierungssituation der Pensionskassen noch schlechter ist als bisher vermutet. Bis Ende Februar läuft die Umfrage der Aufsichtsämter von Bund und Kantonen bei den Kassen mit Unterdeckung; dann liegen weitere und breit abgestützte Daten vor. Wie und wann die Ergebnisse publiziert werden ist noch nicht klar, aber zweifellos besteht dafür ein grosses Interesse. Die Grafik mit den neusten Zahlen des BVG-Index von Pictet illustrieren bestens die desolaten Verhältnisse. Sie lassen kaum Raum für positive Überraschungen.

Index-Grafik

Der Bundesrat hat mittlerweile auf die Kritik an der Inkraftsetzung der revidierten BVV2 geantwortet (Interpellation Graber). Die Antwort enthält alle die Argumente, welche auch an dieser Stelle schon mehrfach genannt wurden. Jetzt steht die Motion Sommaruga zur Diskussion. Gefordert werden darin "weniger Risiken auf Kosten der Versicherten". Risikominderung nach Sommaruga heisst u.a. Verzicht auf strukturierte Produkte und Hedge Funds, Verzicht auf Aktivfonds, obligatorische Absicherung aller Fremdwährungsanlagen etc. Und natürlich ist Frau Sommaruga gleichzeitig auch gegen die Senkung des Umwandlungssatzes. Also hohe Performance sozusagen mündelsicher und gesetzlich vorgeschrieben. Das mag klappen auf der Insel der Glückseligen, auf der Sommaruga politisiert. In jenen Gefilden, in denen die Stiftungsräte von Vorsorgeeinrichtungen hausen, gelten leider andere Gesetze.

Peter Wirth

 

6:32PM

Many News

Nicht viel Erfreuliches gibt es zur 2. Säule zu berichten. Das katastrophale Jahr 2008 hat in den Bilanzen tiefe Spuren hinterlassen. Wer mit einer Minusperformance von 15 Prozent und damit im Rahmen der massgeblichen Indices davon gekommen ist, kann sich noch glücklich schätzen. Dass immerhin 40 Prozent der Umfrageteilnehmer beim ASIP einen positiven Deckungsgrad angeben, wird bereits als Erfolg verbucht. Natürlich rufen die schweren Probleme der Pensionskassen umgehend die Kritiker an der 2. Säule auf den Plan, welche sie gleich ganz abschaffen oder zumindest reduzieren wollen. Ihnen seien die neusten Prognosen über die finanzielle Zukunft der AHV als eindringliche Lektüre empfohlen.

Und als ob das alles nicht bereits trist genug wäre, brechen die Linksparteien und Gewerkschaften jetzt auch noch das Referendum zum Umwandlungssatz vom Zaun. Wie zu befürchten wird es vom Gewerkschaftsbund unterstützt. Man ist gespannt, ob zusätzlich zur bereits erschienen Rechtfertigung des SGB-Vorstands auch noch echte Argumente gegen die Anpassung des Satzes präsentiert werden. Oder ob tatsächlich versucht wird, allein mit der ideologischen Keule und dem notorischen Versicherungs-Bashing das Stimmvolk zu überzeugen. Wie auch immer: der sozialen Sicherheit wird damit kein Dienst erwiesen.

Peter Wirth 

 

6:31PM

Stresstest

Das Referendum gegen die Anpassung des Umwandlungssatzes dürfte mit grösser Sicherheit zustande gekommen. Ihre Unterstützung haben bereits publiziert: die "Grünen", die SP, die Gewerkschaft Unia, die Zeitschrift K-Tipp, die PdA, die B+B Vorsorge AG (zusammen mit Profond). Noch offen ist der Entscheid des SGB, der sie für diese Woche angekündigt hat. Nachdem dessen Vorstand bereits seine Sympathien für das Vorhaben bekundet hat, ist auch mit der Unterstützung des Gewerkschaftsbundes zu rechnen. Die Begründung läuft generell auf zwei Gleisen: erstens die Senkung ist ungerecht und zweitens wurde sie nur auf Druck der Versicherer beschlossen. Beide Argumente sind auffallend dürftig. Was uns damit bevorsteht ist der demokratische Stresstest für die 2. Säule. Dem Stimmbürger ist klar zu machen, dass man aus einer Kasse nur soviel herausnehmen kann wie drin steckt. Aber in der Regel hat er das aus eigener, nicht selten schmerzlicher Erfahrung auch schon gemerkt. Entscheidend wird die Haltung der Medien sein. Es zeichnet sich aber schon jetzt ab, dass der Gedanke, die Rentner auf Kosten und Risiko der nächsten Generation von den Realitäten abzuschotten, nicht auf wahnsinnig viel Gegenliebe stösst. Man darf der Abstimmung - ev. bereits im Herbst dieses Jahres - mit einiger Gelassenheit entgegensehen.

Peter Wirth

6:30PM

Argumente gegen das Unvermeidliche

Das Parlament hat in der letzten Session die Anpassung des Umwandlungssatzes rasch und ohne grosses Aufheben verabschiedet. Das grosse Getöse setzt erst jetzt ein. Die PdA hat das Referendum angekündigt, die Unia will sich anschliessen und die SP bereits ihre Sympathie dafür bekundet. In kürze wird auch der Gewerkschaftsbund zu entscheiden haben, ob er sich beigesellen will. Die Argumente der Gegner einer Anpassung sind so dürftig, dass für den SGB nichts weniger als seine Glaubwürdigkeit auf dem Spiel steht, falls er mitmacht. Allerdings scheint man bereits damit beschäftigt, Vorbereitungen für ein taktisches Ablenkungsmanöver für den Fall der Fälle zu treffen. Dazu könnte ein weiteres Mal die Assekuranz dienen. Der Ton der Angriffe auf die Versicherer hat sich in den letzten Wochen jedenfalls auffällig verschärft. Nach bald zehn Jahren "Insurance Bashing" interessiert das aber längst nicht mehr und selbst sonst eilfertige Medien mögen das Thema kaum mehr aufgreifen. Das dürfte auch gar nicht Zweck der Übung sein. Es geht hier möglicherweise mehr um Selbstbeschwichtigung und Bereitstellung einer wenn auch fadenscheinigen Rechtfertigung der Art, man könnte den Satz durchaus senken, aber solange die Versicherer etc. etc... Unsere grosse Hoffnung: diese Spekulation erweist sich als gänzlich falsch und die Arbeitnehmervertreter nehmen ihre Verantwortung wahr, auch wenn es weh tut. Das Thema dürfte uns noch geraume Zeit beschäftigen, falls das Referendum tatsächlich zustande kommt, woran etwa beim ASIP nicht gezweifelt wird.

Peter Wirth

6:15PM

Wirbel um Inkraftsetzung der BVV2-Revision (Forts.)

Der Kommentar im Newsletter Nr. 135 zur Forderung, die geplante Inkraftsetzung der revidierten BVV2 zu „suspendieren“, hat zahlreiche Mails mit viel Zustimmung ausgelöst. Und natürlich auch mit Kritik. Hingewiesen wird vor allem auf die parallel dazu verschärfte Freizügigkeitsverordnung. Aus unserer Sicht ein Nebenkriegsschauplatz, der im Kommentar gar keine Erwähnung fand, aber in diversen Medien zu einem empörten Aufschrei geführt hat. Im umstrittenen Artikel 19 heisst es dort neu: „1) Die Gelder der Freizügigkeitsstiftung sind als Spareinlagen bei einer dem Bankengesetz vom 8. November 1934 unterstellten Bank (Kontolösung) oder im Falle des Wertschriftensparens in einer der schweizerischen Aufsicht unterstellten kollektiven Anlage anzulegen; 3) Für die Anlage des Vermögens beim Wertschriftensparen gelten Artikel 71 Absatz 1 BVG4 und die Artikel 49–58 BVV 25 sinngemäss.“ Frau Jacquemart schrieb in der NZZ am Sonntag (7.12.08) von einem „Alptraum“ für die FZ-Stiftungen, die nun mit dem „Coup in Sachen Vorschriften“ scheinbar in die Fänge der Finanzindustrie getrieben werden. Überhaupt sind es die Banken, deren übler Einfluss an allen Ecken und Kanten dieser Revision geortet wird (sie haben als omnipräsente Übeltäter offensichtlich derzeit die Versicherer abgelöst). Dazu sind ein paar Überlegungen angebracht:

Bei Zahlungsunfähigkeit von FZ-Einrichtungen ist der Sicherheitsfonds nicht zahlungspflichtig, was ein Argument für die jetzt beschlossene Verschärfung der Vorschriften darstellt. Das Wertschriftensparen innerhalb kollektiver Anlagen, das der Aufsicht untersteht, gewährleistet ein Mindestmass an Sorgfalt und eine angemessene Diversifizierung. Im Übrigen findet es schon heute beim Wertschriftensparen auf FZ-Konten mehrheitlich Anwendung. Gemäss einer Analyse des BSV sind es 99%! Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass FZ-Stiftungen sehr einfach gegründet werden können, Eigenmittel sind dazu nicht erforderlich. Beim BSV weist man folglich auch darauf hin, dass solche Stiftungen nicht selber als Bank funktionieren, d.h. Gelder entgegennehmen und auf eigene Rechung investieren sollten. Man befürchtet übrigens auch bereits erste Problemfälle bei FZ-Stiftungen. Sollten sich diese Befürchtungen bestätigen, gälte in den Medien (und im Parlament) wohl die erste Forderung nach strengeren Vorschriften und verschärfter Aufsicht – und es hagelte Vorwürfe, warum man denn nicht schon längst etc.

Wie steht es mit dem beklagten Einfluss der Banken? Pro memoria sei hier nochmals aufgelistet, wer alles an der Vorbereitung der Revision beteiligt war: zwei unabhängige Anlageexperten; zwei Vertreter der Bankiervereinigung; sechs Verbandsvertreter (zwei Vertreter der Sozialpartner, je einer von ASIP, Pensionskassen-Experten, Treuhänder, Versicherungsverband,); ein Vertreter der kantonalen Aufsichtsbehörden, ein Vertreter der Nationalbank; je ein Vertreter folgender Bundesbehörden: Justizdepartement, EFV, BPV; drei Vertreter des BSV (mit Sekretariat). Sollte es den zwei Vertretern der Bankiervereinigung in der Tat gelungen sein, den ganzen restlichen Ausschuss unter ihre Kontrolle zu bringen um ihren „Coup“ zu landen, wäre ihnen in der Tat zu gratulieren und Frau Jacquemart hätte wohl recht wenn sie schreibt „die Lobbyvertreter sind ihr Geld wert“. Da dies aber nach menschlichem Ermessen wohl kaum der Fall gewesen sein dürfte, reduziert sich die Aussage auf effekthascherischen Mumpitz. Viel eher ist zu vermuten, dass von der Revision betroffene Kreise, die an der Verschärfung der Vorschriften wenig Freude haben, ihrerseits bei Frau Jacquemart „lobbyierten“.

In der Zwischenzeit hat die Kritik auch eine parlamentarische Interpellation ausgelöst, mit welcher der Bundesrat zu einer Suspendierung der Inkraftsetzung aufgerufen wird. Sie kommt aber eher kleinlaut daher und stellt für den Bundesrat kein echtes Problem dar. Punkt 2 greift das schwächste Argument von Strahm wieder auf: „Erachtet es der Bundesrat nicht auch als ungünstig, in der augenblicklichen Zeit eine Verordnung in Kraft zu setzen, die auf einen einfachen Nenner gebracht den Verkauf von Immobilien und den Kauf von Alternativen Produkten verlangt?“ Ähnlich äussert sich die Unia. Es ist bemerkenswert, wie inkompetent und praxisfremd hier Politiker und Sozialpartner argumentieren. Die Komplexität des BVG scheint zunehmend seine eigenen Schöpfer zu überfordern.

Es ist nicht zu erwarten, dass der Bundesrat jetzt noch kurz vor Jahresende die Notbremse zieht, zudem hat die SGK signalisiert, dass aus ihrer Sicht kein Handlungsbedarf besteht. Möglicherweise wird das Thema bei der Behandlung der Strukturreform wieder aufgewärmt, aber bis dann haben sich hoffentlich die Gemüter wieder beruhigt. Wir haben in der Schweiz derzeit nämlich auch noch ein paar echte Probleme zu behandeln.

Peter Wirth

6:25PM

Wirbel um BVV2-Revision

Als Ende September der Bundesrat die Inkraftsetzung der revidierten Anlagevorschriften auf 1. Januar verfügte, war das den Medien höchstens ein Fünfzeiler in der Randspalte wert. In der Zwischenzeit schlägt das Thema Wellen, als wäre die 2. Säule in unmittelbarer Gefahr. Das plötzliche Interesse ist deshalb verblüffend, weil diese Revision von einem Ausschuss der BVG-Kommission sehr sorgfältig unter Einbezug aller interessierten Kreise während rund zwei Jahren vorbereitet und in der BVG-Kommission ohne Gegenstimme verabschiedet wurde. Sie bringt keinerlei revolutionäre Änderungen sondern bestätigt weitgehend den Status Quo der Anlagen mit einer massvollen Liberalisierung. Es stellt sich die Frage, was die Auslöser und Motive für die plötzliche Kritik sind.

Aufschlussreich ist der Beitrag von Rudolf Strahm, ehemaliger Preisüberwacher, im Tages-Anzeiger. Seine Argumentation gegen die Revision beruht im Kern auf der Behauptung, die bei diversen Pensionskassen absehbaren Sanierungsmassnahmen seien wesentlich auf die „echten“ Verluste mit Hedge Funds und anderen alternativen Anlageformen zurückzuführen. Solche Anlagen seien folglich künftig zu verbieten und den Kassen „enge Grenzen im Sinne konservativer Anlagestrategien zu setzen“.

Wie gross die Verluste bei Hedge Funds sind, vermag Strahm nicht zu beziffern und schon gar nicht, sie ins Verhältnis zu den entsprechenden Gewinnen der letzten Jahren zu setzen. Gemäss Swisscanto-Studie lag der Anteil der Hedge Funds an den Anlagen Ende vergangenen Jahres bei vermögensgewichtet 3,2 Prozent, und es besteht gemäss Aussage der Umfrageteilnehmer keine Absicht, diese Quote in naher Zukunft auszubauen. Die Kursverluste waren bis Ende November gemessen am FTSE Hedge Fund Index mit durchschnittlich 18 deutlich weniger hoch als jene des Weltaktienindexes mit 40 Prozent. Zugegebenermassen wurden die Hedge Funds der Zielsetzung, absolut positive Erträge zu erzielen, in der jetzigen Finanzkrise in keiner Weise gerecht. Wurden sie zu Lasten der Aktienquote gehalten, haben die Hedge Funds die Verluste aber zumindest gedämpft. Erstaunlicherweise nimmt Strahm die Verluste von Aktien aus dem Finanzbereich von weit über 50% kommentarlos hin.

Auch die Aussagen zum Einsatz von strukturierten Produkten entbehren jeglicher Grundlage. Wiederum gemäss Swisscanto Pensionskassenumfrage hatten per Ende 2007 die Pensionskassen im Durchschnitt zwischen 0.5 und 1.7 Prozent in strukturierten Produkten investiert. Hier einen Totalverlust zu unterstellen, wird durch nichts gerechtfertigt. Und natürlich handelt es sich auch bei den Hedge Funds um „Kurseinbussen“, bei denen gleichermassen wie bei den Aktien die Hoffnung auf Kurskorrekturen besteht. Dabei von „echten“ Verlusten im Gegensatz zu den Buchverlusten bei Aktien zu sprechen, ist irreführend.

Als ehrenrührig muss seine die Kritik von Strahm am Ausschuss Anlagefragen der BVG-Kommission bezeichnet werden, welche die Revision der BVV2 vorbereitet hat. Gemäss seiner Darstellung waren es die „Profiteure“ aus der Finanzbranche, die hier ihre privaten Geschäftsinteressen verfolgten, inklusive das Einstreichen „nicht deklarierter Provisionen und Kickbacks“ und damit ihren „Revisionscoup“ landeten. Für die Vorwürfe findet sich in seinem Artikel auch nicht der Ansatz eines Belegs. Strahms Forderung an den Bundesrat, die Revision der BVV2 nicht in Kraft zu setzen, verliert vor diesem Hintergrund jede sachliche Grundlage.

Es ist ein heterogener Kreis, der sich den Kampf gegen die BVV2-Revision auf die Fahnen geheftet hat. Dazu gehört auch die IG der autonomen Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen, IGaSG. Sie kommt in einem kürzlich veröffentlichten Communiqué zum selben Schluss wie Strahm und empfiehlt dem Bundesrat, die Revision zu suspendieren. Es ist zwar nicht klar, was die Feststellung in ihrem Communiqué bedeuten soll, der Bundesrat habe mit den revidierten Anlagevorschriften „den Radar für die hauptsächlichen Treiber der Finanzkrise noch erweitert“, aber der Sinn ist zu erahnen und die Ähnlichkeit mit der Argumentation Strahms nicht zu übersehen.

Auffallend ist, wie wenig Kompetenz die IGaSG den Stiftungsräten zumutet. Auch hier stimmt sie mit Strahm weitgehend überein. Ohne weitere Begründung wird festgestellt, dass alternative Anlagen von niemandem verstanden werden, keinen wirtschaftlichen Nutzen hätten und bloss Spekulanten und Lieferanten (?) Erträge bescheren würden. Die IGaSG verlässt sich ebenso wie Strahm auf die Überzeugungskraft ihrer Polemik, ohne sich der Mühe zu unterziehen, sachliche Argumente aufzulisten. Und es wird auch nicht auf die Arbeit in den grossen und gut geführten Vorsorgeeinrichtungen hingewiesen, welche unter der massgeblichen Mitwirkung kompetenter Stiftungsräte in den letzten Jahren Positionen in alternativen Anlagen aufgebaut haben und damit hervorragende Erträge erwirtschafteten. Im Gegenteil, deren Tätigkeit wird durch die pauschalen Aussagen desavouiert.

Auch die anschliessenden Sätze in der Mitteilung der IG zur Finanzierungssituation der Pensionskassen verdienen eine nähere Betrachtung: „(Die) Vorsorgeeinrichtungen (können) die eingegangenen laufenden Leistungsverpflichtungen ungebrochen wahrnehmen. Daran werden auch weitere Verschlechterungen der Deckungsgrade nichts ändern, solange der laufende Beitragseingang den Leistungsabfluss übersteigt, was in den nächsten zig Jahren überwiegend der Fall sein wird“.

Wir haben es in der beruflichen Vorsorge nicht mit einem Umlagesystem zu tun, wo eine solche Argumentation stichhaltig wäre. Bei Pensionskassen dient der Beitragseingang jedoch nicht zur Finanzierung der laufenden Leistungen, sondern zum Aufbau individueller Ansprüche. Aus der Tatsache, dass in einer bestimmten Kasse der Beitragseingang grösser als die laufenden Leistungen ist, lassen sich keinerlei Rückschlüsse auf deren Sicherheit ziehen. Die einzelne Pensionskasse muss auch dann solvent sein, wenn keine aktiv Versicherten mehr vorhanden oder sie stark in der Unterzahl sind (was zunehmend der Fall ist). Es stimmt nachdenklich, wenn Vorsorgeeinrichtungen so argumentieren wie es die IGaSG tut und sollte ein Alarmsignal für die Beitragszahler sein.

Die Pensionskassen stehen vor grossen Herausforderungen, welche von allen Beteiligten ein hohes Mass an Verantwortungsbewusstsein und Kompetenz fordert. Die erwähnten Kritiker der Revision werden diesem Anspruch nicht gerecht. Ihre Forderung zur Rücknahme der BVV2-Revision überzeugt nicht.

Peter Wirth