Gesetze / Das BVG und seine Verordnungen
In der Bundesverfassung wird die 2. Säule in Art. 113 geregelt.
Das darauf beruhende BVG, das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, wurde am 1. Januar 1985 in Kraft gesetzt. Damit wurde die 2. Säule obligatorisch für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Einkommen das gesetzliche festgelegte Limit übersteigt.
Seit der Inkraftsetzung des BVG wurden die gesetzlichen Grundlagen der beruflichen Vorsorge in mehrfacher Weise weiterentwickelt. Zu erwähnen sind insbesondere das Freizügigkeitsgesetz und die Wohneigentums-förderung. Revidiert wurden u.a. aber auch mehrfach die Vorschriften über die Vermögensanlagen.
Mit der 2003 abgeschlossenen 1. BVG-Revision, wird das Gesetz in in verschiedenster Hinsicht geändert. Zu erwähnen sind die tiefere Eintrittsschwelle, die Anpassung des Umwandlungssatzes, die Verbesserung der Transparenz. Die ersten beiden Teile der Revision wurden per 1.4.2004 und 1.1.2005 in Kraft gesetzt. Der Rest folgte am 1.1.2006.
Seit seiner Inkraftsetzung bleibt das Gesetz jedoch "under construction" und Gegenstand laufender Teilrevisionen.
Die letzte bedeutende Aenderung betrifft die Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes, welche in der Wintersession 2008 beschlossen wurde und gegen welche das Referendum ergriffen wurde.
Folgende Geschäfte sind in laufender Beratung oder werden in absehbarer Zeit im Parlament traktandiert, resp. sind Gegenstand einer Volksabstimmung:
- Strukturreform
- Finanzierung der öffentlich-rechtlichen VE
- Sanierung der Pensionskasse SBB
- Umwandlungssatz
Gesetzliche Grundlagen
Bundesverfassung
Gesetze
- BVG / Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) / 831.40
- FZG / Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge / 831.42
Verordnungen
- BVV1 / Verordnung über die Beaufsichtigung und die Registrierung der Vorsorgeeinrichtungen / 831.435.1
- BVV2 / Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen-und Invalidenvorsorge / 831.441.1
- BVV3 / Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeforum / 831.461.3
- VO / BVG-AVIG / Verordnung über die obligatorische berufliche Vorsorge von arbeitslosen Personen / 833.174
- SFV / Verordnung über den Sicherheitsfonds / 831.432.1
- FZV / Verordnung über die Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge / 831.425
- WEFV / Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge / 831.411
Weisungen
Gesetzessammlungen / Infos






