
SGB feiert den Abstimmungssieg mit neuen Forderungen
Paul Rechsteiner: Mit der Vorlage für die Rentensenkung bei den Pensionskassen haben der Bundesrat und die bürgerlichen Parteien auf Druck der Versicherungskonzerne und der Wirtschaftsverbände erstmals versucht, die Leistungen der Schweizerischen Sozialversicherungen auf breiter Front abzubauen. Sie sind damit kolossal gescheitert. Die Bürgerinnen und Bürger haben dadurch zum Ausdruck gebracht, dass sie sich die Renten und die damit verbundene soziale Sicherheit, die ihnen versprochen worden sind und für die sie bezahlt haben und bezahlen, nicht wegnehmen lassen.
Unia:
“Verwaltungskosten halbieren”
Die Rentensenkung ist abgewehrt. Wie kann man jetzt den permanenten Rentenklau von 10 Milliarden beenden?
Rieger: Zuerst - Wir brauchen Transparenz darüber, wohin unser Geld fliesst und wer wie viel herausnimmt. Vor allem, was die Versicherungskonzerne treiben. Man muss die Verwaltungs- und Anlagekosten auf die Hälfte herunterbringen. Die Versicherer werden es noch bereuen, dass sie diese Auseinandersetzung gesucht haben. Es gibt jetzt Mehrheiten, um dieses Missverhältnis von Aufwand und Ertrag zu korrigieren. Dann aber kommt das Wichtigste: Die Leute interessieren sich nicht primär für Mindestzinssatz, Überobligatorium, technischen Zinssatz und so weiter. Wichtig für sie ist, dass der Rentenbetrag in Franken und Rappen stimmt.
Die Abschaffung der zweiten Säule ist kein Thema? Es ist störend, wenn unser Leben im Alter von den Finanzspekulanten abhängt.
Die Abschaffung ist nicht machbar. Aber wir müssen die Selbstbedienung stoppen. Die AHV stärken. Und das angehäufte Kapital der zweiten Säule für produktive Investitionen nutzen.
NZZ: Ein Strauss voll Forderungen zur Reform nicht nur der zweiten Säule
Nach den Warnungen und Drohungen präsentierten die Gewerkschaften einen Forderungskatalog, der weit über die zweite Säule hinausgeht. SGB-Präsident Paul Rechsteiner interpretierte die 73 Prozent Nein-Stimmen gegen die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes als Auftrag des Stimmvolks, das Leistungsziel in der Altersvorsorge neu zu definieren.
Zur Umsetzung äusserten sich die Gewerkschaftsvertreter nur vage. Es gehe darum, eine Grundsatzdebatte anzustossen. Eine Finanzierung über die erste Säule wäre aber mit einer happigen Erhöhung der AHV-Renten verbunden. In der zweiten Säule ist eine Umverteilung im Sinne einer speziellen Unterstützung für gewisse Einkommenskategorien systemfremd. Denkbar wären Lösungen für einzelne Branchen, was offenbar der Unia vorschwebt.
Nach ihrem Abstimmungssieg wollen die Gewerkschaften den Privatversicherungen an den Kragen. Der Bundesrat müsse die Verordnung über die Gewinnausschüttung ändern, die den Versicherern erlaube, 10 Prozent der Bruttoerträge statt der Nettoerträge einzubehalten. Colette Nova, beim SGB für die Sozialversicherungen zuständig, forderte die Abschaffung der Überschussfonds, die von den Versicherern missbraucht würden.
Der Arbeitgeberverband mahnte am Montag in einer Stellungnahme, die Welt nicht neu zu erfinden. Viele Forderungen der Linken seien durch die BVG-Strukturreform, die vom Parlament noch in dieser Woche verabschiedet werden soll, bereits erfüllt. Die Bestimmungen zur Transparenz und zu den Retrozessionen würden verbessert und ein Verbot von «front running» an der Börse erlassen. Über die Vorlage hinaus brauche es keine zusätzlichen Vorschriften für die Führung von Pensionskassen.
Arbeitgeber: Dialog
statt
neue Forderungen
Angesichts der einschränkenden Auflagen, welche die Gewerkschaften den Versicherern machen wollen, ist daran zu erinnern, dass diese vor allem für die KMU unverzichtbare Vorsorgeträger sind. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die 2. Säule müssen deshalb so ausgestaltet sein, dass die Versicherer ihre wichtige Funktion in der beruflichen Vorsorge wahrnehmen und dabei auch einen angemessenen Gewinn erzielen können.
Der SAV wendet sich klar gegen die von den Gewerkschaften geforderten neuen Leistungsziele bei der Altersvorsorge. Nachdem die Sozialversicherungen schon heute in erheblichen Finanzierungsproblemen (ALV, IV, KV) stecken und die Finanzierung des demografischen Wandels noch ungelöst ist, kommt ein Leistungsausbau nicht in Frage. Aus denselben Gründen wäre es falsch, die laufenden Revisionen bei der AHV und bei der ALV zu stoppen, denn verschobene Probleme holen die Versicherten später mit umso schmerzhafteren Einschnitten wieder ein.
NZZ: BVG-Entscheid trifft die KMU
Willi Thurnherr von der Beratungsgesellschaft Mercer geht davon aus, dass die meisten autonomen Pensionskassen nicht von dem Entscheid vom Sonntag betroffen sind und mit ihnen die Mehrheit der Schweizer Arbeitnehmer. Einige Vorsorgepläne von Unternehmen könnten nun aber vor Schwierigkeiten stehen - besonders die von KMU und von Firmen aus dem Niedriglohnsektor, die ihren Mitarbeitern vergleichsweise geringe Altersvorsorgeleistungen bezahlen. Laut Hanspeter Konrad vom Pensionskassenverband ASIP werden BVG-Minimalpläne, die als Basis den BVG-Mindestumwandlungssatz verwenden, die Auswirkungen des Entscheids am schnellsten spüren. So müssen wohl gerade die Arbeitnehmer, die ohnehin nicht so viel verdienen, die Quersubventionierung der Rentenbezüger bezahlen. Laut Zanella ermöglichen die derzeitigen Umwandlungssätze folglich einen «Lohnklau», einen «Rentenklau» gebe es nicht. Durch den Entscheid sei nun damit zu rechnen, dass viele Unternehmen bei ihren Vorsorgeplänen Leistungen kürzen. So habe der Entscheid einen gewissen «Sozialabbau» zur Folge, sagt Zanella.
Um einen Rentenumwandlungssatz in der derzeitigen Höhe zahlen zu können, wäre eine Rendite von durchschnittlich rund 5% pro Jahr nötig - dies geht im derzeitigen Niedrigzinsumfeld nur, wenn die Kassen bei ihrer Anlagepolitik höhere Risiken eingehen. Für manche kleinere Pensionskassen stelle sich nun auch die Frage, ob sie die Beiträge der Arbeitnehmer erhöhen sollten, um die Rentenumwandlungssätze erfüllen zu können, sagt Konrad. Thurnherr erwartet als Folge der höheren Anlagerisiken eine steigende Gefahr, dass Pensionskassen saniert werden müssen.
Lucius Dürr: “Die Erträge würden nicht ausreichen”
cash:
Bringt das Nein zur Senkung des
Umwandlungssatzes jetzt die
Versicherungs-Branche in
Schwierigkeiten?
Lucius Dürr:
Für die
Versicherer hat das
Abstimmungsresultat keine
unmittelbaren Folgen. Sie
bleiben für ihre rund 1,5
Millionen Versicherten
verlässliche Partner in der
beruflichen Vorsorge. Die
grossen Verlierer sind die
Berufstätigen. Sie zahlen
weiterhin die Zeche für die zu
hohen Neurenten. Diese
Quersubventionierung ist
systemfremd und in der 2. Säule
nicht vorgesehen.
Bund: Die Linke will die Versicherungen von der 2. Säule ausschliessen
Fürs Erste fordern SP und Gewerkschaften dabei, dass die Versicherungsgesellschaften mit der beruflichen Vorsorge keinen Gewinn mehr machen dürfen. Die 2. Säule sei ein von den Sozialpartnern finanziertes Sozialwerk, und in einem solchen hätten Profite nichts verloren, sagt Paul Rechsteiner, SP-Nationalrat und Präsident des Gewerkschaftsbundes (SGB). Die Versicherungen müssten darum minutiös darlegen, welche Kosten und welche Erträge bei ihnen anfielen, und garantieren, dass die Gewinne samt und sonders den Kunden zugute kämen.
Dass damit den Versicherungen das BVG-Geschäft vergällt würde, nehmen viele Linke billigend in Kauf oder gar dankend hin. «Wenn der Preis für ihren Verbleib in der 2. Säule eine Eigenkapitalrendite von zehn Prozent ist, dann sollen die Versicherer gehen», sagt Andreas Rieger. Und SP-Pensionskassenexperte Rudolf Rechsteiner schwebt auch schon vor, was an ihre Stelle treten könnte: Eine öffentlich-rechtliche Anstalt, die in der beruflichen Vorsorge quasi als Grundversicherung für die KMU agiert, so wie es die Suva bei der Unfallversicherung tut.
Eine solche Anstalt müsste laut Rechsteiner paritätisch zusammengesetzt sein und gemeinwirtschaftlich handeln. So könnte sie letztlich zu günstigeren Tarifen offerieren als heute die Versicherer. «Wir werden solche Modelle am Runden Tisch vorbringen, zu dem der Pensionskassenverband eingeladen hat», sagt er. Und SGB-Chef Paul Rechsteiner fügt an:
«Das ist eine historische Chance.»
Rossier: «Der Staat kann die Verwaltungskosten nicht verordnen»
Der
Bundesrat
hat
mit
der
längeren
Lebenserwartung
und
den
sinkenden
Erträgen
argumentiert.
Rossier:
Vernunftargumente
allein
konnten
nun
offensichtlich
nicht
überzeugen.
Es
ist
auch
so,
dass
Entscheide
über
die
Solidarität
und
über
die
Verteilung
der
Opfer
immer
politisch
sind.
Man
kann
diese
nicht
mathematisch
berechnen.
Das
bürokratische
Ei
des
Kolumbus
gibt
es
in
der
Sozialpolitik
nicht.
Politische
Fragen
brauchen
eine
politische
Antwort.
Und
um
diese
muss
immer
wieder
neu
gestritten
werden.
Die
SP
fordert
einen
externen
Rentenüberwacher.
Massgebend
ist,
welche
Regeln
eingehalten
werden
müssen.
In
dieser
Hinsicht
scheint
mir
die
geplante
Oberaufsicht
mehr
als
ein
Rentenüberwacher
zu
bieten.
Die
Oberaufsicht
muss
nicht
nur
die
Einhaltung
der
Regeln
überwachen,
sondern
sie
setzt
auch,
wie
bereits
gesagt,
allgemein
geltende
Standards
der
Überwachung
fest.
Diese
Oberaufsicht
ist
unabhängig,
professionell,
und
die
Sozialpartner
haben
Einsitz.
Im
Abstimmungskampf
wurde
behauptet,
dass
viel
Geld
bei
den
Versicherungen
zum
Beispiel
durch
überhöhte
Beraterhonorare
oder
Verwaltungskosten
versickert.
Wie
viel
Luft
ist
da
noch
drin?
Es
fällt
mir
schwer,
das
zu
sagen.
Die
Pensionskassen
sind
ja
partnerschaftlich
geführt.
Ich
kann
mir
also
nicht
vorstellen,
dass
dort
absichtlich
zu
hohe
Verwaltungskosten
verrechnet
werden.
Etwaige
Interessenkollisionen
werden
nun
in
der
Strukturreform
angepackt.
Die
Kosten
der
Vermögensverwaltung
haben
sich
in
den
letzten
20
Jahren
zudem
deutlich
nach
unten
bewegt,
sie
liegen
nun
bei
0,29
Prozent
des
Kapitalbetrags.
Ich
sehe
nicht,
wie
der
Staat
die
«richtige»
Höhe
der
Verwaltungskosten
vorschreiben
kann.
Man
muss
auf
die
partnerschaftliche
Führung
der
Pensionskassen
setzen.
Tages-Anzeiger: Die Renten sinken trotz Nein des Volks
«Man wird Massnahmen treffen, um den Umwandlungssatz zu senken, ohne dabei das Gesetz zu verletzen», sagt Pensionskassenexperte Martin Janssen. Und Direktor Werner Hertzog von der Bundespensionskasse Publica ergänzt: «Sehr viele Pensionskassen müssen sich gar nicht speziell um das Obligatorische in der beruflichen Vorsorge kümmern.» Wie andere angefragte Kassenchefs sagt er: «Wir werden den Umwandlungssatz weiter senken.»
660 Milliarden Franken waren Ende 2008 in der beruflichen Vorsorge angespart worden. Nur knapp die Hälfte davon fällt laut der Beratungsfirma Complementa in den obligatorischen Bereich. 55 Prozent ist überobligatorisches Kapital. Das Bundesamt für Sozialversicherungen schätzt, dass nur eine Minderheit von einer halben Million Arbeitnehmenden ausschliesslich obligatorisch versichert ist.
Und so machen die Pensionskassen für viele der übrigen 3,1 Millionen Versicherten eine Mischrechnung. Bei der Publica beträgt der Umwandlungssatz 6,53 Prozent, beim Nahrungsmittelhersteller Hügli 6,4 Prozent, bei der römisch-katholischen Vorsorge des Kantons Luzern 6,3 Prozent. Schweizweit liegt der Durchschnitt laut Swisscanto mit 6,7 Prozent bereits unter der Obligatoriumsvorgabe. «Es gibt eine Tendenz in diese Richtung», sagt Michael Brandenberger von Complementa.
Die Quersubventionierung vom überobligatorischen in den obligatorischen Bereich hat trotzdem Konsequenzen: Sie macht das überobligatorische Sparen weniger attraktiv. «Durch die Senkung des Umwandlungssatzes im überobligatorischen Bereich werden Verteilungswirkungen zugunsten kleiner Einkommen erzielt. Das führt in der Tendenz zu einer Stärkung von Alternativlösungen», sagt Janssen. Mehrere Pensionskassenverwalter raten ihren Versicherten bereits heute, die zweite Säule auf das Minimum zu beschränken und den Rest privat anzulegen.
Handelszeitung: Pensionskassen und Versicherer erwarten keine Marktumwälzungen
Dass nun Pensionskassen reihenweise die Segel streichen müssten, wäre für Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbandes ASIP, eine vorschnelle Folgerung. Doch: "Verlierer sind jene knapp 20% der Kassen, die lediglich einen BVG-Minimalplan anbieten. Sie müssen bei der Finanzierung über die Bücher." Zwei von drei Kassen bieten eine weitergehende Vorsorge mit tieferem Umwandlungssatz an. Sie seien vom Abstimmungsausgang weniger betroffen, sagt Konrad. Das deutliche Nein will er für eine selbstkritische, sachliche Standortbestimmung nutzen, wie er sagt.
Laut Othmar Simeon, Leiter Personalvorsorgeberatung der Swisscanto, sind vor allem Kassen mit vielen Rentnern gefährdet. Um die Renten nicht anzutasten, müssten sie bei Engpässen auf die noch aktiven Versicherten zurückgreifen, entweder mit höheren Beiträgen oder auch mit tieferen Zinsen auf dem Sparkapital.
Lebensversicherungen werden wegen des Ausgangs der Abstimmung nicht aus dem Geschäft mit der beruflichen Vorsorge aussteigen, wie Frank Keidel, Sprecher des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV), sagt. "Nicht sie haben ja verloren, sondern die Angestellten, die die Renten quersubventionieren." Sollten sich die Rahmenbedingungen aber verschlechtern, schliesst Keidel nicht aus, dass sich Gesellschaften aus der Vollversicherung zurückziehen, in der sie Anlagerisiko und Langlebigkeitsrisiko für die Versicherten komplett tragen. "Für über 150'000 KMU-Betriebe, die dort versichert sind, wäre das gravierend."
Eine mögliche Variante für diesen Fall wäre, dass die Versicherung die Anlagerisiken nicht mehr trägt, sondern auf die Kunden überträgt. Das allfällige Sanierungsrisiko läge dann bei den Arbeitnehmern und Arbeitgebern, wie bei den Pensionskassen. Das bestätigt Martin Läderach, Sprecher von Swiss Life. Er argumentiert mit der Gewinnausschüttungsquote (Legal Quote). "Würde sie vom Brutto- aufs Nettoprinzip wechseln, müsste sich Swiss Life und wohl die gesamte Lebensversicherungsbranche Gedanken machen, wie das Geschäft weiter betrieben werden soll."
UWS: Niederlage eingepreist
Analysten erklärten die Ruhe nach dem Abstimmungssturm mit der sich im Vorfeld abzeichnenden Niederlage an den Urnen, wenn auch die Börsianer nicht mit einem so deutlichen Verdikt gerechnet haben. «Das Ergebnis ist eine klare Niederlage für die Versicherungen, welche die Kampagne teilweise finanziert hatten», kommentieren die Analysten beim Broker Helvea.
Die Versicherungen hätten bei einer Senkung des Umwandlungssatzes zu den Nutzniessern gezählt. Ihr Anteil am Altersvorsorgemarkt liegt bei etwa 25%. «Swiss Life wäre der grösste Gewinner gewesen, gefolgt von Bâloise und Helvetia», so Helvea. Laut den Analysten der ZKB sei das Ergebnis aber eher ein Nachteil für die Versicherten und weniger für die Versicherungen selber: Es seien mehrere Faktoren für den Erfolg einer Versicherung im Bereich der beruflichen Vorsorge verantwortlich, und nicht nur der Umwandlungssatz allein.
Längerfristig dürfte das Ergebnis laut den Vontobel-Analysten «strategische Diskussionen» um die Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge auslösen, da die regulatorischen Rahmenbedingungen die Kollektivlebensversicherungen nicht unterstützen. Das betrifft vor allem die kleineren Portefeuilles.
NZZ: “Dass Symbole entscheiden, ist nicht neu”
Weltwoche: Land am Tropf
Weltwoche (login)
SonntagsZeitung: “ Das Rentenloch der Gewerkschafterin”
“Nach der Rentenabstimmung vom letzten Sonntag fordern die Gewerkschaften ein Verbot für Pensionskassen, in Hedge-Fonds zu investieren. Die spekulativen Finanzmarktinstrumente» gehörten nicht in die Vorsorge. Doch wo Gewerkschafter selber das Sagen haben, setzen sie auf Hedge-Funds: Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG stieg in der zweiten Hälfte 2008, mitten in der Finanzkrise, neu in Hedge-Funds und Commodities ein. Das Engagement bescherte der Auffangeinrichtung 2008 einen Verlust von 914’000 Franken, die Rendite lag bei minus 42 Prozent.
Zur
Verbotsforderung ihrer
Gewerkschaftskollegen sagt sie:
«Es ist problematisch, von den
Kassen hohe Renditen zu fordern,
sie aber gleichzeitig überall
einschränken zu wollen.» Sie
widerspreche sich selber damit
überhaupt nicht. "Als
Stiftungsratspräsidentin
vertrete ich den
Stiftungsrat."
Colette Nova,
die vor der Abstimmung die «Rentenklau»-Kampagne
befeuert und gegen die Senkung
des Umwandlungssatzes
angeschrieben hatte, wird nun
von den negativen Folgen des
Neins zur Senkung des
Rentenumwandlungssatzes
eingeholt: In der
Auffangeinrichtung BVG tut sich
ein Rentenloch auf, weil der
Umwandlungssatz zu hoch ist.
Weil sie zu hohe Renten
ausschütten muss, fehlen
jährlich rund zwei Millionen
Franken. Bezahlen kann sie
nämlich nur einen
Umwandlungssatz von 6,6 Prozent,
laut Gesetz muss sie aber einen
Satz von aktuell rund 7 Prozent
anwenden. Nach dem Volksnein vom
Sonntag kann er nun auch nicht
wie vorgesehen auf 6,4 Prozent
bis 2016 gesenkt werden. Die
Auffangeinrichtung muss für die
nächsten fünf Jahre
Rückstellungen von rund zehn
Millionen Franken vornehmen, um
das Loch zu stopfen. Die Zahl
will Nova nicht bestätigen,
darüber müsse der Stiftungsrat
entscheiden.
«Es wird immer schlimmer»
Herr Grete, fast 73
Prozent der Bürger wollen nichts davon wissen,
dass der Umwandlungssatz gesenkt wird. Müssen
jetzt die Prämien angehoben werden, um die
Renten zu sichern?
Grete: Das würde
nichts nützen.
Weshalb?
Höhere Prämien am
Ende der Ansparphase bedeuten zwar, dass ein
höheres Kapital in der Pensionskasse
gutgeschrieben ist. Ist der Umwandlungssatz
indessen zu hoch, steht nicht mehr Geld für eine
längere Auszahlungszeit zur Verfügung.
Prämienerhöhungen könnten also das Resultat
dieser Abstimmung nicht korrigieren.

ASGA Jahresabschluss 2009
Die Asga Pensionskasse weist
2009 erneut tiefe Verwaltungskosten aus. Sie
verrechnet jedem
Versicherten 180 Franken pro Jahr und jedem
Arbeitgeber 200 Franken pro Jahr und pro
Vertrag, unabhängig davon, wie viele Versicherte
der Vertrag umfasst. Diese Beträge behält die
Asga auch im 2010 bei.
Obwohl sich der Asga Pensionskasse im 2009 rund 850 neue Firmen angeschlossen haben, ist die Gesamtanzahl der Mitgliedfirmen um 0.8% zurückgegangen. Dies liegt daran, dass im 2009 viele Unternehmen aufgrund der schlechten allgemeinen Wirtschaftslage ihre Geschäftstätigkeit aufgegeben haben oder alle ihre BVG-pflichtigen Mitarbeiter entlassen mussten.
BVG-Auffangeinrichtung halbiert Verwaltungskosten
Für das Jahr 2009 weist die Auffangeinrichtung 400 Franken Verwaltungskosten pro Kopf auf, was beinahe eine Halbierung bedeutet. Mittelfristiges Ziel sind Kosten pro Kopf zwischen 200 und 300 Franken. Die Verwaltungskosten für ein Freizügigkeitskonto sanken von 16 auf 9 Franken. Der Grund sei eine grundlegende Reorganisation der Stiftung, erklärten Stiftungsratspräsidentin Colette Nova und Direktor Markus Stieger.
Der Deckungsgrad der BVG-Auffangeinrichtung betrug per Ende 2009 105 Prozent. Er liegt damit knapp über dem von Swisscanto ermittelten Durchschnitt der privaten Pensionskassen. Zwar gehört die Auffangeinrichtung mit 6 Milliarden Franken Vorsorgekapitalien zu den Grossen in der Branche. Aber wegen der geringen Sanierungsfähigkeit der angeschlossenen Betriebe kann sie in der Vermögensverwaltung nur geringe Risiken eingehen. Die vom Stimmvolk beschlossene Beibehaltung des Mindestumwandlungssatzes bei 6,8 Prozent ist für sie relevant. Die Verluste durch nicht ausfinanzierte Pensionierungen wurden zwar schon bisher ausgewiesen. Jetzt wird der Stiftungsrat aber über eine Rückstellung für die nächsten fünf Jahre entscheiden. Damit soll bei den anstehenden Pensionierungen die Differenz zum versicherungsmathematisch korrekten Satz (hier 6,6 Prozent) ausgeglichen werden.
IPE: Auffangeinrichtung restrukturiert
Prior to January 2009, the AEIS only had a foundation board. But Stieger, as its CEO was tasked with coordinating its contractors to outsource certain parts of the fund’s administration and management. “The full outsourcing model did not work so well for us as it was difficult to coordinate all outsourcing partners. And it was a misconception that it would be cheaper to outsource everything,” explained Stieger.
Over the course of 2008 and 2009, the fund hired 130 people and managed to cut almost half of its administration costs by, among other things, creating a fully computer-based system to deal with enquiries and claims.
Weitere 800 Mio. für Basler PK
Am 31.12.2008 lag die PKBS bei 85,4 Prozent: 1,12 Milliarden Franken fehlten. Die Regierung schlug dieses Stichdatum vor sowie, dass der Kanton die Lücke mit einer Einmaleinlage füllt, die dann Arbeitgeber und -nehmer über 19 Jahre amortisieren.
Statt innert 19 Jahren will die WAK (Wirtschafts- und Abgabenkommission) das Problem in 12 Jahren lösen. Gestritten wurde im Basler Grossen Rat - bei inzwischen weiter erholten Börsen - ob man der PKBS mit dem Regierungsvorschlag eine Wertschwankungsreserve von rund fünf Prozent gönnt, oder mit der WAK die Kasse wieder nur eben füllt.
Alle Bürgerlichen samt GLP stellten sich hinter die WAK, dazu auch Grüne. Rechte Voten relativierten die Zustimmung zum späteren Stichdatum als Kompromiss, so FDP, GLP und SVP: Eigentliches Problem sei das Leistungsprimat und die im Vergleich arg üppigen Leistungen der PKBS; diese zu finanzieren bringe Anlagerisiken.
BVS: Checkliste für die Erstellung von Anlagereglementen
Das
Zürcher Amt für Berufliche Vorsorge BVS hat die
Checkliste für die Erstellung von
Anlagereglementen überarbeitet. Die Überarbeitung
betrifft die neu eingefügten Ziffern 16 und 17,
welche die reglementarischen Anforderungen im
Zusammenhang mit Effektenleihegeschäften (Securities
Lending) und Pensionsgeschäften (im Sinn von
Reverse Repos) festhalten, sowie die Ziffer 20
(vormals Ziffer 18), in welcher präzisiert
wurde, dass bei Berechnung des Zielwerts der
Wertschwankungsreserven nach der
finanzökonomischen Methode auch der zu Grunde
liegende Zeithorizont im Anlagereglement
festgehalten werden muss.EU: Massiver Rückgang der Anlagen in Private Equity
US: Öffentliche Kassen mit mehr, private mit weniger Risiken

Strukturreform in Schlussabstimmung genehmigt, gestaffelte Inkraftsetzung
Die Strukturreform sieht insbesondere die Schaffung einer eidgenössischen Oberaufsichtskommission und eine Verstärkung der Aufsicht durch die Kantonalisierung oder Regionalisierung der Direktaufsicht vor. Sie legt zudem die Aufgaben der verschiedenen Akteure in der zweiten Säule fest. Im weiteren sieht sie zusätzliche Governance-Vorschriften vor. Die Reform soll in drei Etappen umgesetzt werden. Mit der ersten Etappe sollen auf 1. Januar 2011 Massnahmen eingeführt werden, die älteren Arbeitnehmern die Beteiligung am Arbeitsmarkt erleichtern. Die zweite Etappe mit verschärften Governance-Vorschriften soll am 1. Juli 2011 in Kraft treten. Die dritte Etappe schliesslich betrifft die Einführung der neuen Aufsichtsstruktur und soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.
Strukturreform: Nationalrat beseitigt letzte Differenz
Ziel der BVG-Strukturreform, die nun in die Schlussabstimmung gelangt, ist die verbesserte Überwachung und Führung der Pensionskassen. Zudem wurden neue Bestimmungen über Verhaltensregeln für die Verwaltung von Vorsorgeeinrichtungen in die Revisionsvorlage eingebaut. Sozialminister Didier Burkhalter sieht in der Gesetzesrevision ein Mittel, um nach der BVG-Abstimmung das Vertrauen der Bevölkerung in die Pensionskassen wieder zu stärken.
Die wichtigsten Elemente bei der neu organisierten Aufsicht sind die Kantonalisierung und Regionalisierung. Kantonalisierung heisst, dass alle Aufsichtsaufgaben nun bei den Kantonen liegen, der Bund (das BSV) wird künftig keine Vorsorgeeinrichtungen mehr beaufsichtigen. Regionalisierung bedeutet, dass die Kantone aufgefordert sind, die Aufsichtsämter jeweils für eine Reihe von Kantonen zusammen zu fassen. Solche Regionen bestehen bereits für die Zentral- und die Ostschweiz.
Neu eingerichtet wird eine Oberaufsichtskommission. Das unabhängige Organ setzt sich aus sieben bis neun Experten zusammen, zwei davon sollen als Vertreter der Sozialpartner amtieren. Präzisiert werden in dem Gesetz auch die Anforderungen an Integrität und Loyalität von Pensionskassenverantwortlichen. Dabei geht es insbesondere um Bestimmungen, mit denen Interessenkonflikte verhindert werden sollen.
SR: Differenzbereinigung Strukturreform
Simonetta Sommaruga (sp., Bern) mahnte im Rat, nach der wuchtigen Ablehnung der Senkung des Umwandlungssatzes vom Sonntag kämen die Pensionskassen letztlich nicht umhin, auch die Bezüge dieser Experten, die Verwaltungskosten und die Vermögensverwaltungskosten auszuweisen. Eugen David (cvp., St. Gallen) opponierte zwar nicht, warnte aber, dass die Kosten für die Pensionskassen durch die Vorschrift steigen. Und die Publikation entlaste die Stiftungsräte in keiner Weise von ihrer Verantwortung. Rolf Büttiker (fdp., Solothurn) lobte die steigende Transparenz.
Frais administratifs des caisses de pension
- Que pense-t-il des reproches susmentionnés?
- Y a-t-il lieu de modifier les directives de placement?
- Le législateur doit-il prendre d'autres mesures?
- Dans l'affirmative, quand le Conseil fédéral soumettra-t-il un projet au Parlement?
Réponse du Conseil fédéral du 08.03.2010: Le Conseil fédéral est d'avis que les prescriptions de placements actuelles n'ont pas besoin d'être fondamentalement revues, d'autant que les dernières modifications qui leur ont été apportées sont entrées en vigueur le 1er janvier 2009. Elles font actuellement l'objet d'une évaluation comme c'est la règle pour les nouvelles dispositions.
Sur la base de cette évaluation, le gouvernement examinera l'opportunite d'apporter l'une ou l'autre adaptation afin d'améliorer la transparence ou de viser Une réduction des frais de gestion de fortune. La reforme structurelle de la prévoyance professionnelle actuellement en cours au Parlement (phase d'élimination des divergences) tend elle aussi a accroitre la transparence et a améliorer la gouvernance des institutions de prévoyance.
Par ailleurs, le Conseil fédéral doit soumettre au Parlement en 2011, conformément aux dispositions de l'article 14 alinéa 3 LPP un rapport visant à déterminer le taux de conversion des prochaines années. Dans ce contexte, il procédera à Une nouvelle analyse de la situation en matière de transparence et de frais admninistratifs des caisses de pension. Si nécessaire, il décidera de mesures supplémentaires.
Postulat Fetz geglätteter Deckungsgrad abgelehnt
Der von Anfang an chancenlose Vorstoss wurde von Rolf Büttiker(SR, SO) mit einigem Sarkasmus gebodigt. Er verwies dabei insbesondere auf die Probleme bei der Teilliquidation. “Ich habe mir aus Gründen der Altersmilde eigentlich vorgenommen, keine Postulätchen mehr zu bekämpfen. Doch bei diesem Postulat muss ich hinsichtlich der Praxis jetzt doch zwei, drei Dinge sagen. Es ist richtig, dass es, wenn in einer Pensionskasse eine Unterdeckung besteht, unabhängig davon, ob das eine öffentliche oder eine private Kasse ist, unangenehm und schwierig wird; wenn man dann noch bei der Transparenz mit einem geglätteten Effekt daherkommt, wird dann die Erklärung für die Betroffenen noch etwas schwieriger. Es ist ganz klar, dass man - wenn man einen geglätteten Index gehabt hätte - Ende 2008 besser dagestanden wäre, als es in der Realität gewesen ist, weil die vorangegangenen Jahre den Absturz 2008 geglättet hätten, und dass man auch Ende 2009 in der Realität wohl besser dagestanden wäre als mit dem geglätteten Effekt, weil das Jahr 2008 im Durchschnitt dann im Nachhinein hinuntergezogen hätte.
Es braucht begründeterweise Sicherheit, Klarheit und Transparenz, wenn man den Leuten, den Betroffenen die Geschichte und dann die Sanierungsmassnahmen erklären will. (…) Das gilt vor allem dann, wenn Sie die Teilliquidation durchführen und den Betroffenen die Situation erklären müssen, die Folgen, die das in Bezug auf die Unterdeckung hat. Ich habe von niemandem in diesem Saal gehört, wie man das bei einer Teilliquidation mit einem geglätteten Deckungsgrad machen muss. Das ist Praxis, und dort kommen die Probleme. Dort werden Sie dann auch Rechtsfälle haben, wenn Sie die Sache nicht mit einer Liquidationsbilanz auf einen Stichtag auf Franken und Rappen genau berechnen können."

US: Retirement? What's That?

Veranstaltungen
- 23. März, Bern
VPS Verlag
25 Jahre BVG (ausgebucht). Info - 13. April, Zürich
ASIP
Fachtagung: Aktuelles aus der Beruflichen Vorsorge. Info - 20. April, Luzern
VPS Verlag
Sozialversicherungen aktuell: Neue Herausforderungen für das Vorsorge- und Personalmanagement. Infos - 20-22 avril, Les
Diablerets
Pittet Associés, PricewaterhouseCoopers, Towers Watson
Journée de la prévoyance. Un rendez-vous de référence pour les acteurs du 2e pilier. Infos - 29. April, Zürich
VPS Verlag
Sozialversicherungen aktuell. Neue Herausforderungen für das Vorsorge- und Personalmanagement. Infos - 4. / 5. Mai, Kerenzerberg
Institut für Rechtswissenschaft, Uni St.Gallen
Intensivseminar: Selbständigerwerbende und Unfallrisiko. Infos - 5. / 6. Mai, Zürich
VPS Verlag
Fachmesse 2. Säule. Website - 5. / 6. Mai, Zürich
VPS Verlag
Vorsorge Update. Kommunikation, PK-Führung, Investment, Rechtsprechung. Website Fachmesse - 6. Mai, Zürich
VPS Verlag
Wie weiter? Eventtag 2 an der Fachmesse. Infos - 26. Mai, Luzern
Institut für Rechtswissenschaft, Uni St.Gallen
Sozialversicherungsrechts-Tagung 2010, Infos - 28. Mai, Bern
ASIP
Mitgliederversammlung - 17. Juni, Basel
VPS Verlag
25 Jahre BVG. Entwicklung und Kontroverse. Info - 29. Juni, Luzern
VPS Verlag
25 Jahre BVG. Entwicklung und Kontroverse. Info
Ausbildung
- 24. / 30. März, Luzern
VPS Verlag
Workshop "Pensionskassenführung für Stiftungsräte"; Wiederholung wegen grosser Nachfrage. Anmeldung - 14. April. Zug
VPS Verlag
Modulkurs Einführung in die Berufliche Vorsorge. 5 Tage. Infos - 16./23. April, Olten
Fachschule für Personalvorsorge
Basisseminar berufliche Vorsorge. Info - 21. April, Olten
Fachschule für Personalvorsorge
Governance-Check für Stiftungsräte und Geschäftsführer. Info - 27. April, Bern
Aon Consulting
Basis-Seminar für Stiftungsräte - 27. April, Olten
Fachschule für Personalvorsorge
Tagesseminar zur Aktualisierung (3). Info - 29. April / 20. Mai / 10. Juni, Zürich
Credit Suisse
Ausbildungszyklus für Stiftungsräte (Grundausbildung), Infos und Anmeldung - 5. und 6. Mai, Zürich
VPS Verlag
Führungswerkstatt. Praxisorientierte Weiterbildung für Stiftungsräte - 27. Mai, Olten
Fachschule für Personalvorsorge
Fachkurs Rechnungswesen. 6x1 Tag. Info - 4./11. Juni, Olten
Fachschule für Personalvorsorge
Grundausbildung Stiftungsrat (1). Info - 10./17. Juni
Fachschule für Personalvorsorge
Leistungen und Koordination in der beruflichen Vorsorge. Info - 24. Juni, Zürich
Credit Suisse
Brush up-Tag für Stiftungsräte. Infos und Anmeldung - 24./25. Juni, Unterägeri
Fachschule für Personalvorsorge
Führungsaufgaben und Verantwortlichkeiten der Stiftungsräte (2). Info









